Gewichtung der Kriterien für die Vermarktung
Sachverhalt:
Mit Sitzungsvorlage 60/067/2020 hatte die Verwaltung die Kriterien für die Vermarktung konkretisiert und vorgeschlagen, dass der Investorenwettbewerb für das Bürgerhausareal auf Grundlage der vorzeitigen Planreife erfolgen soll. In der Sitzung des Rates am 31.03.2020 wurde entschieden, dass zunächst der zuständige Liegenschaftsausschusses (WLSTA) hierüber beraten soll. Insbesondere die Gewichtung der Vermarktungskriterien soll festgelegt werden. Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Haan erfolgt daher eine reguläre Beratung im WLSTA und im Haupt- und Finanzausschuss.
Die Verwaltung schlägt vor, den Investorenwettbewerb nicht auf Grundlage der vorzeitigen Planreife, sondern erst nach Satzungsbeschluss zu beginnen. Die jüngsten Beratungen im Rat der Stadt Haan haben gezeigt, dass noch zum Satzungsbeschluss wesentliche Änderungen beschlossen werden, welche eine Angebotserstellung auf Grundlage der vorzeitigen Planreife unmöglich machen. Die Verwaltung sieht hier ein hohes Risiko für beteiligte Bewerber. Der Beschlussvorschlag in Nr. 1 wurde entsprechend geändert.
Die Kriterien und deren Reihenfolge (unverändert):
1. Mischung
der Wohnformen (Mietwohnungsbau -Anteil geförderter Wohnungen entsprechend des
Baulandbeschlusses-, Eigentumswohnungen, Eigenheimbau),
2. Angebot
von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Nachbarschaftstreff, Begegnung der
Generationen (z. B. Mehrgenerationenhaus mit Nachbarschaftscafe /
Demenzbetreuung, der Betreiber ist vom Wohnbauträger zu einem späteren
Zeitpunkt auszuwählen / betreutes Wohnen),
3. Barrierefreiheit
/ -armut,
4. Führung
des Grünzugs Düsselberg in das Baugebiet/ Umsetzung der Freiraum- und
Erschließungsanlagen auf Grundlage der zum Bebauungsplan ausgearbeiteten
Vorplanung,
5. Deckung
des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung,
6. Kaufpreisangebot.
Hinsichtlich des Kriteriums Preis ist zu
erläutern, dass für das Bürgerhausareal ein Verkehrswertgutachten erstellt
werden muss. Dieses berücksichtigt die zukünftige Nutzung, Erschließung und
sonstige wertbeeinflussenden Maßnahmen. Der ermittelte Verkehrswert stellt den
Mindestverkaufspreis dar. Bieter können durch einen höheres Kaufpreisangebot im
Kriterium Preis einen Vorzug gegenüber anderem Bieter erlangen. Daher sollte
der Preis als nachrangiges Kriterium bei der Vergabe berücksichtigt werden.
Um eine Diskussionsgrundlage zu haben, schlägt die Verwaltung folgende Alternativen für die Gewichtung der Kriterien vor:
|
|
Alternative 1 |
Alternative 2 |
Alternative 3 |
1. |
Mischung der Wohnformen |
30 % |
24 % |
20 % |
2. |
Angebot von Räumlichkeiten |
24 % |
21 % |
18 % |
3. |
Barrierefreiheit / -armut |
19 % |
18 % |
17 % |
4. |
Grünzug Düsselberg |
14 % |
15 % |
16 % |
5. |
Einheimischenmodell |
9 % |
12 % |
15 % |
6. |
Kaufpreisangebot |
4 % |
10 % |
14 % |
|
|
100% |
100% |
100% |
Die Verwaltung wird die Zeit bis zum Satzungsbeschluss nutzen, um die Vermarktungskriterien sowie den Ablauf der Vermarktung textlich zu beschreiben, so dass diese Ergebnisse Grundlage des Investorenwettbewerbs werden. Der Liegenschaftsausschuss wird am Verfahren beteiligt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Bürgerhausareal mittels Investorenwettbewerb auf
Grundlage des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 93, 4. Änderung „Bürgerhausareal“
zu veräußern. Die in der Sitzungsvorlage genannten Rahmenbedingungen gelten als
Mindestvoraussetzungen.
2.
Dem
Vorschlag der Verwaltung zur Vermarktung des Areals nach den Kriterien in
dieser Vorlage wird zugestimmt. Der Reihenfolge und der Gewichtung der
Kriterien nach Alternative 1 / 2 / 3 (nach Beratung) wird zugestimmt. Der
Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom
29.09.2016 zu Punkt 4 der Sitzungsvorlage 61/137/2016 wird entsprechend geändert.