Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer
Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen
Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben. Den aktuellen BSBP hat der Rat der Stadt Haan am 12. 05. 2015
beschlossen. Daher ist die Aufstellung eines neuen BSBP unter Berücksichtigung
eingetretener Änderungen, Bedarfe und zukünftiger Entwicklungen erforderlich.
Die Stadt Haan hat nach einer Ausschreibung Anfang 2019 die Fa.
antwortIng mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beauftragt.
Daraufhin erfolgte in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eine umfassende
Datenerfassung zu den Bereichen Einsätze, Personal, Gefahren, technischer
Ausstattung, Liegenschaften und kooperativer Zusammenarbeit. Darüber hinaus
wurden die Einsatzstatistiken der letzten Jahre auch unter den Gesichtspunkten
Ausrückzeiten und Zielerreichung ausgewertet. Die Fa. antwortIng hat dieses
umfangreiche Datenwerk aufgearbeitet und auf dieser Grundlage den nun
vorliegenden Brandschutzbedarfsplan erstellt.
Der Kreis Mettmann teilt in seiner Stellungnahme vom 27.08.2020 (Anlage
2) zu diesem Entwurf mit, dass er der Brandschutzbedarfsplanung grundlegend folgt.
In den weiterführenden Ausführungen gibt er aber zu einzelnen Punkten
gesonderte Hinweise. Hierzu nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung.
Die Grundlagen, Vorgaben und Empfehlungen, die zur Erstellung von
Brandschutzbedarfsplänen existieren, sind inhaltlich nicht deckungsgleich und
zum Teil widersprüchlich, weil sie von verschiedenen Institutionen und zu
unterschiedlichen Zeiten verfasst wurden. Es liegt somit in der Natur der
Sache, dass sich je nach Betrachtungsweise und Gewichtung der existierenden
Empfehlungen unterschiedliche Ergebnisse und somit differierende Anforderungen
an die Feuerwehr ergeben.
Die im Jahr 2017 per Erlass festgelegten Vorgaben zur Mindestwachstärkte
der hauptamtlichen Wachen stellen die Kommunen in NRW und somit auch die Stadt
Haan vor große Herausforderungen. Die gutachterliche Empfehlung der Fa.
antwortIng als auch die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde sehen die Umsetzung
der Maßnahme als unumgänglich. Die Personalentwicklung wird aufgrund des
landesweiten Bedarfs und des Fachkräftemangels im Wesentlichen über Ausbildung
zu decken sein und sich somit zwangsläufig über mehrere Jahre hinziehen. Der
Hinweis zu einer möglichen Ausnahmegenehmigung ist aus Sicht der Stadt Haan nur
formal zu sehen, da eine Ausnahmegenehmigung gem. § 13 BHKG besonders
leistungsfähige ehrenamtliche Einheiten voraussetzt, die sich in Haan aber
zurzeit nicht darstellen.
Der Kreis Mettmann schlägt vor, das Schutzziel 1 um die Funktion des
Einsatzleiters zu ertüchtigen. Dies würde zur Ausweisung einer weiteren
Funktionsstelle mit bisher im BSBP nicht enthaltenen zusätzlichen 5 Planstellen
führen würde. Da bei der Feuerwehr Haan bereits ein 24-Stunden-Führungsdienst
etabliert ist, hätte die Festlegung im Schutzziel nur eine statistische
Auswirkung.
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass der Einsatzführungsdienst
ggfls. nicht mehr im Rahmen einer Rufbereitschaft geleistet werden darf,
sondern als Bereitschafts- und mithin als Arbeitszeit zu werten ist. Dann
müsste dem Vorschlag des Kreises ohnehin entsprochen werden, weshalb die
Aufnahme des Führungsdienstes im ersten Schutzziel zurückgestellt werden soll.
Die Einsatzdokumentation entspricht zurzeit den allgemein üblichen
Rahmenbedingungen, sodass auch die tatsächliche Erreichung der Schutzziele in
den entsprechenden Zeitintervallen sachgerecht ausgewertet werden kann. Die mit
der Kreisleitstelle abgesprochene Datenübermittlung, die sich als notwendige
Konsequenz aus der Aufschaltung und somit dem Wegfall der eigenen Dokumentation
ergibt, ist für den Herbst 2020 zugesagt.
Die Ergebnisse aus dem Brandschutzbedarfsplan sowie die maßgeblich
zustimmende Feststellung der Aufsichtsbehörde stellt die Stadt Haan mit ihrer
Feuerwehr für die nächsten Jahre unausweichlich vor große Herausforderungen. Insbesondere
sind folgende Themenbereiche zu bearbeiten:
·
Die
Anzahl der ehrenamtlichen Kräfte muss mit hoher Priorität weiter erhöht werden.
·
Die
Vorhaltung von sechs hauptamtlichen Kräften rund um die Uhr ist unumgänglich.
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Der
geplante Neubau des Gerätehauses Gruiten ist weiter zu forcieren.
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Die
Schaffung einer Feuerwehrliegenschaft in Unterhaan sowie die räumliche
Anpassung an der Liegenschaft Nordstraße ist zu prüfen.
·
Die
Rahmenbedingungen für den Einsatzführungsdienst sind zu prüfen, ggf. ergeben
sich daraus weitere Personalbedarfe.
·
Die
Übernahme der Aufgabe der Brandschutzdienstelle gem. § 25 BHKG ist umzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Brandschutzbedarfsplan (BSBP) wird in der
Fassung der Anlage 1 beschlossen.