Betreff
Brandschutzbedarfsplan (BSBP) der Stadt Haan
Vorlage
32-2/076/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Den aktuellen BSBP hat der Rat der Stadt Haan am 12. 05. 2015 beschlossen. Daher ist die Aufstellung eines neuen BSBP unter Berücksichtigung eingetretener Änderungen, Bedarfe und zukünftiger Entwicklungen erforderlich.

 

Die Stadt Haan hat nach einer Ausschreibung Anfang 2019 die Fa. antwortIng mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beauftragt. Daraufhin erfolgte in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eine umfassende Datenerfassung zu den Bereichen Einsätze, Personal, Gefahren, technischer Ausstattung, Liegenschaften und kooperativer Zusammenarbeit. Darüber hinaus wurden die Einsatzstatistiken der letzten Jahre auch unter den Gesichtspunkten Ausrückzeiten und Zielerreichung ausgewertet. Die Fa. antwortIng hat dieses umfangreiche Datenwerk aufgearbeitet und auf dieser Grundlage den nun vorliegenden Brandschutzbedarfsplan erstellt.

 

Der Kreis Mettmann teilt in seiner Stellungnahme vom 27.08.2020 (Anlage 2) zu diesem Entwurf mit, dass er der Brandschutzbedarfsplanung grundlegend folgt. In den weiterführenden Ausführungen gibt er aber zu einzelnen Punkten gesonderte Hinweise. Hierzu nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung.

 

Die Grundlagen, Vorgaben und Empfehlungen, die zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen existieren, sind inhaltlich nicht deckungsgleich und zum Teil widersprüchlich, weil sie von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zeiten verfasst wurden. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass sich je nach Betrachtungsweise und Gewichtung der existierenden Empfehlungen unterschiedliche Ergebnisse und somit differierende Anforderungen an die Feuerwehr ergeben.

 

Die im Jahr 2017 per Erlass festgelegten Vorgaben zur Mindestwachstärkte der hauptamtlichen Wachen stellen die Kommunen in NRW und somit auch die Stadt Haan vor große Herausforderungen. Die gutachterliche Empfehlung der Fa. antwortIng als auch die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde sehen die Umsetzung der Maßnahme als unumgänglich. Die Personalentwicklung wird aufgrund des landesweiten Bedarfs und des Fachkräftemangels im Wesentlichen über Ausbildung zu decken sein und sich somit zwangsläufig über mehrere Jahre hinziehen. Der Hinweis zu einer möglichen Ausnahmegenehmigung ist aus Sicht der Stadt Haan nur formal zu sehen, da eine Ausnahmegenehmigung gem. § 13 BHKG besonders leistungsfähige ehrenamtliche Einheiten voraussetzt, die sich in Haan aber zurzeit nicht darstellen.

 

Der Kreis Mettmann schlägt vor, das Schutzziel 1 um die Funktion des Einsatzleiters zu ertüchtigen. Dies würde zur Ausweisung einer weiteren Funktionsstelle mit bisher im BSBP nicht enthaltenen zusätzlichen 5 Planstellen führen würde. Da bei der Feuerwehr Haan bereits ein 24-Stunden-Führungsdienst etabliert ist, hätte die Festlegung im Schutzziel nur eine statistische Auswirkung.

 

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass der Einsatzführungsdienst ggfls. nicht mehr im Rahmen einer Rufbereitschaft geleistet werden darf, sondern als Bereitschafts- und mithin als Arbeitszeit zu werten ist. Dann müsste dem Vorschlag des Kreises ohnehin entsprochen werden, weshalb die Aufnahme des Führungsdienstes im ersten Schutzziel zurückgestellt werden soll.

 

Die Einsatzdokumentation entspricht zurzeit den allgemein üblichen Rahmenbedingungen, sodass auch die tatsächliche Erreichung der Schutzziele in den entsprechenden Zeitintervallen sachgerecht ausgewertet werden kann. Die mit der Kreisleitstelle abgesprochene Datenübermittlung, die sich als notwendige Konsequenz aus der Aufschaltung und somit dem Wegfall der eigenen Dokumentation ergibt, ist für den Herbst 2020 zugesagt.

 

Die Ergebnisse aus dem Brandschutzbedarfsplan sowie die maßgeblich zustimmende Feststellung der Aufsichtsbehörde stellt die Stadt Haan mit ihrer Feuerwehr für die nächsten Jahre unausweichlich vor große Herausforderungen. Insbesondere sind folgende Themenbereiche zu bearbeiten:

 

·      Die Anzahl der ehrenamtlichen Kräfte muss mit hoher Priorität weiter erhöht werden.

·      Die Vorhaltung von sechs hauptamtlichen Kräften rund um die Uhr ist unumgänglich.

·      Der geplante Neubau des Gerätehauses Gruiten ist weiter zu forcieren.

·      Die Schaffung einer Feuerwehrliegenschaft in Unterhaan sowie die räumliche Anpassung an der Liegenschaft Nordstraße ist zu prüfen.

·      Die Rahmenbedingungen für den Einsatzführungsdienst sind zu prüfen, ggf. ergeben sich daraus weitere Personalbedarfe.

·      Die Übernahme der Aufgabe der Brandschutzdienstelle gem. § 25 BHKG ist umzusetzen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Brandschutzbedarfsplan (BSBP) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.