hier: Ergänzung
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 15. 09. 2020 hatte der
BVFOA über den Entwurf des BSBP 2020 beraten. Die Beratungen haben zu folgenden
Änderungen geführt:
1. Das Schutzziel 2 wird um die Kraft des
Einsatzführungsdienstes erhöht. Da der Einsatzführungsdienst bereits jetzt
vorhanden ist und auch in dem Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes als
notwendig erachtet wurde, ergibt sich aus diesem Sachverhalt primär kein
Personalmehrbedarf.
Neue Formulierung des Schutzziels 2 (Seite
38):
Eine weitere Staffel
(6 Funktionen) sowie der diensthabende Einsatzführungsdienst mit Zugführer-Qualifikation
(insgesamt 7 Funktionen) sollen innerhalb der folgenden 5 Minuten, also 13
Minuten nach Alarmierung, eintreffen. Das Ziel soll ebenfalls in 80 der Fälle
erreicht werden.
2. Im Bereich der Fahrzeugvorhaltung soll ein LF
10 gegen ein LF 20 ersetzt werden. (Änderung auf den Seiten 78 und 87)
Beschlussvorschlag:
Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Haan
wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.