Betreff
6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ / Anpassung des Flächennutzungsplanes im Bereich „nördliche Flemingstraße“ im Wege der Berichti-gung (44. Änderung des Flächennutzungsplans)
hier: - Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 (1) BauGB
- Beschluss zur Änderung des FNP im Wege der Berichtigung
Vorlage
61/336/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat in der zugestellten Sitzungsvorlage 61/336/2020 zu TOP 3 unter dem Pkt. 3.) bereits ausgeführt, dass zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens der evangelischen Kirchengemeinde eine Überprüfung durch einen Fachanwalt beauftragt wurde. Zum Zeitpunkt der Vorlagenzustellung lagen die Ergebnisse dieser Beauftragung jedoch noch nicht vor. Gemäß telefonischer Auskunft vom 22.06.2020 stimmt der Fachanwalt der Einschätzung der Verwaltung zu, dass die Umsetzung des geplanten Vorhabens nur über eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgen kann, da hierdurch die Grundzüge der Planung betroffen sind und keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden kann. Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses schlägt die Verwaltung nunmehr vor, in der Sitzung des SUVA vom 23.06.2020 auch den erforderlichen Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 zu fassen, um dass Verfahren verbindlich einzuleiten. Der bisher vorgeschlagene Beschlussvorschlag wurde daher, wie oben abgebildet, geändert.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1./ Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung und den Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren vorzubereiten. Das Plangebiet liegt in Haan-Ost, an der Einmündung der Flemingstraße in die Landstraße. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst das Flurstück 501, Flur 11 in der Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

2./ Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Der weiteren Planung ist das vorgelegte Bebauungskonzept zugrunde zu legen.

3./ Der Flächennutzungsplan im Bereich „nördliche Flemingstraße“ ist im Wege der Berichtigung (44. Änderung des Flächennutzungsplanes) anzupassen.

4./ Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 2 Wochen."