hier: - Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 (1) BauGB
- Beschluss zur Änderung des FNP im Wege der Berichtigung
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in der zugestellten Sitzungsvorlage 61/336/2020 zu TOP 3 unter dem Pkt. 3.) bereits ausgeführt, dass zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens der evangelischen Kirchengemeinde eine Überprüfung durch einen Fachanwalt beauftragt wurde. Zum Zeitpunkt der Vorlagenzustellung lagen die Ergebnisse dieser Beauftragung jedoch noch nicht vor. Gemäß telefonischer Auskunft vom 22.06.2020 stimmt der Fachanwalt der Einschätzung der Verwaltung zu, dass die Umsetzung des geplanten Vorhabens nur über eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgen kann, da hierdurch die Grundzüge der Planung betroffen sind und keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden kann. Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses schlägt die Verwaltung nunmehr vor, in der Sitzung des SUVA vom 23.06.2020 auch den erforderlichen Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 zu fassen, um dass Verfahren verbindlich einzuleiten. Der bisher vorgeschlagene Beschlussvorschlag wurde daher, wie oben abgebildet, geändert.
Beschlussvorschlag:
„1./ Die Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung und den Entwurf zur 6. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren vorzubereiten. Das Plangebiet liegt in Haan-Ost, an der
Einmündung der Flemingstraße in die Landstraße. Der Geltungsbereich der
Bauleitplanung umfasst das Flurstück 501, Flur 11 in der Gemarkung Haan. Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die
Planzeichnung.
2./ Den Planungszielen entsprechend dieser
Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Der weiteren Planung ist das vorgelegte
Bebauungskonzept zugrunde zu legen.
3./ Der Flächennutzungsplan im Bereich
„nördliche Flemingstraße“ ist im Wege der Berichtigung (44. Änderung des
Flächennutzungsplanes) anzupassen.
4./ Die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 (1) BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen für die Dauer von 2 Wochen."