Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte mit Sitzungsvorlage Nr. 61/335/2020 mitgeteilt, dass zum Stand der Vorlagenerstellung noch weitere vorgezogene Beteiligungen ausstanden. Zudem hatten verschiedene Beteiligte - wie berichtet - angekündigt, dass sie ergänzend zu den Ortsterminen schriftliche Stellungnahmen einreichen wollten.

 

-       Die Beteiligung der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten konnte inzwischen stattfinden.

-       Der Gestaltungsbeirat hat über den Stand der Vorentwurfsplanung beraten.

-       Es sind ergänzende Stellungnahmen des Jugendparlaments und seitens der Kirmes-Organisatoren eingegangen.

-       Im Hinblick auf die Erstellung des VRR-weiten Konzepts für die Errichtung von Mobilstationen war die Verwaltung über eine Corona-bedingte Verzögerung im Beteiligungsverfahren informiert worden. Inzwischen wurden aber die Empfehlungen für den Ausbau der Haltestelle "Haan Markt" als Mobilstation in Steckbrief-Form vorgelegt und zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt (siehe hierzu gesonderte Vorlage).

 

Parallel zur Vorlagenerstellung für diesen Fachausschuss sind zudem bereits ein Antrag des Stv. Schniewind sowie eine Stellungnahme der GAL-Fraktion eingegangen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine gesamtheitliche Betrachtung des Stadtumbaugebiets u. a. im Städtebaulichen Wettbewerb Innenstadt Haan stattgefunden hat.

Die Stellungnahme der GAL beinhaltet u. a., dass bestimmte Anregungen der Vorabstimmung nicht berücksichtigt worden sind. Die Verwaltung möchte daher noch einmal deutlich herausstellen, dass zur Vorlage noch keine Abwägung der unterschiedlichen Belange der Vorabstimmung und Einarbeitung in den vorgelegten Vorentwurfsstand erfolgt war. Hierauf und auf ggf. mögliche Änderungen wurde in der Sitzungsvorlage 61/355/2020 unter Punkte 6 bereits hingewiesen.

 

Wie in o. g. Vorlage dargestellt, wurde das Abwägungsmaterial der Vorabstimmung zunächst gesammelt, um es nun gemeinsam vorzulegen.

 

Insgesamt liegen aus der Vorabstimmung damit folgende Stellungnahmen bzw. Eingaben vor:

1)    Stellungnahme des Jugendparlaments vom 12.06.2020 (s. Anlage 1)

2)    Anregungen der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragen vom 10.06.2020 (s. u.)

3)    Anregungen aus der Beteiligung der angrenzenden Gastronomen (s. SV 61/335/2020)

4)    Stellungnahme der Kirmesorganisatoren vom 18.06.2020 (s. Anlage 2)

5)    Erste Bürgerhinweise (s. SV 61/335/2020)

6)    Beratung des Gestaltungsbeirats am 14.06.2020 (s. u.)

7)    Empfehlung des VRR zur Aufwertung der Haltestelle Haan Markt als Mobilstation mit Hinweisen vom 18.06.2020 (s. Anlage 3)

8)    Antrag des Stv. Schniewind vom 18.06.2020 (s. Anlage 4)

9)    Stellungnahme der GAL vom 20.06.2020 (s. Anlage 5).

Seitens der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten wurde darum gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Granitflächen nicht zugestellt werden, um Leitlinien für Sehgeschädigte offen zu halten. Bereits heute sind große Teile der Betonsteinflächen durch Sondernutzungen (wie Bestuhlung) zugestellt.

Dies ist insbesondere eine Frage, wie Sondernutzungserlaubnisse für diese Flächen erteilt werden.

Die Behindertenbeauftragte teilte zudem zur Dynamischen Fahrgastinformation mit, dass ein Kontrast rot auf schwarz, wie er viel zur Anwendung käme, für viele Sehbehinderte oder Menschen mit altersbedingter Makuladegeneration ungünstig sei. Im Hellen sei der Kontrast zu schwach. Grün-weiße Anzeigen seien besser. Alternativ sei eine ergänzende Sprachausgabe eine Lösung.

 

Thema im Gestaltungsbeirat war die optische, möglicherweise auch bauliche Verbindung zwischen dem Alten Markt und der Kirche bzw. entsprechende Querungsmöglichkeiten.

Er sah die aktuelle Lage der Spielgeräte auch im Hinblick auf den Eingangsbereich der Innenstadt kritisch. Das Protokoll wird in Kürze erwartet.

 

In Anlage 6 ist eine Tabelle beigefügt, in der die jeweiligen Anregungen zur Beratung im Fachausschuss „katalogisiert“ wurden.

 

Wie in 61/335/2020 dargestellt, regt die Verwaltung auf der Grundlage der Vorabstimmung Änderungen am Vorentwurf an.

 

Aufgrund der bisherigen Stellungnahmen aus der Vorabstimmung - ohne die neuen Eingaben der Fraktionen - erfolgt derzeit eine

·         Prüfung der Unterbringung einer überdachten B+R-Anlage zur Erfüllung einer Mindestausstattung Mobilstation des VRR (10 Stellplätze)

·         Prüfung durchgängiger Leitlinien für Sehgeschädigte (Aufstellflächen für Außengastronomie nur auf Basaltpflaster) und Kontrasteigenschaften der Dynamischen Fahrgastinformation.

·         Prüfung Erhalt des Spenderbaumes am Übergang zur Friedrichstraße

·         Prüfung der Unterbringung weiterer Spielangebote zusätzlich zum Fontänenfeld

·         Prüfung der Unterbringung weiterer Sitzmöglichkeiten vor allem im Schatten

·         Prüfung der Aufstellung von Pollern zur Unterbindung der Befahrung der Platzfläche von der Kaiserstraße

·         ggf. Qualifizierung des Brunnens als Trinkbrunnen durch die Stadtwerke.

Weitere Eingaben werden entsprechend des Beratungsergebnisses in die Prüfung aufgenommen.

Hintergrund für die soweit reduzierte Planung der Verwaltung war es, im Kostenrahmen für diese Teilmaßnahme zu bleiben.

 

Wie im Fachausschuss berichtet, hat die Verwaltung aufgrund von Wechselwirkungen zu unterschiedlichen Teilmaßnahmen zwar eine Objektplanung zur B 228 begonnen. Allerdings sind im Integrierten Handlungskonzept lediglich Mittel für eine punktuelle Umgestaltung der Nebenanlagen der Kaiserstraße berücksichtigt. Wie im SUVA mitgeteilt, kann nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber eine umfassende Einbeziehung der Verkehrsanlagen im Innenstadtkonzept erst nach Schlussrechnung der Gesamtmaßnahme beantragt werden. Zudem ist mit einem Umbau der Turnstraße nicht vor 2023 zu rechnen. Es wurde daher eine Bushaltestelle wie im Bestand mit Verlängerungspotenzial eingeplant.

 

Beschlussvorschlag:

„Beschluss gemäß Diskussion im Ausschuss.“

 

Finanz. Auswirkung:

Mit den Anregungen sind finanzielle Auswirkungen verbunden, die weiter zu prüfen sind. Soweit in die Verkehrsanlagen des Bundes eingegriffen wird, wird es aufgrund der Planungshoheit zeitliche Auswirkungen geben, die nicht mit einer Antragstellung der Stadtumbaumaßnahme im Programmjahr 2021 vereinbart werden kann.