Anpassung des Flächennutzungsplanes (44. Änderung des FNP) im Wege der Berichtigung
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung,§ 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Am 23.06.2020 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan den
Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr.
16 „nördliche Flemingstraße“ gefasst.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung im
Amtsblatt der Stadt Haan am 17.07.2020 erfolgte die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen im Zeitraum vom 27.07.2020 bis zum 21.08.2020 im Amt für
Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Haan.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wurde von der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen.
2. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im
Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde auf Grundlage der im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungsziele (Sitzungsvorlage SUVA 61/336/2020) in Form einer öffentlichen
Auslegung durchgeführt. Die Auslegung wurde im Amtsblatt am 17.07.2020
bekanntgemacht und fand statt im Zeitraum vom 27.07. 2020 bis zum 21.08.2020.
Mit Schreiben vom 21.08.2020 sowie mit E-Mails vom 20.08.2020 wurden
Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung vorgebracht. Die Stellungnahmen sind
zusammen mit dem jeweiligen Prüfergebnis in der Anlage B enthalten.
3. Bebauungsplanentwurf
Die evangelische Kirchengemeinde Haan hat
ein Fachplanungsbüro mit der Erarbeitung der Planunterlagen beauftragt. Das
Büro ISR, Haan, hat aufbauend auf die im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungsziele und auf den Ergebnissen aus der frühzeitigen Beteilung der
Öffentlichkeit den Planentwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16
„nördliche Flemingstraße“ erarbeitet sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung
zum Vorhaben der evangelischen Kirchengemeinde Haan (Abriss Gemeindezentrum und
Neubau Wohngebäude) anfertigen lassen. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass
mit der Bauleitplanung keine artenschutzrechtlichen Konflikte vorbereitet
werden. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgt durch die Stadt Haan.
Die Ziele, Zwecke und Inhalte der Planung sind dem Bebauungsplanentwurf, der
Begründung und dem Entwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans im Wege
der Berichtigung, jeweils mit Stand vom 08.10.2020 zu entnehmen (siehe Anlagen
C bis E).
Hinweis: Im Zuge der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Flurstück 500
(privates Garagen- und Stellplatzgrundstück, ehemals zum Grundstück der
evangelischen Kirchengemeinde gehörig) in das Plangebiet einbezogen, um die
zukünftig entfallende Gemeinbedarfsfestsetzung auch für dieses Privatgrundstück
aufzuheben. Aufgrund der Geringfügigkeit der vorgenommenen Plangebietsänderung
wird eine Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses für entbehrlich angesehen.
4. Weiteres
Verfahren
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Entwurf der 6. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 16 mit seiner Begründung zuzustimmen und deren öffentliche
Auslegung nach § 3 (2) BauGB zu beschließen. Nach erfolgtem Beschluss wird die
vorgenannte Bauleitplanung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen wird die Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 177 „Aldi Landstraße“ (Anlage F) mit
ausgelegt, da hierauf unter Punkt 7.1 der Begründung Bezug genommen wird.
Hinweis: Es liegen keine nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen,
umweltbezogenen Stellungnahmen vor, so dass diese auch nicht Bestandteil der
Offenlage sind. In der Bekanntmachung der Offenlage wird hierauf hingewiesen.
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen sowie sämtliche bisher vorgebrachten Anregungen werden nach
Abschluss der vorgenannten Verfahren geprüft und anschließend von der
Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss
vorgelegt.
5. Nachhaltigkeitskriterien
und Generationengerechtigkeit
Durch die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr.
16 wird in erster Linie die das Allgemeine Wohngebiet überlagerndes
Gemeinbedarfsfestsetzung aufgehoben. Eine Ausweisung neuer Bauflächen oder eine
Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung erfolgen nicht. Sowohl Nachhaltigkeit
als auch Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch fest verankert. Gemäß
§ 1 (5) BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung,
die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“. Die
getroffenen Regelungen sind im Detail dem Bebauungsplan und seiner Begründung
zu entnehmen.
Obwohl durch den Bebauungsplan keine
zusätzlichen Bauflächen ausgewiesen werden, wurden in den Bebauungsplan
insbesondere Regelungen zu Dachbegrünung, Baumpflanzungen und
Freiflächengestaltung aufgenommen. Hierdurch soll langfristig eine stärkere
Durchgrünung im Plangebiet erreicht werden, was neben der stadtgestalterischen
Aufwertung insbesondere auch der Verbesserung des lokalen Kleinklimas dient und
der Verzögerung und Verringerung des Regenwasserabflusses. Zur Gewährleistung
gesunder Wohnverhältnisse wurden Festsetzungen zum Lärmschutz getroffen.
Anlage A Lage des Plangebiets der 6. Änderung BP
Nr. 16
Anlage B Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 (1) BauGB mit dem jeweiligen Ergebnis der
Prüfung
Anlage C Entwurf der 6. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 16, Stand 08.10.2020
Anlage D Entwurf der Begründung in der Fassung vom
08.10.2020 inkl. folgender Anlagen:
Anlage 1 Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I,
Kölner Büro für Faunistik, Juli 2020
Anlage 2 Messtischblattabfrage der
planungsrelevanten Arten (Quadrant 3 des Messtischblatts 4708)
Anlage E Entwurf Darstellung der FNP-Berichtigung
(44. Änderung)
Anlage F Schalltechnische Untersuchung zum
Bebauungsplan Nr. 177 „Aldi, Landstraße“, Brilon, Bondzio, Weiser, Bochum, Juli
2013
Anlage 3
Beschlussvorschlag:
1.
Dem
Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ in
der Fassung vom 08.10.2020 mit seiner Begründung in der Fassung vom 08.10.2020
wird zugestimmt. Das Plangebiet liegt in Haan-Ost, an der Einmündung der
Flemingstraße in die Landstraße. Es umfasst die Flurstücke 500 und 501 in der
Flur 11, Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches
erfolgt durch die Planzeichnung.
2.
Der
beschlossene Entwurf mit seiner Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB in
Verbindung mit § 13a bzw. § 13 BauGB öffentlich auszulegen.
Finanz. Auswirkung:
Der Verwaltung entsteht durch die Umsetzung
der Planung keine Kosten.