Betreff
Einführung einer Verpackungssteuer
Vorlage
20/140/2020
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.5.2020 stellte die Fraktion der Grün-Alternativen-Liste Haan einen Antrag auf Erstellung einer Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen. Ziel sollte in erster Linie die Eindämmung des Müllaufkommens im Stadtgebiet bei gleichzeitigem Beitrag zum Umweltschutz sein. Ein Satzungsentwurf wurde beigefügt.

Da Anfang des Jahres eine Vielzahl gleichlautender Anträge grüner Ratsfraktionen in NRW zur Einführung einer Verpackungssteuer gestellt wurden und in Tübingen (BW) eine örtlichen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, in denen Speisen und Getränke für den unmittelbaren Verzehr verkauft werden, beschlossen wurde, wurde vor dem Hintergrund der 1998 festgestellten Verfassungswidrigkeit der Verpackungssteuer der Stadt Kassel eine Anfrage an den Städte- und Gemeindebund gestellt, ob sich an der Rechtslage zwischenzeitlich Änderungen ergeben hätten. Aus der Antwort des Städte- und Gemeindebundes geht hervor, dass sich trotz der novellierten Gesetzgebung an der Rechtslage keine grundlegende Änderung ergeben habe. Zur Vermeidung unnötiger Prozessrisiken wurde empfohlen, von der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer Abstand zu nehmen, da die Sachmaterie abschließend im Verpackungsgesetz geregelt ist und der Bundesgesetzgeber weitere abfallrechtliche Bundesregelungen vorgesehen hat.

 

Der Antrag wurde am 23.6.2020 im SUVA eingebracht und beraten. Nach Ansicht der GAL-Fraktion spiegele die Antwort des StGB nicht die aktuelle Rechtlage wider. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zu erstellen.

 

Dieser Aufforderung kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage nach. So wichtig und nachvollziehbar das Anliegen der GAL-Fraktion ist, gibt die Verwaltung jedoch zu bedenken, dass nach ihrer Kenntnis bislang in keiner nordrhein-westfälischen Stadt die Einführung einer Verpackungssteuer beschlossen wurde. Die von den jeweiligen Verwaltungen bzw. Räten vorgetragenen Vorbehalte gelten auch für Haan uneingeschränkt. Im Wesentlichen beziehen sie sich einerseits auf die nicht geklärte Frage der rechtlichen Zulässigkeit und des enormen Verwaltungsaufwandes in Zusammenhang mit der Feststellung des Steuertatbestandes und andererseits mit den Bedenken, dass das angestrebte Ziel trotz Steuer verfehlt wird.

Auszugsweise sind die Protokolle zu diesem Thema der Städte Bochum, Duisburg und Köln als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung unterstützt das Ziel der Reduzierung von Verpackungsmüll. So werden z.B. Veranstalter darf hingewiesen, dass Mehrweggeschirr oder Alternativen zu Plastikeinwegverpackungen verwendet werden sollen und eine Kooperation mit den Städten Wuppertal, Solingen und Remscheid bei Kaffeebecher-Pfandsystemen wird geprüft. Die Verwaltung rät jedoch dringend von der Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen ab, die dem Verkauf von verzehrfertigen Speisen zum unmittelbaren Verzehr dienen. Hier sind in erster Linie die großen Fastfood-Ketten betroffen, die bereits die Stadt Kassel mit enormen Prozesskosten überzogen haben. Hier sollte die Stadt Haan keine Vorreiterrolle übernehmen und sich unüberschaubaren Prozessrisiken aussetzen. Es sollte abgewartet werden, ob die Einführung einer Verpackungssteuer in Tübingen als rechtskonform von den Gerichten bestätigt wird, denn Klagen gegen die Steuerbescheide sind vorprogrammiert. Sollte die Tübinger Satzung als rechtskonform eingestuft werden und kann festgestellt werden, dass der beabsichtigte Zweck erreicht werden konnte, kann diese Satzung als Blaupause für eine Haaner Satzung herangezogen werden.

 

Sollte die Politik anderer Auffassung sein und weiterhin eine Verpackungssteuersatzung auf den Weg bringen wollen, wird der vollständige Satzungstext der Stadt Tübingen, der im Übrigen in den §§ 1 bis 4 fast wortgleich mit dem Vorschlag der GAL-Fraktion ist, angepasst auf die Stadt Haan empfohlen. Hier ist zumindest schon festgestellt worden, dass der Satzungstext den rechtlichen Anforderungen an eine kommunale Aufwandssteuer entspricht.

 

Die Verwaltung gibt hier aber nochmals vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den zusätzlichen Belastungen gerade der Gastronomie hinsichtlich Einhaltung von Hygienevorschriften zu bedenken, dass der Zeitpunkt für die Einführung einer solchen Steuer denkbar ungünstig ist.

Beschlussvorschlag:

Beschluss nach Beratung

Finanz. Auswirkung:

Nicht absehbar