Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister, Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 13. September 2020
Sachverhalt:
Gemäß §§ 40, 46b des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande
Nordrhein- Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahIG) in Verbindung mit §§ 66, 75a
der Kommunalwahlordnung (KWahlO) prüft der Wahlprüfungsausschuss die gegen die
Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vor. Der
Wahlprüfungsausschuss macht dem Rat der Stadt Haan einen Vorschlag über den von
ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss. Entsprechendes gilt
aufgrund des § 2 Abs. 3 der Satzung des Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan für
die Wahl zum Senior(inn)enbeirat.
Die
Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister, Rat und
Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 13. 09. 2020 umfasst folgende
Einzelprüfungen:
1.
Wählbarkeit des Bürgermeisters sowie aller gewählten Rats-
und Senior(inn)en-beiratsmitglieder.
2.
Mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl
oder bei der Wahlhandlung, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das
Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der
Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten.
3.
Feststellung des Wahlergebnisses.
4.
Eingang von Einsprüchen.
zu 1.:
Die Wählbarkeit der Bürgermeisterin sowie aller von den
Parteien bzw. sonstigen Vorschlagsberechtigten aufgestellten Rats- und
Senior(inne)enbeiratskandidat(inn)en wurde bereits vor der Wahl vom Wahlamt
überprüft. Die Überprüfung ergab, dass alle Kandidat(inn)en wählbar sind.
Wenige Stunden vor der Sitzung des Wahlausschusses am 29.
07. 2020 wurde dem Wahlamt ein anonymes Dokument übergeben, dass Frau
Bartz-Jetzki ihren Wohnsitz in Solingen habe, diesen auch bei einer Änderung
der Handelsregistereintragung angegeben habe und deshalb nicht wählbar sei.
Nachforschungen im Melderegister und Nachbarschaftsbefragungen vor und nach der
Sitzung des Wahlausschusses sowie eine Rückmeldung der Kandidatin haben zu
keiner Bestätigung der Hinweise geführt. Die Änderung des Handelsregisters
erfolgte unter Vorlage des Personalausweises mit der Haaner Anschrift und wurde
inzwischen auf Haan korrigiert. Auf einen entsprechenden Bericht des Wahlamtes
hat die Aufsichtsbehörde erklärt, dass Frau Bartz-Jetzki wählbar sei.
Im Übrigen wurde nachträglich nicht bekannt, dass etwa
durch Wohnsitzwechsel, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die
Einrichtung einer Betreuung in allen Angelegenheiten Veränderungen eingetreten
sind, die der Wählbarkeit einzelner Kandidat(inn)en entgegenstehen würden.
zu 2.:
Unregelmäßigkeiten im Sinne der o.a. Ausführungen wurden
bei der Wahl oder der Wahlhandlung weder behauptet noch festgestellt.
Allerdings mussten wegen der fehlerhaften Schreibweise
eines Wahlkreiskandidaten die Stimmzettel ausgetauscht und auf Anordnung des
Kreises mit dem fehlerhaften Stimmzettel ausgehändigte Wahlscheine für ungültig
und hierfür neue Wahlscheine erteilt werden.
Ferner wurde bei der Bearbeitung von Briefwahlunterlagen in
einem repräsentativen Stimmbezirk sowohl die repräsentativen als auch die
Stimmzettel für den Wahlbezirk ausgegeben. In Absprache mit dem Wahlamt des
Kreises hat die Verwaltung den betroffenen Wahlberechtigten erläutert, dass
eine unterschiedliche Stimmabgabe auf beiden Stimmzetteln zur Ungültigkeit der
Stimmabgabe führt und die Erteilung neuer Briefwahlunterlagen angeboten. Dieses
Angebot haben drei Wahlberechtigte angenommen, im Übrigen konnten keine
unterschiedlichen Stimmabgaben festgestellt werden.
zu 3.:
Zur Feststellung des Wahlergebnisses wird auf die in den Anlagen 2 bis 4 beigefügten Niederschriften der Sitzungen des Wahlausschusses verwiesen.
zu 4.:
Die Einspruchsfristen gegen die Wahlergebnisse zum
Bürgermeister, Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan liefen am 21. 10.
2020 ab. Einsprüche gegen die Wahlen wurden nicht erhoben.
Die Unterlagen über die Wahl zum Bürgermeister und zum Rat der Stadt Haan werden, soweit sie für die Vorprüfung durch den Wahlausschuss benötigt werden, in der Sitzung in der Gliederung der Anlage 1 bereitgehalten.
Beschlussvorschlag:
Nach erfolgter Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum
Bürgermeister, Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 13. September 2020
schlägt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat der Stadt vor:
Es wird festgestellt, dass
-
die Bürgermeisterin und alle am 13. 09. 2020 gewählten
Vertreter/-innen wählbar waren,
-
weder bei den Vorbereitungen der Wahl noch bei der Wahlhandlung
Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf
das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der
Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können,
-
die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und
-
Einsprüche gegen die Wahlen nicht erhoben wurden.
Die Direktwahl zum Bürgermeister sowie die Wahl zum Rat und zum Seniorenbeirat der Stadt Haan am 13. 09. 2020 werden für gültig erklärt.