Betreff
Kommunalwahl 2020
Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister, Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 13. September 2020
Vorlage
32-2/003/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß §§ 40, 46b des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein- Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahIG) in Verbindung mit §§ 66, 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) prüft der Wahlprüfungsausschuss die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vor. Der Wahlprüfungsausschuss macht dem Rat der Stadt Haan einen Vorschlag über den von ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss. Entsprechendes gilt aufgrund des § 2 Abs. 3 der Satzung des Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan für die Wahl zum Senior(inn)enbeirat.

 

Die Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister, Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 13. 09. 2020 umfasst folgende Einzelprüfungen:

1.  Wählbarkeit des Bürgermeisters sowie aller gewählten Rats- und Senior(inn)en-beiratsmitglieder.

2.   Mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten.

3.  Feststellung des Wahlergebnisses.

4.  Eingang von Einsprüchen.

 

zu 1.:  

Die Wählbarkeit der Bürgermeisterin sowie aller von den Parteien bzw. sonstigen Vorschlagsberechtigten aufgestellten Rats- und Senior(inne)enbeiratskandidat(inn)en wurde bereits vor der Wahl vom Wahlamt überprüft. Die Überprüfung ergab, dass alle Kandidat(inn)en wählbar sind.

Wenige Stunden vor der Sitzung des Wahlausschusses am 29. 07. 2020 wurde dem Wahlamt ein anonymes Dokument übergeben, dass Frau Bartz-Jetzki ihren Wohnsitz in Solingen habe, diesen auch bei einer Änderung der Handelsregistereintragung angegeben habe und deshalb nicht wählbar sei. Nachforschungen im Melderegister und Nachbarschaftsbefragungen vor und nach der Sitzung des Wahlausschusses sowie eine Rückmeldung der Kandidatin haben zu keiner Bestätigung der Hinweise geführt. Die Änderung des Handelsregisters erfolgte unter Vorlage des Personalausweises mit der Haaner Anschrift und wurde inzwischen auf Haan korrigiert. Auf einen entsprechenden Bericht des Wahlamtes hat die Aufsichtsbehörde erklärt, dass Frau Bartz-Jetzki wählbar sei.

Im Übrigen wurde nachträglich nicht bekannt, dass etwa durch Wohnsitzwechsel, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Einrichtung einer Betreuung in allen Angelegenheiten Veränderungen eingetreten sind, die der Wählbarkeit einzelner Kandidat(inn)en entgegenstehen würden.

 

zu 2.:    

Unregelmäßigkeiten im Sinne der o.a. Ausführungen wurden bei der Wahl oder der Wahlhandlung weder behauptet noch festgestellt.

 

Allerdings mussten wegen der fehlerhaften Schreibweise eines Wahlkreiskandidaten die Stimmzettel ausgetauscht und auf Anordnung des Kreises mit dem fehlerhaften Stimmzettel ausgehändigte Wahlscheine für ungültig und hierfür neue Wahlscheine erteilt werden.

Ferner wurde bei der Bearbeitung von Briefwahlunterlagen in einem repräsentativen Stimmbezirk sowohl die repräsentativen als auch die Stimmzettel für den Wahlbezirk ausgegeben. In Absprache mit dem Wahlamt des Kreises hat die Verwaltung den betroffenen Wahlberechtigten erläutert, dass eine unterschiedliche Stimmabgabe auf beiden Stimmzetteln zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führt und die Erteilung neuer Briefwahlunterlagen angeboten. Dieses Angebot haben drei Wahlberechtigte angenommen, im Übrigen konnten keine unterschiedlichen Stimmabgaben festgestellt werden.

 

 

zu 3.:

Zur Feststellung des Wahlergebnisses wird auf die in den Anlagen 2 bis 4 beigefügten Niederschriften der Sitzungen des Wahlausschusses verwiesen.

 

zu 4.:

Die Einspruchsfristen gegen die Wahlergebnisse zum Bürgermeister, Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan liefen am 21. 10. 2020 ab. Einsprüche gegen die Wahlen wurden nicht erhoben.

 

Die Unterlagen über die Wahl zum Bürgermeister und zum Rat der Stadt Haan werden, soweit sie für die Vorprüfung durch den Wahlausschuss benötigt werden, in der Sitzung in der Gliederung der Anlage 1 bereitgehalten.

Beschlussvorschlag:

 

Nach erfolgter Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister, Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 13. September 2020 schlägt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat der Stadt vor:

 

Es wird festgestellt, dass

-     die Bürgermeisterin und alle am 13. 09. 2020 gewählten Vertreter/-innen wählbar waren,

-     weder bei den Vorbereitungen der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können,

-     die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und

-     Einsprüche gegen die Wahlen nicht erhoben wurden.

Die Direktwahl zum Bürgermeister sowie die Wahl zum Rat und zum Seniorenbeirat der Stadt Haan am 13. 09. 2020 werden für gültig erklärt.