Betreff
Straßen mit Sicherheitsmangel anpacken
hier: Antrag der Fraktion WLH vom 15.07.2020
Vorlage
66/008/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Antrages der WLH vom 15.07.2020 erkundigte sich die Straßenverkehrs-behörde Haan sowohl bei der Polizei als auch beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann über konkrete Erkenntnisse zu Sicherheitsmängeln in Bezug auf die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie an signalisierten und nicht signalisierten Fußgängerüberwegen im Haaner Stadtgebiet mit folgenden Ergebnissen:

 

Informationsaustausch mit der Polizei:

Sowohl mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises, als auch mit der Polizei, besteht seit Jahren ein intensiver Austausch in Hinsicht auf den Handlungsbedarf, welcher sich aus den Messergebnissen der jeweils eigenen Geschwindigkeitsmessungen auf den Straßen im Haaner Stadtgebiet ergibt.

 

So wurde die Polizei von der Straßenverkehrsbehörde Haan u. a. unverzüglich über die bereits anlässlich der nächtlichen Markierungsarbeiten im Kreuzungsbereich Böttinger Straße/ Bahnhofstraße gewonnenen Eindrücke von Tempoüberschreitungen durch in erster Linie hochpreisige, hochmotorisierte Kraftfahrzeuge informiert.

 

Der Bitte um Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen in den Abend- und Nachstunden wurde ebenso prompt und durchaus erfolgreich entsprochen. Weitergehende Ermittlungen seitens der Polizei brachten die Erkenntnis, dass tatsächlich – allerdings begrenzt auf die Landstraße und die B 228 – vermehrt Geschwindigkeitsübertretungen mit den genannten hochpreisigen und hochmotorisierten Fahrzeugen zu verzeichnen sind.

 

Derartigen Verstößen kann auf den genannten Straßen, als Hauptverkehrsstraßen bzw. Straßen zur Erschließung von Gewerbegebieten, kaum mit baulichen Veränderungen begegnet werden, ohne massive nachteilige Folgen für den Verkehrsfluss in Kauf zu nehmen, sofern sie überhaupt mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang zu bringen wären.

 

Umso effektiver jedoch wirkt sich häufige polizeiliche Präsenz aus, da sich die mögliche Verhängung von Bußgeldern und Fahrverboten bislang als effektivstes Mittel bei der Eindämmung von - in erster Linie aus Gründen der Selbstdarstellung begangener -Geschwindigkeitsüberschreitungen erwiesen haben. Da die Verfolgung und Unterbindung dieser Verkehrsverstöße aus dem Bereich fließender Verkehr in die Zuständigkeit der Polizei fallen, wurden von dieser bereits erste Schritte ergriffen, die polizeiliche Präsenz in Haan zu verstärken.

 

Ein Treffen jüngerer Fahrer, das sich am Karl-August-Jung-Platz vorübergehend etabliert hatte, konnte in mehreren Gesprächen, die von verschiedenen Streifenwagenbesatzungen erfolgreich geführt wurden, dauerhaft aufgelöst werden. Eine Verlagerung zu einem anderen Treffpunkt wurde seitdem nicht beobachtet.

 

Ein ähnlich gelagerter „Szene“-Treffpunkt in den Abend- und Nachtstunden - mit einem Einzugsbereich auch aus Solingen und Wuppertal - im Bereich der Waschanlage an der Landstraße wird weiter beobachtet. Hierüber berichtete die Polizei bereits mündlich ausführlich in der Sitzung des SUVA am 17.09.2020.

 

 

Informationsaustausch mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Abteilung Verkehrssicherheit:

Die Abteilung Verkehrssicherheit nimmt Verkehrszählungen und Geschwindigkeits-messungen im gesamten Kreisgebiet vor und bewertet die festgestellten Verstöße systematisch nach Erheblichkeit. Dabei schneidet die Stadt Haan nach Auskunft des Kreises bislang mit lediglich zwei als auffälliger zu beurteilenden Straßen (Kampheider Straße und Landstraße) im Vergleich der kreisangehörigen Städte recht gut ab.

Die Erfassung dieser beiden genannten Straßen dürfte dabei nach Einschätzung des Kreises in Relation zu anderen, weitaus auffälligeren Straßen noch eher im mittleren bis unteren Durchschnitt dieser Kategorie liegen.

Die Abteilung Verkehrssicherheit des Kreises zielt darauf ab, so oft wie möglich an Orten mit Unfallschwerpunkten, schutzwürdigen Einrichtungen (z. B. Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen) sowie auf sogenannten „Raserstrecken“ präsent zu sein.

Anlässlich von Bürgerbeschwerden über Geschwindigkeitsübertretungen auf verschiedenen Straßen, und den daraufhin von der Straßenverkehrsbehörde Haan gestellten Anfragen, geht die Abteilung Verkehrssicherheit der Thematik mit eigener Sachverhaltsermittlung nach und informiert über die im Rahmen von Messungen gewonnenen Erkenntnisse.

Erkenntnisse über eine sogenannte Raserszene oder Sicherheitsmängel an Fußgängerüberwegen mit oder ohne LZA liegen dem Kreis aus dem Stadtgebiet Haan nicht vor.

 

 

Unfallkommission

Aus der von der Kreispolizeibehörde Direktion Verkehr für 2019 vorgenommenen Auswertung der Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Haan ergeben sich zwei Bereiche, in denen es überdurchschnittlich oft zu Unfällen kam, dem Kreuzungsbereich Elberfelder Straße/Gräfrather Straße/Gruitener Straße sowie dem Kreisverkehr Ohligser Straße/Büssingstraße/Am Schlagbaum.

Bei der Sichtung der Unfallberichte konnte festgestellt werden, dass es sich durchweg um Unfälle aufgrund von Missachtung der Vorfahrt beim Abbiegen, Auffahrunfälle - zumeist auf in den verschiedenen Einmündungsbereichen abbremsende oder bereits anhaltende Unfallbeteiligte und – gerade im Kreisverkehr Ohligser Straße auffällig häufig - fehlende Aufmerksamkeit gegenüber Radfahrern bzw. Pedelecfahrern handelte.

Wenn in einem Teil der Unfälle unangepasste Geschwindigkeit eine Unfallursache gewesen sein sollte, dann ist dies aus den Unfallberichten nicht ersichtlich und kann daher nur eine untergeordnete Rolle im Unfallgeschehen gespielt haben. In keinem dieser Fälle waren Fußgänger Unfallbeteiligte.

 

 

Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Der gerade um die Daten aus Nordrhein-Westfalen erweiterte und aktualisierte Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder hingegen weist für die Stadt Haan in 2019 zwölf Unfälle mit Fußgänger- und gleichzeitiger Kraftfahrzeugbeteiligung aus. Aufgrund der Straßennamen kann gemutmaßt werden, dass 4 - 5 dieser Unfälle an Fußgänger-überwegen passiert sein könnten.

Da jeder Unfallort hierbei jedoch nur einmal in Erscheinung tritt und über Ursache und Verantwortlichkeit für das Unfallgeschehen (Fehlverhalten des Fahrzeugführers oder des Fußgängers) lediglich spekuliert werden kann, fehlen derzeit jegliche Anhaltspunkte für einen etwaig aktuell bestehenden Sicherheitsmangel.

 

 

Beschwerden über Sicherheitsmängel bei Fußgängerüberwegen mit oder ohne LZA

Beschwerden von Bürgern über ein Unsicherheitsgefühl bei der Nutzung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen mit LZA sind der Straßenverkehrsbehörde Haan seit September 2019 lediglich in zwei Fällen bekannt geworden:

 

-       bezüglich der Querungshilfe auf der B228 in Höhe der Luisenstraße

Die Problematik wurde in erster Linie durch die Veränderung der Parksituation hervorgerufen, weil die ursprünglich halbhüftig geparkten Fahrzeuge nunmehr vollständig auf der rechten Fahrbahn abgestellt und hierdurch als natürliche Hindernisse zur Reduzierung der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs eingesetzt werden. Bis zur aktuellen Neumarkierung wurde der fließende Verkehr noch zu dicht an den parkenden Fahrzeugen vorbeigeführt, so dass eine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse bestand. Dieses Problem wurde im Zuge der Neumarkierung durch die Verlagerung des fließenden Verkehrs zur Fahrbahnmitte der Bahnhofstraße gelöst.

 

-       bezüglich der LZA an der Kreuzung Ellscheider Straße/Nordstraße/Feldstraße

Hier wurde seinerzeit um Veränderung der Ampelschaltung gebeten, um den Fußgängern ein Gehen bei grünem Lichtzeichen zu ermöglichen, während der abbiegende Verkehr durch rotes Lichtzeichen zum Halten aufgefordert würde. Da es sich hier um eine Hauptverkehrsachse handelt, würde eine derartige Veränderung der Ampelschaltung erhebliche negative Auswirkung auf den fließenden Verkehr haben und daher spätestens vom Kreis Mettmann, als zuständigem Träger der Straßenbaulast, abgelehnt werden.

 

Weitere Beschwerden sind derzeit nicht bekannt. Es ist jedoch gut denkbar, dass sich Fußgänger durch die während einer begonnenen Querung einsetzenden Rotlichtphase unter Druck gesetzt fühlen, weil Ihnen unbekannt ist, dass die LZA die Fahrt für motorisierte Verkehrsteilnehmer nicht zeitgleich, sondern erst nach einer sogenannten Räumphase freigibt. Diese ermöglicht es dem Fußgänger, die bei Grün begonnene Querung auch bei Umschaltung auf die Rotphase noch fortsetzen zu können. Da Räumphasen jedoch zeitlich definiert und - um möglichst allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden - auf ein durchschnittliches Tempo ausgelegt sind, kann es diejenigen in Bedrängnis bringen, die dieses Tempo nicht (mehr) umsetzen können.

Eine Verlängerung von Rotlichtphasen für den motorisierten Verkehr zu Gunsten der Fußgänger birgt jedoch immer auch das Risiko, dass die Bereitschaft der anderen Verkehrsteilnehmer sinkt, den Anhaltevorgang vorschriftsmäßig bei Umschaltung auf Gelb durchzuführen: Wer allzu lange warten muss, wird alles daran setzen, das Warten an der LZA zu vermeiden und der gegenteilige Effekt, die Zunahme der Rotlichtverstöße, wird erreicht.

 

 

Fazit:

Nach Austausch mit dem Straßenverkehrsamt, Abt. Verkehrssicherheit, des Kreises Mettmann und der Polizei kann festgestellt werden, dass über die oben genannten Probleme hinaus, an deren Lösung bereits gearbeitet wird, keine Erkenntnisse über ein generelles Sicherheitsproblem auf Straßen oder an Fußgängerüberwegen in Haan vorliegen.

Beschwerden über und Hinweise von Bürgern auf überhöhte Geschwindigkeiten werden seitens der Straßenverkehrsbehörde Haan sehr ernst genommen und durch möglichst zeitnahen Einsatz der eigenen Geschwindigkeitsmessgeräte und Nachfragen bei Kreis und Polizei nachgegangen. Die eigenen Messergebnisse werden der Polizei regelmäßig zur Verfügung gestellt und besprochen. Umgekehrt wird auch die SVB Haan über Erkenntnisse des Kreises und der Polizei informiert. Wird im Rahmen derartiger Gespräche Handlungs-bedarf gesehen, werden in der Folge auch Maßnahmen zur Problembehebung ergriffen.

Dass sich die Messergebnisse nicht immer mit dem Empfinden der Bürger decken, mag auch daran liegen, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten auf engeren Straßen subjektiv oft höher eingeschätzt werden als sie es tatsächlich sind. Auch die Lärmbelastung durch - teils illegales Fahrzeugtuning - teils aber auch vom Gesetzgeber mit höheren Dezibelwerten zugelassenen Auspuffanlagen kann dazu beitragen, den Eindruck von den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu verzerren.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.