hier: Antrag der Fraktion WLH vom 15.07.2020
Sachverhalt:
Aufgrund des Antrages
der WLH vom 15.07.2020 erkundigte sich die Straßenverkehrs-behörde Haan sowohl
bei der Polizei als auch beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann über
konkrete Erkenntnisse zu Sicherheitsmängeln in Bezug auf die gefahrenen Geschwindigkeiten
sowie an signalisierten und nicht signalisierten Fußgängerüberwegen im Haaner
Stadtgebiet mit folgenden Ergebnissen:
Informationsaustausch
mit der Polizei:
Sowohl mit dem
Straßenverkehrsamt des Kreises, als auch mit der Polizei, besteht seit Jahren
ein intensiver Austausch in Hinsicht auf den Handlungsbedarf, welcher sich aus
den Messergebnissen der jeweils eigenen Geschwindigkeitsmessungen auf den
Straßen im Haaner Stadtgebiet ergibt.
So wurde die Polizei
von der Straßenverkehrsbehörde Haan u. a. unverzüglich über die bereits
anlässlich der nächtlichen Markierungsarbeiten im Kreuzungsbereich Böttinger
Straße/ Bahnhofstraße gewonnenen Eindrücke von Tempoüberschreitungen durch in
erster Linie hochpreisige, hochmotorisierte Kraftfahrzeuge informiert.
Der Bitte um
Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen in den Abend- und Nachstunden wurde
ebenso prompt und durchaus erfolgreich entsprochen. Weitergehende Ermittlungen
seitens der Polizei brachten die Erkenntnis, dass tatsächlich – allerdings
begrenzt auf die Landstraße und die B 228 – vermehrt
Geschwindigkeitsübertretungen mit den genannten hochpreisigen und
hochmotorisierten Fahrzeugen zu verzeichnen sind.
Derartigen Verstößen
kann auf den genannten Straßen, als Hauptverkehrsstraßen bzw. Straßen zur
Erschließung von Gewerbegebieten, kaum mit baulichen Veränderungen begegnet
werden, ohne massive nachteilige Folgen für den Verkehrsfluss in Kauf zu
nehmen, sofern sie überhaupt mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang zu
bringen wären.
Umso effektiver
jedoch wirkt sich häufige polizeiliche Präsenz aus, da sich die mögliche
Verhängung von Bußgeldern und Fahrverboten bislang als effektivstes Mittel bei
der Eindämmung von - in erster Linie aus Gründen der Selbstdarstellung
begangener -Geschwindigkeitsüberschreitungen erwiesen haben. Da die Verfolgung
und Unterbindung dieser Verkehrsverstöße aus dem Bereich fließender Verkehr in
die Zuständigkeit der Polizei fallen, wurden von dieser bereits erste Schritte
ergriffen, die polizeiliche Präsenz in Haan zu verstärken.
Ein Treffen jüngerer
Fahrer, das sich am Karl-August-Jung-Platz vorübergehend etabliert hatte,
konnte in mehreren Gesprächen, die von verschiedenen Streifenwagenbesatzungen
erfolgreich geführt wurden, dauerhaft aufgelöst werden. Eine Verlagerung zu
einem anderen Treffpunkt wurde seitdem nicht beobachtet.
Ein ähnlich
gelagerter „Szene“-Treffpunkt in den Abend- und Nachtstunden - mit einem
Einzugsbereich auch aus Solingen und Wuppertal - im Bereich der Waschanlage an
der Landstraße wird weiter beobachtet. Hierüber berichtete die Polizei bereits
mündlich ausführlich in der Sitzung des SUVA am 17.09.2020.
Informationsaustausch mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann,
Abteilung Verkehrssicherheit:
Die Abteilung Verkehrssicherheit nimmt Verkehrszählungen
und Geschwindigkeits-messungen im gesamten Kreisgebiet vor und bewertet die
festgestellten Verstöße systematisch nach Erheblichkeit. Dabei schneidet die
Stadt Haan nach Auskunft des Kreises bislang mit lediglich zwei als auffälliger
zu beurteilenden Straßen (Kampheider Straße und Landstraße) im Vergleich der
kreisangehörigen Städte recht gut ab.
Die Erfassung dieser beiden genannten Straßen dürfte dabei nach
Einschätzung des Kreises in Relation zu anderen, weitaus auffälligeren Straßen
noch eher im mittleren bis unteren Durchschnitt dieser Kategorie liegen.
Die Abteilung Verkehrssicherheit des Kreises
zielt darauf ab, so oft wie möglich an Orten mit Unfallschwerpunkten,
schutzwürdigen Einrichtungen (z. B. Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen)
sowie auf sogenannten „Raserstrecken“ präsent zu sein.
Anlässlich von Bürgerbeschwerden über
Geschwindigkeitsübertretungen auf verschiedenen Straßen, und den daraufhin von
der Straßenverkehrsbehörde Haan gestellten Anfragen, geht die Abteilung
Verkehrssicherheit der Thematik mit eigener Sachverhaltsermittlung nach und
informiert über die im Rahmen von Messungen gewonnenen Erkenntnisse.
Erkenntnisse über eine sogenannte Raserszene
oder Sicherheitsmängel an Fußgängerüberwegen mit oder ohne LZA liegen dem Kreis
aus dem Stadtgebiet Haan nicht vor.
Unfallkommission
Aus der von der Kreispolizeibehörde
Direktion Verkehr für 2019 vorgenommenen Auswertung der Unfallhäufungsstellen
im Stadtgebiet Haan ergeben sich zwei Bereiche, in denen es überdurchschnittlich
oft zu Unfällen kam, dem Kreuzungsbereich Elberfelder Straße/Gräfrather
Straße/Gruitener Straße sowie dem Kreisverkehr Ohligser Straße/Büssingstraße/Am
Schlagbaum.
Bei der Sichtung der Unfallberichte konnte
festgestellt werden, dass es sich durchweg um Unfälle aufgrund von Missachtung
der Vorfahrt beim Abbiegen, Auffahrunfälle - zumeist auf in den verschiedenen
Einmündungsbereichen abbremsende oder bereits anhaltende Unfallbeteiligte und –
gerade im Kreisverkehr Ohligser Straße auffällig häufig - fehlende
Aufmerksamkeit gegenüber Radfahrern bzw. Pedelecfahrern handelte.
Wenn in einem Teil der Unfälle unangepasste
Geschwindigkeit eine Unfallursache gewesen sein sollte, dann ist dies aus den
Unfallberichten nicht ersichtlich und kann daher nur eine untergeordnete Rolle
im Unfallgeschehen gespielt haben. In keinem dieser Fälle waren Fußgänger
Unfallbeteiligte.
Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Der gerade um die Daten aus
Nordrhein-Westfalen erweiterte und aktualisierte Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
hingegen weist für die Stadt Haan in 2019 zwölf Unfälle mit Fußgänger- und
gleichzeitiger Kraftfahrzeugbeteiligung aus. Aufgrund der Straßennamen kann
gemutmaßt werden, dass 4 - 5 dieser Unfälle an Fußgänger-überwegen passiert
sein könnten.
Da jeder Unfallort hierbei
jedoch nur einmal in Erscheinung tritt und über Ursache und Verantwortlichkeit
für das Unfallgeschehen (Fehlverhalten des Fahrzeugführers oder des Fußgängers)
lediglich spekuliert werden kann, fehlen derzeit jegliche Anhaltspunkte für
einen etwaig aktuell bestehenden Sicherheitsmangel.
Beschwerden über
Sicherheitsmängel bei Fußgängerüberwegen mit oder ohne LZA
Beschwerden von Bürgern über ein
Unsicherheitsgefühl bei der Nutzung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen
mit LZA sind der Straßenverkehrsbehörde Haan seit September 2019 lediglich in
zwei Fällen bekannt geworden:
-
bezüglich der Querungshilfe auf der B228 in Höhe der
Luisenstraße
Die
Problematik wurde in erster Linie durch die Veränderung der Parksituation
hervorgerufen, weil die ursprünglich halbhüftig geparkten Fahrzeuge nunmehr
vollständig auf der rechten Fahrbahn abgestellt und hierdurch als natürliche
Hindernisse zur Reduzierung der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs
eingesetzt werden. Bis zur aktuellen Neumarkierung wurde der fließende Verkehr
noch zu dicht an den parkenden Fahrzeugen vorbeigeführt, so dass eine
Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse bestand. Dieses Problem wurde im Zuge
der Neumarkierung durch die Verlagerung des fließenden Verkehrs zur
Fahrbahnmitte der Bahnhofstraße gelöst.
- bezüglich der LZA an
der Kreuzung Ellscheider Straße/Nordstraße/Feldstraße
Hier
wurde seinerzeit um Veränderung der Ampelschaltung gebeten, um den Fußgängern
ein Gehen bei grünem Lichtzeichen zu ermöglichen, während der abbiegende
Verkehr durch rotes Lichtzeichen zum Halten aufgefordert würde. Da es sich hier
um eine Hauptverkehrsachse handelt, würde eine derartige Veränderung der
Ampelschaltung erhebliche negative Auswirkung auf den fließenden Verkehr haben
und daher spätestens vom Kreis Mettmann, als zuständigem Träger der
Straßenbaulast, abgelehnt werden.
Weitere Beschwerden sind derzeit nicht bekannt. Es ist jedoch gut
denkbar, dass sich Fußgänger durch die während einer begonnenen Querung
einsetzenden Rotlichtphase unter Druck gesetzt fühlen, weil Ihnen unbekannt
ist, dass die LZA die Fahrt für motorisierte Verkehrsteilnehmer nicht
zeitgleich, sondern erst nach einer sogenannten Räumphase freigibt. Diese
ermöglicht es dem Fußgänger, die bei Grün begonnene Querung auch bei
Umschaltung auf die Rotphase noch fortsetzen zu können. Da Räumphasen jedoch
zeitlich definiert und - um möglichst allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu
werden - auf ein durchschnittliches Tempo ausgelegt sind, kann es diejenigen in
Bedrängnis bringen, die dieses Tempo nicht (mehr) umsetzen können.
Eine Verlängerung von Rotlichtphasen für den
motorisierten Verkehr zu Gunsten der Fußgänger birgt jedoch immer auch das
Risiko, dass die Bereitschaft der anderen Verkehrsteilnehmer sinkt, den
Anhaltevorgang vorschriftsmäßig bei Umschaltung auf Gelb durchzuführen: Wer
allzu lange warten muss, wird alles daran setzen, das Warten an der LZA zu vermeiden
und der gegenteilige Effekt, die Zunahme der Rotlichtverstöße, wird erreicht.
Fazit:
Nach Austausch mit dem Straßenverkehrsamt,
Abt. Verkehrssicherheit, des Kreises Mettmann und der Polizei kann festgestellt
werden, dass über die oben genannten Probleme hinaus, an deren Lösung bereits
gearbeitet wird, keine Erkenntnisse über ein generelles Sicherheitsproblem auf
Straßen oder an Fußgängerüberwegen in Haan vorliegen.
Beschwerden über und Hinweise von Bürgern
auf überhöhte Geschwindigkeiten werden seitens der Straßenverkehrsbehörde Haan
sehr ernst genommen und durch möglichst zeitnahen Einsatz der eigenen
Geschwindigkeitsmessgeräte und Nachfragen bei Kreis und Polizei nachgegangen.
Die eigenen Messergebnisse werden der Polizei regelmäßig zur Verfügung gestellt
und besprochen. Umgekehrt wird auch die SVB Haan über Erkenntnisse des Kreises
und der Polizei informiert. Wird im Rahmen derartiger Gespräche
Handlungs-bedarf gesehen, werden in der Folge auch Maßnahmen zur
Problembehebung ergriffen.
Dass sich die Messergebnisse nicht immer mit
dem Empfinden der Bürger decken, mag auch daran liegen, dass die gefahrenen
Geschwindigkeiten auf engeren Straßen subjektiv oft höher eingeschätzt werden
als sie es tatsächlich sind. Auch die Lärmbelastung durch - teils illegales
Fahrzeugtuning - teils aber auch vom Gesetzgeber mit höheren Dezibelwerten
zugelassenen Auspuffanlagen kann dazu beitragen, den Eindruck von den
tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu verzerren.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.