hier: Antrag des ehemaligen Stv. Peter Schniewind vom 07.08.2020
Sachverhalt:
Gemäß Antrag wird die Anlage eines
Radfahrstreifens auf der B228 in beiden Richtungen von der Querungshilfe bei
Gut Hahn bis zum Kreisverkehr an der Nordstraße sowie deren Weiterführung auf
der Nordstraße (K16) bis zu den Einmündungen Friedrichstraße und Ellscheider
Straße beantragt.
Alternativ soll ein Radschutzstreifen, ebenfalls in beiden Richtungen,
angelegt werden. Fehlender Platz für die Maßnahmen soll den Fahrspuren für den
Kfz-Verkehr genommen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B228 in
beiden Fahrtrichtungen auf 50 km/h begrenzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Überlegungen zur Schaffung einer sicheren
Verbindung für Radfahrende zwischen der Stadtmitte Haan und dem Beginn des
Panoramaradweges werden von der Verwaltung sehr begrüßt.
Allerdings erweist sich die Umsetzung derzeit noch als schwierig, da die
für die Markierung von Radschutzstreifen oder sogar Radfahrstreifen
erforderlichen Straßenbreiten trotz der scheinbar großzügigen Dimensionierung
sowohl der K16 als auch der B228 im Bereich zwischen den Einmündungen
Ellscheider Straße und Friedrichstraße in die Nordstraße (K 16) und dem Beginn
des Panoramaradweges auf der Elberfelder Straße (B228) nach dem derzeit
gültigen technischen Regelwerk nicht gegeben sind. Die vorgegebenen Mindestbreiten
betragen 5,50 m für die Fahrbahn und 1,50 m je Radschutzstreifen.
Auf der B228 schwanken die vorhandenen Fahrbahnbreiten zwischen dem
Kreisverkehr Alleestraße/Nordstraße/Elberfelder jedoch zwischen ca. 6,50 m und
ca. 11 m. Die breitesten Stellen liegen hierbei jeweils im Bereich von
Knotenpunkten, an denen Abbiegestreifen zwingend erforderlich sind, um den
Verkehrsfluss auf der Bundesstraße störungsfrei und vor allem sicher zu halten.
Die vorhandenen Fahrstreifenbreiten bieten derzeit keine Möglichkeit,
einen Radschutzstreifen ergänzend zu markieren. Auch in Bereichen, in denen
aufgrund der Fahrbahnbreite die mögliche Einrichtung eines Radschutzstreifens
wenigstens auf einer Fahrbahnseite geprüft werden könnte, wäre in jedem Fall
die „Verschiebung“ der vorhandenen Markierung durch Entfernung der bestehenden
und Aufbringung einer neuen Markierung an anderer Stelle erforderlich.
Die durch die Entfernung der bestehenden Markierung verursachte
Beschädigung der Fahrbahnoberfläche würde jedoch zu einer bei Nässe und
Dunkelheit ausgesprochen irritierend wirkenden Phantommarkierung führen, die
die Verkehrssicherheit in erheblichem, nicht zu tolerierendem Umfang
beeinträchtigen würde.
Im Bereich Nordstraße beträgt die Fahrbahnbreite zwischen ca. 6,50 m und
ca. 9 m und ist daher ebenfalls nicht ausreichend, um einen Radschutzstreifen
anzulegen. Im Gegensatz zur vorstehend geschilderten Situation an der B228 hat
der Radfahrende durch die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr die freie
Wahl zwischen der Nutzung des Gehweges oder der Straße. Aufgrund der baulichen
Gestaltung mit guten Sichtbeziehungen und einer besonders auf dem nördlichen
Gehweg überschaubaren Anzahl von Ausfahrten ist hier eine sichere Befahrung des
Gehweges - als dem Gehwegnutzer untergeordneter Verkehrsteilnehmer - auch für
unerfahrene Radfahrende durchaus gegeben.
Erfahrenere Radfahrende werden sich je nach aktueller Verkehrssituation
für ein evtl. schnelleres Fortkommen auf der Straße entscheiden. Für die Anlage
eines Schutzstreifens oder eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn wäre selbst
mit kostenaufwändigem Rückbau des Gehweges auf beiden Seiten auf das als
anzustrebende Gehwegbreite verbindlich festgelegte Maß kein ausreichender Platz
zu gewinnen. Dass ein Rückbau zu Lasten der Gehwegnutzer ginge und der Wechsel
vom Hochbord auf einen Schutzstreifen für den unerfahreneren Radfahrenden zudem
keinen Vorteil bringen würde, ist naheliegend.
Zur ebenfalls beantragten Umwidmung und des Umbaus der Friedrichstraße,
der Ellscheider Straße und der Goethestraße in Fahrradstraßen wird auf die
Stellungnahme der Verwaltung zum TOP „Fahrradstraßen - Bericht der Verwaltung“
verwiesen, in dem die Erfüllung der Voraussetzungen zur Einrichtung von
Fahrradstraßen durch die gennannten Straßen verneint wurde.
Anlässlich des Baus der Querungshilfe in Höhe des Panoramaradweges ist
die Senkung der Geschwindigkeit auf der B228 in dem erforderlichen Bereich
seinerzeit angeordnet und die Beschilderung angepasst worden. Bezüglich des
noch mit Tempo 70 zu befahrenden Streckenabschnittes bis zum Ortseingangsschild
wurde bereits Kontakt mit Straßen NRW aufgenommen, eine abschließende
Entscheidung über die Reduzierung der Geschwindigkeit für diesen Bereich steht
aufgrund des internen Zuständigkeitswechsels bei Straßen NRW momentan noch aus.
Während die gute Befahrbarkeit des Bereiches Nordstraße (K 16) für
Radfahrende aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde bereits jetzt als gegeben
anzusehen und die Erreichbarkeit der Innenstand über die als Tempo-30-Zone
beschilderte Friedrichstraße ebenfalls ausreichend sicher gewährleistet ist,
besteht bezüglich der Anbindung der B228 an den Panoramaradweg noch
Nachholbedarf.
Allerdings sind die auf der Elberfelder Straße befindlichen Gehwege für
Radfahrende frei gegeben und werden als solche gut genutzt. Aufgrund des recht
geringen Fußgängeraufkommens sind Konfliktsituationen auf dem nördlichen Gehweg
weitestgehend vermeidbar. Hinsichtlich des südlichen Gehweges, der derzeit
aufgrund von Laub und Erdansammlungen nur in einem ausgesprochen reduzierten
Maße nutzbar ist, wurde Straßen NRW bereits um Abhilfe gebeten, diese steht
mangels freier Kapazitäten des Straßenbaulastträgers bislang jedoch noch aus.
Nach Säuberung des Gehweges wird dieser über eine für Radfahrende und
Gehwegnutzer ausreichende Breite verfügen und dem Radfahrenden zudem größere
Sicherheit als ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn bieten. Die Umstellung der
Straßenbeleuchtung auf LED wurde von der Verwaltung bereits veranlasst, so dass
eine gute Ausleuchtung dort durchgängig gewährleistet ist. Die
Straßenverkehrsbehörde wird sich weiterhin bei Straßen NRW für die zeitnahe
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Hochbordes einsetzen.
Da dem südlichem Gehweg im letzten Teil bis zur Einmündung Bergische
Straße und danach bis zum Beginn des Panoramaradweges eine für die Mitnutzung
durch Radfahrende ausreichende Breite fehlt, und ein Ausbau vermutlich an den
örtlichen Gegebenheiten scheitern würde, werden in Abstimmung mit dem
Straßenbaulastträger Möglichkeiten für einen Lückenschluss geprüft.
Stellungnahmen der Straßenbaulastträger und der Polizei:
Da die jeweiligen Straßenquerschnitte in den
angesprochenen Bereichen der Nordstraße (K16) weder den Radfahrstreifen noch
den Radschutzstreifen gemäß RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen)
zulassen, lehnt der Kreis Mettmann als zuständiger Straßenbaulastträger den
gestellten Antrag ab.
Eine ähnlich lautende Stellungnahme, in dem mit Verweis auf die gemäß
des technischen Regelwerkes einzuhaltenden Mindestabstände und Fahrbahnbreiten
eingegangen wird, hat der für die B228 zuständige Straßenbaulastträger, Straßen
NRW, abgegeben.
Der Kreis sieht zudem – ebenso wie die Polizei - bei Umsetzung der
beantragten Maßnahmen keine Erhöhung der Sicherheit des fahrradfahrenden
Verkehrsteilnehmers. Letztere teilt die Auffassung der Straßenverkehrsbehörde,
dass die Freigabe der Gehwege für Radfahrer mit der hieraus resultierenden
Wahlmöglichkeit für eine Nutzung der Fahrbahn, deutlich sinnvoller als andere
Lösungen seien.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Anlage
von Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zur Innenstadt wird abgelehnt. Die
Möglichkeit zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zwischen den beiden
Einmündungen Schallbruch auf 50 km/h wird von der Straßenverkehrsbehörde in
Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger geprüft.