hier: Teilung des Amtes 61 Stadtplanung und Bauaufsicht in die Ämter 61 „Stadtplanung und Vermessung“ sowie Amt 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“
Sachverhalt:
Das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Haan wurde am
01.03.2014 durch Zusammenlegung der ehemals eigenständigen Ämter Planungsamt
und Bauaufsichtsamt gebildet. Seitdem gliedert sich das derzeitige Amt 61 in
die zwei Abteilungen „Stadtplanung und Vermessung“ und „Bauaufsicht und Denkmalschutz“.
Die Stelle der
Amtsleitung des Amtes 61 ist aufgrund des Weggangs des damaligen
Stelleninhabers ab Juni 2019 vakant. Sie wurde mit Fristsetzung 16.05.2019 und
10.07.2019 zweimal öffentlich ausgeschrieben. Nachdem aus diesen
Ausschreibungen heraus keine geeigneten Bewerbungen vorlagen, wurde ein
Headhunter mit der Suche nach einem geeigneten Bewerber/einer geeigneten
Bewerberin beauftragt. Auch der Headhunter konnte bis März 2020 keinen
geeigneten Bewerber bzw. keine geeignete Bewerberin akquirieren.
Aufgrund dessen
wurde die Stelle mit Fristsetzung 03.04.2020, 10.08.2020 und 23.10.2020 erneut
dreimal ausgeschrieben. Auch in diesen Verfahren lagen keine geeigneten
Bewerbungen vor bzw. es wurden keine Bewerbungen eingereicht.
Die umfangreichen
und zeitintensiven Bewerbungsverfahren haben gezeigt, dass derzeit auf dem
Arbeitsmarkt keine Interessenten vorhanden sind, welche das breite
Aufgabenspektrum der beiden Abteilungen abdecken können oder wollen.
Insbesondere
fehlte bei den nur wenig eingegangenen Bewerbungen die Eignung bzw. die
erforderlichen Nachweise, um den Anforderungen einer fachlichen Leitung im
Aufgabenbereich der Bauaufsicht gerecht zu werden.
Hierzu ist
ergänzend anzumerken, dass die Aufgabenbereiche der beiden Abteilungen wenig
Überschneidungspunkte haben und diese aufgrund dessen bisher auch als separate
Organisationseinheiten mit klar abgegrenzten Aufgabenbereichen geführt wurden.
Während in der Abteilung Stadtplanung und Vermessung primär konzeptionelle und
stadtplanerisch /-gestalterische Aufgaben mit z.T. großer Außenwirkung zu lösen
und in die politische Beratung einzubringen sind, fallen in der Abteilung
Bauaufsicht und Denkmalpflege primär ordnungsbehördliche, nicht-öffentliche
Aufgaben an.
Um die
Leitungsposition in diesen wichtigen Aufgabenbereichen neu besetzen zu können,
schlägt die Verwaltung daher vor, das Amt 61 wieder in die zwei Ämter 61
„Stadtplanung und Vermessung“ sowie in das Amt 63 „Bauaufsicht und
Denkmalschutz“ aufzusplitten und durch zwei Amtsleitungen zu besetzen.
Durch diese
Trennung erhofft sich die Verwaltung eine qualifizierte Bewerbungssituation und
ein größeres Interesse bei den potenziellen Kandidaten*innen. Ziel ist zugleich
eine zeitnahe qualifizierte Besetzung der beiden Leitungsstellen.
Hierzu ist eine
zusätzliche Leitungsstelle (Amtsleitung Amt 63, EG13) im Bereich der
Bauaufsicht einzurichten, wie bereits im Entwurf des Stellenplans 2021
geschehen. Eine Wahrnehmung dieser Aufgaben durch zwei Halbtagskräfte würde
weder der erforderlichen Aufgabe gerecht werden noch ist zu erwarten, dass auf
dem Arbeitsmarkt entsprechend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, das Amt 61 wieder in zwei eigenständige Ämter zu teilen, um hierdurch möglichst zeitnah eine Wiederbesetzung der Amtsleitungen in den beiden Ämtern zu erreichen. Insbesondere für das Amt für „Stadtplanung und Vermessung“ mit seinem großen und sich ständig erweiterndem Aufgabenspektrum ist eine weitestgehend von der Sachbearbeitung getrennte, steuernde Amtsleitung zwingend erforderlich und zeitnah zu besetzen.
Beschlussvorschlag:
1. Das
Amt 61 „Stadtplanung und Bauaufsicht“ wird in die Ämter 61 „Stadtplanung und
Vermessung“ sowie 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“ aufgeteilt.
2. Die
Amtsleitungen für die Ämter 61„Stadtplanung und Vermessung“ sowie 63
„Bauaufsicht und Denkmalschutz“ werden schnellstmöglich ausgeschrieben und
besetzt.
3. Im
Stellenplan 2021 wird eine zusätzliche Stelle für die Amtsleitung des Amtes 63
mit EG 13 aufgenommen.
Finanz. Auswirkung:
zusätzliche Amtsleitung für das Amt 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“
91.000,00 €/jährlich