Betreff
Neuorganisation des Amtes 61
hier: Teilung des Amtes 61 Stadtplanung und Bauaufsicht in die Ämter 61 „Stadtplanung und Vermessung“ sowie Amt 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“
Vorlage
10/040/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Haan wurde am 01.03.2014 durch Zusammenlegung der ehemals eigenständigen Ämter Planungsamt und Bauaufsichtsamt gebildet. Seitdem gliedert sich das derzeitige Amt 61 in die zwei Abteilungen „Stadtplanung und Vermessung“ und „Bauaufsicht und Denkmalschutz“.

Die Stelle der Amtsleitung des Amtes 61 ist aufgrund des Weggangs des damaligen Stelleninhabers ab Juni 2019 vakant. Sie wurde mit Fristsetzung 16.05.2019 und 10.07.2019 zweimal öffentlich ausgeschrieben. Nachdem aus diesen Ausschreibungen heraus keine geeigneten Bewerbungen vorlagen, wurde ein Headhunter mit der Suche nach einem geeigneten Bewerber/einer geeigneten Bewerberin beauftragt. Auch der Headhunter konnte bis März 2020 keinen geeigneten Bewerber bzw. keine geeignete Bewerberin akquirieren.

Aufgrund dessen wurde die Stelle mit Fristsetzung 03.04.2020, 10.08.2020 und 23.10.2020 erneut dreimal ausgeschrieben. Auch in diesen Verfahren lagen keine geeigneten Bewerbungen vor bzw. es wurden keine Bewerbungen eingereicht.

Die umfangreichen und zeitintensiven Bewerbungsverfahren haben gezeigt, dass derzeit auf dem Arbeitsmarkt keine Interessenten vorhanden sind, welche das breite Aufgabenspektrum der beiden Abteilungen abdecken können oder wollen.

Insbesondere fehlte bei den nur wenig eingegangenen Bewerbungen die Eignung bzw. die erforderlichen Nachweise, um den Anforderungen einer fachlichen Leitung im Aufgabenbereich der Bauaufsicht gerecht zu werden.

Hierzu ist ergänzend anzumerken, dass die Aufgabenbereiche der beiden Abteilungen wenig Überschneidungspunkte haben und diese aufgrund dessen bisher auch als separate Organisationseinheiten mit klar abgegrenzten Aufgabenbereichen geführt wurden. Während in der Abteilung Stadtplanung und Vermessung primär konzeptionelle und stadtplanerisch /-gestalterische Aufgaben mit z.T. großer Außenwirkung zu lösen und in die politische Beratung einzubringen sind, fallen in der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege primär ordnungsbehördliche, nicht-öffentliche Aufgaben an.

Um die Leitungsposition in diesen wichtigen Aufgabenbereichen neu besetzen zu können, schlägt die Verwaltung daher vor, das Amt 61 wieder in die zwei Ämter 61 „Stadtplanung und Vermessung“ sowie in das Amt 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“ aufzusplitten und durch zwei Amtsleitungen zu besetzen.

Durch diese Trennung erhofft sich die Verwaltung eine qualifizierte Bewerbungssituation und ein größeres Interesse bei den potenziellen Kandidaten*innen. Ziel ist zugleich eine zeitnahe qualifizierte Besetzung der beiden Leitungsstellen.

Hierzu ist eine zusätzliche Leitungsstelle (Amtsleitung Amt 63, EG13) im Bereich der Bauaufsicht einzurichten, wie bereits im Entwurf des Stellenplans 2021 geschehen. Eine Wahrnehmung dieser Aufgaben durch zwei Halbtagskräfte würde weder der erforderlichen Aufgabe gerecht werden noch ist zu erwarten, dass auf dem Arbeitsmarkt entsprechend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.

Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, das Amt 61 wieder in zwei eigenständige Ämter zu teilen, um hierdurch möglichst zeitnah eine Wiederbesetzung der Amtsleitungen in den beiden Ämtern zu erreichen. Insbesondere für das Amt für „Stadtplanung und Vermessung“ mit seinem großen und sich ständig erweiterndem Aufgabenspektrum ist eine weitestgehend von der Sachbearbeitung getrennte, steuernde Amtsleitung zwingend erforderlich und zeitnah zu besetzen.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Das Amt 61 „Stadtplanung und Bauaufsicht“ wird in die Ämter 61 „Stadtplanung und Vermessung“ sowie 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“ aufgeteilt.

 

2.    Die Amtsleitungen für die Ämter 61„Stadtplanung und Vermessung“ sowie 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“ werden schnellstmöglich ausgeschrieben und besetzt.

 

3.    Im Stellenplan 2021 wird eine zusätzliche Stelle für die Amtsleitung des Amtes 63 mit EG 13 aufgenommen.

Finanz. Auswirkung:

 

zusätzliche Amtsleitung für das Amt 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“

 

91.000,00 €/jährlich