Betreff
Neuorganisation des Amtes 61
hier: Teilung des Amtes 61 Stadtplanung und Bauaufsicht in die Ämter 61 „Stadtplanung und Vermessung“ sowie Amt 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“
Vorlage
10/040/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beratungen in den Fachausschüssen wurde festgestellt, dass für die Aufgabenwahrnehmung der Amtsleitung im Amt 63 die Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 ausreichend ist. Entsprechend soll nunmehr auch nur ein Stellenanteil von 0,5 in den Stellenplan 2021 aufgenommen werden. Der Beschlussvorschlag unter Punkt 3 wurde angepasst. Die finanziellen Auswirkungen halbieren sich entsprechend s.u..  

Beschlussvorschlag:

 

1.    Das Amt 61 „Stadtplanung und Bauaufsicht“ wird in die Ämter 61 „Stadtplanung und Vermessung“ sowie 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“ aufgeteilt.

 

2.    Die Amtsleitungen für die Ämter 61„Stadtplanung und Vermessung“ sowie 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“ werden schnellstmöglich ausgeschrieben und besetzt.

 

3.    Im Stellenplan 2021 wird ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,5 für die Amtsleitung des Amtes 63 mit EG 13 aufgenommen.

Finanz. Auswirkung:

 

zusätzliche Amtsleitung für das Amt 63 „Bauaufsicht und Denkmalschutz“

45.500,00 €/jährlich