Sachverhalt:

 

1.      Bisheriges Verfahren

Am 23.06.2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ gefasst.

Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wurde von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf Grundlage der im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele (Sitzungsvorlage SUVA 61/336/2020) in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Auslegung wurde im Amtsblatt am 17.07.2020 bekanntgemacht und fand statt im Zeitraum vom 27.07. 2020 bis zum 21.08.2020. Mit Schreiben vom 21.08.2020 sowie mit E-Mails vom 20.08.2020 wurden Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung vorgebracht. Die Stellungnahmen sind zusammen mit dem jeweiligen Prüfergebnis in der Anlage A enthalten.

Basierend auf den Ergebnissen der Beteiligung hat das Büro ISR, Haan die Entwürfe zur Bauleitplanung erarbeitet.  Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat am 08.10.2020 dem Bebauungsplanentwurf, der Begründung und dem Entwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung, jeweils mit Stand vom 08.10.2020 zugestimmt und die Offenlage der Bauleitplanung gemäß § 3(2) BauGB beschlossen.

Die Offenlage der Bauleitpläne wurde im Amtsblatt am 15.10.2020 bekanntgemacht und fand statt im Zeitraum vom 26.10. 2020 bis zum 27.11.2020. Mit Schreiben vom 16.10.2020 wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen zur Entwurfsplanung gebeten. Die Stellungnahmen sind zusammen mit dem jeweiligen Prüfergebnis in der Anlage B enthalten.

Mit Schreiben vom 19.10.2020 wurde die Bezirksplanungsbehörde um landesplane-rische Stellungnahme im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 (1 und 5) Landesplanungsgesetz gebeten. Bedingt durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13a BauGB konnte die landesplanerische Anfrage in einem Schritt erfolgen. Im Rahmen dieses Abstimmungsverfahrens wurden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf keine landesplanerischen Bedenken vorgebracht (Anlage B).

 

 

2.      Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über die im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

2.1    Vorgebrachte Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB

Hierzu wird auf die in der Anlage A enthaltenen Stellungnahmen und das jeweilige Prüfergebnis der Verwaltung verwiesen.

 

2.2    Vorgebrachte Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB

Während der Offenlage wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen/ Stellungnahmen vorgebracht.

 

2.3    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Naturschutzverbände gemäß § 4 (2) BauGB

Hierzu wird auf die in der Anlage B enthaltenen Stellungnahmen und das jeweilige Prüfergebnis der Verwaltung verwiesen. Ein Änderungsbedarf auf Grund der Prüfergebnisse ergibt sich hinsichtlich der Entwurfsplanung nicht.

Ergänzend wurde noch ein textlicher Hinweis bzgl. der Bodendenkmalpflege in den Bebauungsplan eingefügt.

Die Begründung wurde redaktionell ergänzt bzw. geändert; die Änderungen sind rein deklaratorischer Natur.

Die Gesamtheit der Änderungen berührt nicht die Grundzüge der Planung und auch nicht die Rechte Dritter in abwägungsrelevanter Form. Eine erneute Beteiligung war deshalb nicht erforderlich. Auf Grund der vorgenommenen Änderungen erhalten die Planunterlagen und die Begründung das Sitzungsdatum des empfehlenden Fachausschusses (09.03.2021).

 

 

3.      Bebauungsplan

Die zum Satzungsbeschluss empfohlene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 in der Fassung vom 09.03.2021 ist der Anlage C zu entnehmen. Änderungen, die auf Grundlage der Beteiligungsverfahren erfolgten, wurden, wie bereits unter Punkt 2.3 erläutert, in den Planentwurf eingearbeitet. Die zum Satzungsbeschluss vorgelegte Begründung mit Stand vom 09.03.2021 ist der Anlage D zu entnehmen.

 

 

4.      Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung

Entsprechend des in § 8 (2) Satz 1 BauGB festgelegten Entwicklungsgebots wird durch das Bebauungsplanverfahren auch die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich „nördliche Flemingstraße“ erforderlich, indem die Darstellung „Fläche für den Gemeinbedarf: Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude“ durch die Darstellung „Wohnbaufläche“ ersetzt wird. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung kann gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Falle im Wege der Berichtigung anzupassen. Dies soll durch die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „nördliche Flemingstraße“ erfolgen.

Im Rahmen des landesplanerischen Abstimmungsverfahrens gemäß § 34 (1) und (5) Landesplanungsgesetz (LPlG) hat die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 26.11.2020 keine landesplanerischen Bedenken gegen die beabsichtigte Anpassung des Flächennutzungsplanes geäußert, jedoch auf einen Nummerierungsfehler in der Plandarstellung hingewiesen (43. Änderung anstatt 44. Änderung). Das Plandokument wurde dem entsprechend korrigiert und erhält deshalb ebenfalls das Datum vom 09.03.2021. Seitens der Träger und der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen. Der Flächennutzungsplan kann somit durch die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 09.03.2021 ist der Anlage E zu entnehmen.

 

 

5.      Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berück-sichtigen bzw. zurückzuweisen und die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ mit Stand vom 09.03.2021 gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 09.03.2021 zuzustimmen sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes durch seine 44. Änderung im Wege der Berichtigung mit Stand vom 09.03.2021 zu beschließen.

Nach erfolgter Beschlussfassung kann die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen. Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung wird ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt rechtswirksam. Mit Rechtskraft der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 treten für seinen Geltungsbereich die widersprechenden Festsetzungen des derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 außer Kraft.

 

 

6.      Nachhaltigkeitskriterien und Generationengerechtigkeit

Sowohl Nachhaltigkeit als auch Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch fest verankert. Gemäß § 1 (5) BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“.

Nähere Ausführungen zu den einzelnen Wirkungsbereichen, die gem. § 1 (6) BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind, insbesondere zu Belangen und Belangen des Artenschutzes, lassen sich der Begründung (Anlage D) entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ mit Stand vom 09.03.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 09.03.2021 wird zugestimmt. Das Plangebiet liegt in Haan-Ost, an der Einmündung der Flemingstraße in die Landstraße. Es umfasst die Flurstücke 500 und 501 in der Flur 11, Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

3.    Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „nördliche Flemingstraße“ (44. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom 09.03.2021) im Wege der Berichtigung angepasst.“

 

Finanzielle Auswirkungen / städtebaulicher Vertrag:

Die mit der Anpassung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans entstehenden Planungskosten sind durch den Projektträger zu übernehmen. Die in der Planbegründung dargestellten Planungsinhalte sind vor dem Satzungsbeschluss in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Haan und dem Projektträger zu konkretisieren und zu vereinbaren. Der mit dem Vorhabenträger abgestimmte Entwurf des städtebaulichen Vertrages steht daher im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung an.