hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, §§ 3 (1), 3 (2) , 4 (2) BauGB; Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Am 23.06.2020 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan den
Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr.
16 „nördliche Flemingstraße“ gefasst.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wurde von der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde auf Grundlage der im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungsziele (Sitzungsvorlage SUVA 61/336/2020) in Form einer öffentlichen
Auslegung durchgeführt. Die Auslegung wurde im Amtsblatt am 17.07.2020
bekanntgemacht und fand statt im Zeitraum vom 27.07. 2020 bis zum 21.08.2020.
Mit Schreiben vom 21.08.2020 sowie mit E-Mails vom 20.08.2020 wurden
Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung vorgebracht. Die Stellungnahmen sind
zusammen mit dem jeweiligen Prüfergebnis in der Anlage A enthalten.
Basierend auf den Ergebnissen der
Beteiligung hat das Büro ISR, Haan die Entwürfe zur Bauleitplanung
erarbeitet. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat am 08.10.2020 dem
Bebauungsplanentwurf, der Begründung und dem Entwurf zur 44. Änderung des
Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung, jeweils mit Stand vom 08.10.2020
zugestimmt und die Offenlage der Bauleitplanung gemäß § 3(2) BauGB beschlossen.
Die Offenlage der Bauleitpläne wurde im
Amtsblatt am 15.10.2020 bekanntgemacht und fand statt im Zeitraum vom 26.10. 2020
bis zum 27.11.2020. Mit Schreiben vom 16.10.2020 wurden die Träger öffentlicher
Belange um Stellungnahmen zur Entwurfsplanung gebeten. Die Stellungnahmen sind
zusammen mit dem jeweiligen Prüfergebnis in der Anlage B enthalten.
Mit Schreiben vom 19.10.2020 wurde die
Bezirksplanungsbehörde um landesplane-rische Stellungnahme im Rahmen der
Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 (1 und 5)
Landesplanungsgesetz gebeten. Bedingt durch die Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach § 13a BauGB konnte die landesplanerische Anfrage in einem
Schritt erfolgen. Im Rahmen dieses
Abstimmungsverfahrens wurden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf keine
landesplanerischen Bedenken vorgebracht (Anlage B).
2. Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über die im Laufe des
Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden. Entsprechend
sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1 Vorgebrachte
Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3
(1) BauGB
Hierzu wird auf die in der Anlage A
enthaltenen Stellungnahmen und das jeweilige Prüfergebnis der Verwaltung
verwiesen.
2.2 Vorgebrachte
Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2)
BauGB
Während
der Offenlage wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen/ Stellungnahmen
vorgebracht.
2.3 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Naturschutzverbände gemäß
§ 4 (2) BauGB
Hierzu wird
auf die in der Anlage B enthaltenen Stellungnahmen und das jeweilige
Prüfergebnis der Verwaltung verwiesen. Ein Änderungsbedarf auf Grund der
Prüfergebnisse ergibt sich hinsichtlich der Entwurfsplanung nicht.
Ergänzend wurde noch ein textlicher
Hinweis bzgl. der Bodendenkmalpflege in den Bebauungsplan eingefügt.
Die Begründung wurde redaktionell
ergänzt bzw. geändert; die Änderungen sind rein deklaratorischer Natur.
Die
Gesamtheit der Änderungen berührt nicht die Grundzüge der Planung und auch
nicht die Rechte Dritter in abwägungsrelevanter Form. Eine erneute Beteiligung
war deshalb nicht erforderlich. Auf Grund der vorgenommenen Änderungen erhalten
die Planunterlagen und die Begründung das Sitzungsdatum des empfehlenden
Fachausschusses (09.03.2021).
3. Bebauungsplan
Die zum Satzungsbeschluss empfohlene 6.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 in der Fassung vom 09.03.2021 ist der Anlage
C zu entnehmen. Änderungen, die auf Grundlage der Beteiligungsverfahren
erfolgten, wurden, wie bereits unter Punkt 2.3 erläutert, in den Planentwurf
eingearbeitet. Die zum Satzungsbeschluss vorgelegte Begründung mit Stand vom
09.03.2021 ist der Anlage D zu entnehmen.
4. Anpassung des Flächennutzungsplanes im
Wege der Berichtigung
Entsprechend des in § 8 (2) Satz 1 BauGB
festgelegten Entwicklungsgebots wird durch das Bebauungsplanverfahren auch die
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich „nördliche
Flemingstraße“ erforderlich, indem die Darstellung „Fläche für den
Gemeinbedarf: Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude“ durch die
Darstellung „Wohnbaufläche“ ersetzt wird. Ein Bebauungsplan der
Innenentwicklung kann gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB auch aufgestellt werden,
bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan ist in
diesem Falle im Wege der Berichtigung anzupassen. Dies soll durch die 44.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „nördliche Flemingstraße“
erfolgen.
Im Rahmen des landesplanerischen
Abstimmungsverfahrens gemäß § 34 (1) und (5) Landesplanungsgesetz (LPlG) hat
die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 26.11.2020 keine
landesplanerischen Bedenken gegen die beabsichtigte Anpassung des
Flächennutzungsplanes geäußert, jedoch auf einen Nummerierungsfehler in der
Plandarstellung hingewiesen (43. Änderung anstatt 44. Änderung). Das
Plandokument wurde dem entsprechend korrigiert und erhält deshalb ebenfalls das
Datum vom 09.03.2021. Seitens der Träger und der Öffentlichkeit wurden im
Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen zur Änderung des
Flächennutzungsplanes vorgetragen. Der Flächennutzungsplan kann somit durch die
44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst
werden. Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 09.03.2021 ist
der Anlage E zu entnehmen.
5. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen
entsprechend den Prüfergebnissen zu berück-sichtigen bzw. zurückzuweisen und
die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ mit Stand
vom 09.03.2021 gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und seiner
Begründung in der Fassung vom 09.03.2021 zuzustimmen sowie die Anpassung des
Flächennutzungsplanes durch seine 44. Änderung im Wege der Berichtigung mit
Stand vom 09.03.2021 zu beschließen.
Nach erfolgter Beschlussfassung kann die 6.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ durch
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur
Rechtskraft gelangen. Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege der
Berichtigung wird ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt rechtswirksam.
Mit Rechtskraft der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 treten für seinen
Geltungsbereich die widersprechenden Festsetzungen des derzeit noch
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 außer Kraft.
6. Nachhaltigkeitskriterien und
Generationengerechtigkeit
Sowohl Nachhaltigkeit als auch
Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch fest verankert. Gemäß § 1 (5)
BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“.
Nähere Ausführungen zu den einzelnen
Wirkungsbereichen, die gem. § 1 (6) BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen
zu berücksichtigen sind, insbesondere zu Belangen und Belangen des
Artenschutzes, lassen sich der Begründung (Anlage D) entnehmen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die
6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „nördliche Flemingstraße“ mit Stand vom
09.03.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 09.03.2021 wird zugestimmt. Das Plangebiet liegt in Haan-Ost,
an der Einmündung der Flemingstraße in die Landstraße. Es umfasst die
Flurstücke 500 und 501 in der Flur 11, Gemarkung Haan. Die genaue Festlegung
des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Der Flächennutzungsplan wird im Bereich
„nördliche Flemingstraße“ (44. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom
09.03.2021) im Wege der Berichtigung angepasst.“
Finanzielle
Auswirkungen / städtebaulicher Vertrag:
Die mit der
Anpassung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans
entstehenden Planungskosten sind durch den Projektträger zu übernehmen. Die in
der Planbegründung dargestellten Planungsinhalte sind vor dem Satzungsbeschluss
in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Haan und dem Projektträger
zu konkretisieren und zu vereinbaren. Der mit dem Vorhabenträger abgestimmte
Entwurf des städtebaulichen Vertrages steht daher im nicht-öffentlichen Teil
dieser Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung an.