Betreff
Vorstellung des Entwurfs einer lichtökologischen Richtlinie für die Gartenstadt Haan und Darstellung der rechtlichen Umsetzbarkeit der Richtlinien auf Grundlage des Beschlusses des UMA vom 02.03.2021.
Vorlage
66/024/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Fulda ist die einzige Stadt in Deutschland, die als International Dark Sky Community (IDSC) ausgewiesen wird und leistet Pionierarbeit im Bereich der Lichtökologie. Die Stadt Fulda hat hierzu als einen von mehreren Bausteinen lichtökologische Richtlinien aufgestellt.

 

Im Einvernehmen mit der Stadt Fulda, wird der Stadt Haan gestattet die lichtökologischen Richtlinien zu adaptieren und für die Stadt Haan bereitzustellen.

Dankenswerterweise unterstützt die Stadt Fulda das Bestreben anderer Kommunen, ein positives Signal zum Schutze der Tierwelt gegen Lichtverschmutzung zu setzen.

 

 

Der vorliegende Entwurf bedient sich daher der Inhalte der Lichtökonomischen Richtlinie der Stadt Fulda. Der vorliegende Entwurf sollte indes an die Corporate Identity der Stadt Haan angepasst illustriert werden. Bei Verwendung der Grafiken der Stadt Fulda bittet die Stadt Fulda um die Kennzeichnung „Bildrechte Stadt Fulda“, bei Nutzung der Fotos ihrer Internetseite www.sternenstadt-fulda.de ist die Kennzeichnung „Copyright Stadt Fulda/Christian Tech“ erforderlich.

 

Die zur Illustration notwendige Leistung ist an einen Grafikdesigner zu vergeben. Aufgrund der künstlerischen Form dieser Leistung muss die Leistung gem. § 50 UVgO in einem Wettbewerb ausgeschrieben werden. Hinzu kommen Kosten für die Abgabe an die Künstlersozialkasse. Insgesamt würden die Kosten auf ca. 6.000 EUR geschätzt.

 

 

Nach interner Prüfung durch das Justiziat der Stadt Haan kann eine lichtökologische Richtlinie nicht bindend ausgelegt werden. Hierfür fehlt eine Rechtsnorm, die eine Verbindlichkeit herstellen lassen würde.

Auch die Stadt Fulda stellt eine lichtökologische Richtlinie ohne Rechtsverbindlichkeit, Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Vorgaben oder Pönalisierung bei Abweichungen der Richtlinien bei Neubauvorhaben auf. Dies wird explizit auch in den Richtlinien der Stadt Fulda erwähnt: Sie ist eine Selbstverpflichtung.

 

 

So heißt es auf www.sternenstadt-fulda.de:

„Die Richtlinie ist zunächst eine Selbstverpflichtung der Stadt, bei eigenen Beleuchtungsanlagen alle Formen von Lichtverschmutzung zu minimieren. Zugleich soll die Richtlinie auch private Bauherren und Planern sowie Geschäftsleuten und Gewerbetreibenden wichtige Handreichungen für eine energiesparende, klimafreundliche Lichtoptimierung bieten. Die Stadt will dabei für eine freiwillige Mitwirkung sensibilisieren und bietet auch entsprechende Beratung an.“

Indes sind die allgemein Anerkannten Regel der Technik bei der Konzeptionierung der Beleuchtung einzuhalten. Dies gilt jedoch unabhängig der Richtlinie und hat weniger einen lichtökologischen Charakter (z.B. Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4, DIN-EN13201, DIN 12464 oder DIN 67528).

 

Es ist daher umso wichtiger die Bürger*innen auf die Problematik der Lichtemission zu sensibilisieren und als Stadt als gutes Beispiel voranzugehen. Die Verwaltung empfiehlt die städtische lichtökologische Richtlinie als Ratgeber mit selbstverpflichtendem Charakter einzuführen.

 

Auswirkungen der Richtlinie auf die aktuelle öffentliche Straßenbeleuchtung:

 

Nach Rücksprache mit WestNetz GmbH, bestehen grundsätzlich keine Bedenken bezüglich einer Umsetzung der Richtlinie für die öffentliche Straßenbeleuchtung.

Aus ursprünglich wirtschaftlichen Gründen wurden zwar bis zuletzt auch Beleuchtungskörper mit 4000 Kelvin eingesetzt. Mittlerweile sei die Technik jedoch so weit fortgeschritten, dass der Einsatz von analogen Beleuchtungskörpern mit <3000 Kelvin keinen finanziellen Nachteil mit sich bringt. Zum Großteil werden bereits jetzt schon Beleuchtungskörper mit 2000 – 3000 Kelvin verbaut. Entgegen der Richtlinie der Stadt Fulda belaufen sich die Schaltzeiten von 23:00 – 05:00 Uhr (Fulda: 22:30 – 05:30 Uhr). In diesem Zeitraum kann die Beleuchtung zusätzlich gedimmt oder ausgeschaltet werden. Ausgenommen von der Dimmbarkeit sind Beleuchtungskörper in der Nähe von Fußgängerüberwegen. Eine weitere Abweichung von den Richtlinien der Stadt Fulda liegt in der Definition von „Dunkelheit“. Während der Eintritt der Dunkelheit in Fulda bei 30 Lux liegt, ist in Haan für den Eintritt in die Nacht 25 Lux (Anschalten der Beleuchtung) und für den Eintritt in die Morgendämmerung 12 Lux (Ausschalten der Beleuchtung) zugrunde gelegt. Eine Änderung dieser Parameter bedarf der Änderung der Steuerungseinheiten und ist mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Aus diesem Grunde wurden im Entwurf die entsprechenden Textpassagen angepasst.

 

 

Grafiken der Stadt Fulda (Auszug):

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die lichtökologische Richtlinie nach dem Vorbild der Stadt Fulda einzuführen. Hierbei soll die Verwaltung den vorgelegten Entwurf umsetzen. Die Richtlinie soll aufgrund der rechtlichen Einschätzung als Selbstverpflichtung und zur Sensibilisierung der Haaner Stadtbewohnenden zum Thema Lichtverschmutzung eingeführt werden. Zur Illustration der Richtlinie sollen 6000 EUR bereitgestellt werden. Die von der Stadt Fulda bereitgestellten Grafiken sollen hierbei unter Wahrung des Urheberrechts verwendet werden.