hier: - Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, §§ 3 (1), 4 (1), 3 (2) , 4 (2), 4a (3) Satz 4 BauGB;
- Satzungsbeschluss,§ 10 (1) BauGB;
- Beschluss der FNP-Änderung
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren / Sachlage
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in
Vertretung des Rates der Stadt Haan am 15.12.2020 den Beschluss zur 39.
FNP-Änderung und den Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
93 gefasst.
Anschließend wurden die vollständigen
Unterlagen zur Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 35, zur Genehmigung vorgelegt. Nach
dortiger Prüfung wurde die Verwaltung mit Nachricht vom 18.03.2021 darüber
informiert, dass die vorgelegte Planung Mängel aufweise, die einer Genehmigung
entgegenstehen.
Seitens der Bezirksregierung Düsseldorf
wurde bemängelt, dass die Ausführungen zur Immissionsbelastung durch
Verkehrslärm, zum Thema Artenschutz und zum Thema Bodendenkmalschutz in der
Begründung und im Umweltbericht zur 39. FNP-Änderung ergänzungsbedürftig seien.
Zum Thema Immissionsschutz sei eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme
erforderlich.
Der geforderte gutachterliche Nachweis wurde
geführt und die entsprechenden Ergänzungen in der Begründung und im
Umweltbericht wurden vorgenommen. Die vorgenommenen Änderungen berühren nicht
die Grundzüge der Planung. Sie dienen entweder der Klarstellung bzw. der
Konkretisierung der im ausgelegten Planentwurf bereits enthaltenen
Festsetzungen oder sind rein deklaratorischer Natur. Sie berühren auch nicht
die Rechte Dritter in abwägungsrelevanter Form. Auswirkungen auf die Planung
sind hiermit nicht verbunden.
Die
Verwaltung hat die geänderte Begründung und den geänderten Umweltbericht zur
39. FNP-Änderung, sowie die aktualisierten bzw. ergänzten schalltechnischen
Gutachten der Bezirksregierung vorab mit der Bitte um Prüfung zugeleitet.
Diesbzgl. wurde signalisiert, dass gegen die geänderten und ergänzten
Unterlagen keine inhaltlichen Bedenken mehr bestehen.
Dementsprechend hat der Rat in seiner
Sitzung am 11.05.2021 die Aufhebung des Beschlusses der 39. FNP-Änderung im
Bereich „Bürgerhausareal“ vom 15.12.2020, die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“ vom 15.12.2020
sowie die erneute Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB zur 39.
FNP-Änderung auf Grundlage der vorgenommenen, in Rot markierten Änderungen
beschlossen (SV 61/017/2021).
Die von den Änderungen betroffenen Stellen
(hier: der Kreis Mettmann und die IKK) wurden mit Schreiben vom 12.05.2021
gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB beteiligt. Dabei wurde festgelegt, dass
Anregungen nur zu den geänderten Inhalten vorgebracht werden können. Zur
Verfahrensbeschleunigung wurde die Beteiligungsfrist auf drei Wochen (bis
einschließlich 04.06.2021) verkürzt.
2.
Stellungnahmen
Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens
vorgebrachten Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen in der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entscheiden. Die
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB mit dem jeweiligen Prüfergebnis der Verwaltung,
sowie die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und i. R. der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB wurden entsprechend dieser
Sitzungsvorlage beigefügt (Anlagen A, B, C).
Die Ergebnisse zu den im Rahmen der
Beteiligung nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind der Anlage
C* zu entnehmen.
Der Kreis Mettmann, untere Wasserbehörde,
hat in seiner Stellungnahme vom 04.06.2021 Anregungen zur Entwässerungsthematik
vorgebracht. Obwohl diese formal nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens
waren, wurden sie – soweit für die Sachverhaltsdarstellung sinnvoll – dennoch
in Form von klarstellenden Änderungen in die Begründung und in den
Umweltbericht aufgenommen (siehe in Blau markierte Abschnitte des Kapitels 4.3
„Entwässerung“ in der Begründung und der Kapitel 2.2.1 „Wasser“, 2.2.5
„Oberflächengewässer“ und 2.3.3 „Schutzgut Wasser“ des Umweltberichtes).
Seitens des Kreisgesundheitsamtes wurden –
separat zur schriftlichen Stellungnahme vom 04.06.2021 – i. R. mehrerer
telefonischer Abstimmungen weitergehende Ergänzungen in der Begründung und im
Umweltbericht zur 39. FNP-Änderung gefordert. Die geforderten Ergänzungen,
welche inhaltlich die Ausführungen des schalltechnischen Kurzberichts vom 27.03.2021 noch
ausführlicher wiedergeben, hat die Verwaltung ebenfalls in die Dokumente
eingearbeitet (siehe in Blau markierte Abschnitte in der Begründung zu Kapitel
9.1 „Schallimmissionen“ und im Umweltbericht unter Kapitel 2.2.1 „Mensch“).
Von der Innungskrankenkasse wurde keine
Stellungnahme vorgebracht.
Die vorgenommenen Änderungen (in Blau
markiert) sind rein deklaratorischer Natur und berühren nicht die Grundzüge der
Bauleitplanung; eine erneute Beteiligung ist daher nicht erforderlich.
Die unveränderte Planzeichnung der 39. FNP-Änderung in der Fassung vom
01.12.2020 (Anlage D) mit der geänderten Begründung und dem geänderten
Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 25.05.2021 sind den Anlagen E und F
zu entnehmen. Der geänderte Bebauungsplan mit seiner Begründung und dem
Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 29.03.2021 sind den Anlagen G bis
I zu entnehmen. Die zur Durchführung der Beteiligung nach § 4a BauGB
vorgenommenen Änderungen sind in Rot, die aus dieser Beteiligung
resultierenden, zusätzlichen Änderungen sind in Blau markiert. In den
Beschlussdokumenten erfolgt keine farbige Darstellung; abweichende Seitenzahlen
in den markierten Dokumenten werden in den Beschlussdokumenten korrigiert.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstandenen Planungskosten
sind durch die hierfür eingestellten Haushaltsmittel gedeckt.
4. Nachhaltigkeitskriterien und
Generationengerechtigkeit
Sowohl Nachhaltigkeit als auch
Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch fest verankert. Gemäß § 1 (5)
BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“.
Nähere Ausführungen zu den durch die Planung betroffenen
Wirkungsbereichen gem. § 1 (6) BauGB sind den Planunterlagen in den Anlagen zu
entnehmen.
5.
Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, dem Prüfergebnis
bzgl. der vorgebrachten Stellungnahmen zuzustimmen, die 39. FNP-Änderung i. d.
F. vom 01.12.2020 mit ihrer Begründung und dem Umweltbericht, jeweils i. d. F.
vom 25.05.2021 zu beschließen und die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 mit
seiner Begründung und dem Umweltbericht, jeweils i. d. F. vom 29.03.2021 als
Satzung zu beschließen.
Anlagen:
Anlage A Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung nach
§
3 (1) BauGB mit dem jeweiligen Prüfergebnis durch die Verwaltung
Anlage B Anregungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden
und Naturschutzverbände im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1)
BauGB
Anlage C Anregungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden
und Naturschutzverbände im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB,
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, § 3 (2) BauGB
Anlage C* Anregungen
der im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB beteiligten
Stellen
Anlage
D 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgerhausareal“ in der Fassung vom
01.12.2020
Anlage
E Begründung zur 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich "Bürgerhausareal" vom 25.05.2021
Anlage
F Umweltbericht zur 39. Änderung des
FNP im Bereich "Bürgerhausareal" vom 25.05.2021
Anlage
G 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
93 „Bürgerhausareal“ mit Stand vom 29.03.2021
Anlage
H Begründung der 4. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“ mit Stand vom 29.03.2021
Anlage I Umweltbericht
zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerhausareal“ mit Stand vom
29.03.2021
Die
folgenden Anlagen des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 93, 4. Änderung bzw.
des Umweltberichts zur 39. FNP-Änderung sind aufgrund Ihres Umfanges und der
farbigen Darstellungen nur im Ratsinformationssystem einsehbar:
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik ACCON,
Köln (27.03.2021): ACB 0719 – 408674 – 973/ 2, schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan Nr. 93, 4. Änderung „Bürgerhausareal“ der Stadt Haan
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik ACCON,
Köln (27.03.2021): ACB 0321 – 408674 – 973/ 3, Ergänzung zur 39. Änderung des
Flächennutzungsplans im Bereich „Bürgerhausareal“ – Kurzbericht –
Ingenieurbüro für Anlagensicherheit, Neuss (20.02.2020):
Sachverständigengutachten bzgl. Artikel 12 Seveso III / § 50 BImSchG
Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2)
BauGB, in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach §
4a (3) Satz 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die
39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bürgerhausareal“ in der
Fassung vom 01.12.2020 mit ihrer Begründung und dem separat erstellten
Umweltbericht, jeweils in den Fassungen vom 25.05.2021, wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung
südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97
„Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Die genaue Festlegung des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.
3. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93
„Bürgerhausareal“ in der Fassung vom 29.03.2021 wird als Satzung beschlossen.
Der Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in der Fassung
vom 29.03.2021 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-Gruiten. Es wird begrenzt durch die Dörpfeldstraße, die Wohnbebauung
südlich der Straße „Am Marktweg“, dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97
„Düsselberg I“ und der Düsselberger Straße. Ausgenommen ist das Gelände der
IKK. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der
Planzeichnung.