Betreff
Umbau des Bahnhofs Gruiten im Rahmen der MOF 3
hier: Vorstellung der Planung durch die DB Station & Service AG,
Option der Übernahme der bestehenden Personenunterführung
Beantwortung der Fragen gem. Anfrage der GAL vom 08.06.2021
Vorlage
61/028/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Modernisierungsprojekt der Vorhabenträger DB und VRR

Im Rahmen der Modernisierungsoffensive III von Bund, Bahn und Land NRW ist eine Modernisierung der Verkehrsstation Gruiten (Bahnsteige inkl. Höhenanpassung, Wetterschutz, Bahnsteigausstattung, Beleuchtung, Beschallung, Wegeleit- und Informationssystem) sowie der Neubau einer Personenüberführung inklusive barrierefreier Erschließung über Aufzüge vorgesehen. Vorhabenträger für die Baumaßnahme sind die DB Station & Service AG und der Verkehrsverbund VRR AöR.

 

Der Projektleiter bei DB Station & Service AG hat zugesagt, das DB-Projekt am 08.09.2021 in gemeinsamer öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau des Rates der Stadt Haan vorzustellen.

 

 

Option der Übernahme der bestehenden Personenunterführung

Die vorgenannte Personenüberführung ist ca. 80 m westlich der bestehenden Unterführung geplant. Durch den Bau dieser Brücke über die Gleise wird für die DB Station & Service AG die bestehende Personenunterführung zwischen Kastanienweg und Thunbuschstraße unnötig. Seitens der DB Station & Service AG wurde daher der Vorschlag unterbreitet, die bestehende Personenunterführung in den Besitz und die Unterhaltungs- bzw. Erhaltungsverpflichtung der Stadt Haan zu übergeben.

 

Für die Planung der DB Station & Service AG wird eine Entscheidung zur Option der Übernahme der bestehenden Personenunterführung benötigt.

 

Aus rein städtebaulicher Betrachtung ist ein Erhalt dieser Stadtteilverbindung mit Aufrechterhalten der Zugangsmöglichkeiten zu den Bahnsteigen, direktem Zugang zu den Einzelhandelsnutzungen an der Bahnstraße sowie im Sinne der Stärkung der Mobilität im Umweltverbund sinnvoll.

 

Die Stadt Haan hat im Frühjahr die Ingenieurgesellschaft Schüßler-Plan mbH mit einer Stellungnahme zur Abschätzung der anfallenden Kosten, Folgekosten bzw. Belastungen zur möglichen Übernahme der bestehenden Personenunterführung beauftragt. Es wurden neben erheblichen finanziellen Auswirkungen auch erhebliche Unwägbarkeiten festgestellt.

 

Die Ergebnisse des Gutachtens wurden dem UMA in nicht-öffentlicher Sitzung im März vorgestellt.

 

In der Sitzung des UMA am 20.05.2021 wurde die Verwaltung gebeten, alle vorliegenden und relevanten Informationen der Bahn und des beauftragten

Ingenieurbüros zu den Kosten eines theoretischen Ersatzneubaus, Abschätzung der laufenden Unterhaltskosten, der Umbaumaßnahmen und der Verkehrssicherungs-pflichten der Personenunterführung öffentlich zu machen.[1]

 

Die gutachterlich ermittelten Kosten wurden in öffentlicher Sitzung des UMA am 20.05.2021 bzw. deren Niederschrift dargelegt:

 

Die auf Basis der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung ermittelten Kosten für eine eventuelle Übernahme der Personenunterführung (PU) am Bahnhof Gruiten für die Stadt Haan berechnet der Gutachter wie folgt:

 

1.)   Theoretische Restnutzungsdauer der PU: ca. 30 Jahre.

2.)   Herstellungskosten eines neuen Tunnels mit aktuellen Preisen: ca. 8,7 Mio. € brutto. In 30 Jahren deutlich teurer.

3.)   Jährliche Unterhaltungskosten: ca. 80.000,- €.

4.)   Sollen die Aufgänge zu den beiden Bahnsteigen beibehalten werden, sind diese an das zukünftig erhöhte Niveau anzupassen. Sofern diese Anpassung nicht am Bahnsteig selbst, sondern im Treppenaufgang erfolgen muss, könnten Kosten in Höhe von knapp 2 Mio. € entstehen.

5.)   Wird auf die Treppenaufgänge zu den Bahnsteigen verzichtet, ist jeweils eine Abtrennung je Bahnsteig notwendig. Diese Kosten werden auf ca. 150.000,- € geschätzt.

6.)   Sollte die PU am Ende ihrer Lebensdauer aufgegeben werden, ist diese zu verfüllen. Eine Verfüllung würde bei den aktuellen Preisen ca. 240.000,- € kosten.

 

 

Anfrage der GAL Fraktion

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme durch die Ingenieurgesellschaft Schüßler-Plan mbH lagen verschiedene Informationen, die für eine genauere Kostenermittlung wichtig sind, noch nicht vor. Dies wird in der Stellungnahme auch so benannt.

 

Vor diesem Hintergrund hat die GAL Fraktion am 08.06.2021 eine Anfrage zur Kostenermittlung und Bürgerinformation der möglichen Eigentumsübernahme der Personenunterführung Bahnhof gestellt.[2] Die DB Station & Service hat mit Mail vom 13.07.2021 zu den Fragen 1-4 Stellung genommen.

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu1)

Das Bauwerksbuch liegt der DB Station & Service AG vor. Enthalten sind Bestandsunterlagen inkl. der regelmäßigen Gutachten. Das letzte Gutachten wurde 2019 erstellt. Die Herausgabe des digitalen Bauwerksbuches für die Bauwerksprüfung ist grundsätzlich möglich. Die Stadtverwaltung steht derzeit im Austausch mit der DB, wie die Daten übermittelt werden können.

 

zu 2)

Das Baujahr ist laut Unterlagen der DB Station & Service AG 1912, wobei die Personenunterführung 1987 umfangreich erweitert und saniert wurde (Grundinstandsetzung). Sie besteht aus WiB-Überbauten (Walzträger in Beton) und einem Stahlbetonrahmen. Da keine Nachrechnung der Unterführung vorliegt, kann keine tatsächliche Restnutzungsdauer angeben werden. Die theoretische Restnutzungsdauer aufgrund von Baujahr (und der Grundinstandsetzung) und Schäden liegt laut Gutachten bei 2080.

 

 

Überbau

Gleis/Bahnsteig

Bauart

Baujahr/GI

Streckenbauteil 1

Zugangstreppe

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 2

Gl.1

Walzträger in Beton

01.01.1986

Streckenbauteil 3

Gl.2

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 4

Gl.3

Walzträger in Beton

01.01.1986

Streckenbauteil 5

Bahnsteig 3/4

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 6

Gl.4

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 7

Gl.5

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 8

Gl.6

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 9

Bahnsteig 6/7

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 10

Bahnsteig 6/7

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 11

Gl.7 u Gl.8

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 12

STB ohne Gleise

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

Streckenbauteil 13

Zugangstreppe

Stahlbetonrahmen

01.01.1986

 

zu 3)

Sollte die Stadt Haan die Personenunterführung im Rahmen eines Gestattungsvertrages „übernehmen“, wird die DB Station & Service AG die beiden Treppenanlagen in ihrer Zuständigkeit behalten und betreiben.

 

zu 4)

Nach Aussage der DB Station & Service AG wird die Personenunterführung die Anpassung der Bahnsteighöhen ohne bauliche Änderungen aushalten. Ob bzw. wie das im Zuge der Bauwerksprüfung nachgewiesen werden muss, kann durch DB Station & Service AG nicht beurteilt werden.

 

zu 5)

Seitens der Verwaltung können Ideen zur Attraktivierung des alternativen Wegs über die Straßenbrücke noch nicht vorgestellt werden. Die Verwaltung bittet, eine weitergehende Prüfung der Ingenieurgesellschaft Schüßler-Plan mbH zur Übernahme der Personenunterführung abzuwarten, bevor Alternativen erarbeitet werden.

 

 

Weitere Vorgehensweise

Durch die DB Station & Service AG wurden nun Rahmenbedingungen zur Personenunterführung mitgeteilt, die teils von den Annahmen der Stellungnahme Ingenieurgesellschaft Schüßler-Plan mbH abweichen. Aus Sicht der Verwaltung ist daher die Fortschreibung der fachgutachterlichen Stellungnahme Ingenieurgesellschaft Schüßler-Plan mbH erforderlich. Dies kann jedoch erst erfolgen, wenn das digitale Bauwerksbuch vorliegt. Auf dieser Grundlage ist die weitere Vorgehensweise (u. a. Informationsveranstaltung für interessierte Bürger/innen) im Ausschuss abzustimmen.

 



[1] siehe auch zugrunde liegender Antrag der CDU vom 20.05.2021 zur Unterführung Bahnhof Gruiten unter https://www2.haan.de/bi/si0057.php?__ksinr=2585

[2] Die Anfrage der GAL-Fraktion vom 08.06.2021 ist im Ratsinofrmationssystem unter https://www2.haan.de/bi/si0057.php?__ksinr=2586 eingestellt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fortschreibung der gutachterlichen Stellungnahme zur Abschätzung der anfallenden Kosten, Folgekosten bzw. Belastungen bei einer möglichen Übernahme der bestehenden Personenunterführung einzuholen.