Betreff
Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW)
Vorlage
10/058/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Prüfbericht der gpa NRW

Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden in NRW erfolgt gemäß § 105 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Prüfung soll alle fünf Jahre unter Einbeziehung sämtlicher vorliegender Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie weiterer in § 105 Abs. 4 GO NRW genannter Unterlagen erfolgen.

 

Die letzte überörtliche Prüfung der Stadt Haan durch die gpa NRW erfolgte im Jahr 2014 und umfasste die Bereiche Finanzen, Personal und Demografie, Sicherheit und Ordnung, Tagesbetreuung für Kinder, Schulen und Grünflächen.

 

Die aktuelle Prüfung der gpa NRW erfolgte in der Zeit von Juni 2020 bis April 2021, sie umfasste die Teilbereiche

-       Finanzen

-       Beteiligungen

-       Hilfe zur Erziehung

-       Bauaufsicht sowie

-       Vergabewesen.

 

Den Gesamtbericht der gpa NRW runden der Vorbericht und das gpa-Kennzahlenset ab. Der Bericht ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt, in der Sitzung erfolgt die Präsentation des Berichtes durch die gpa NRW.

Durch die gpa NRW erfolgt zusätzlich die Zusendung des Berichtes an den Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde sowie Bereitstellung auf der Homepage der gpa NRW.

 

Um den Grundsatz der Vertraulichkeit im Vergabeverfahren zu wahren, wird die Maßnahmenbetrachtung mit einer nichtöffentlichen Sitzungsvorlage ebenfalls in der heutigen Sitzung vorgelegt.

 

2. Stellungnahme der Verwaltung

Die durch die gpa NRW erfolgten Feststellungen und Empfehlungen wurden von der Verwaltung geprüft (Anlage 2).

§ 105 Abs. 6 und 7 GemO NRW lauten wie folgt:

(6)       Der Bürgermeister legt den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

(7) Der Rat beschließt über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb einer dafür bestimmten Frist, das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden.

 

Die abschließende Entscheidung über die Stellungnahme an die gpa NRW und die Aufsichtsbehörde soll in der Ratssitzung am 02.11.2021 erfolgen.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Haan im Jahr 2020 der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Rat der Stadt Haan beschließt die Stellungnahme der Verwaltung gem. § 105 Abs. 7 GO NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die gpa-NRW sowie die Aufsichtsbehörde zu senden.

Finanz. Auswirkung:

 

keine