Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung (36. Änderung) im Bereich "Am Langenkamp"
hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, §§ 3 (1), 4 (1), 3 (2), 4 (2) BauGB;
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Verfahrensstand
In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Planung und Bau der Stadt Haan wurde am 09.03.2021 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 184 (s. Anlage 1) sowie zur 36. Flächennutzungsplanänderung
(s. Anlage 2) im Wege der Berichtigung gefasst. Die öffentliche Auslegung
erfolgte in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 07.05.2021.
2. Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über die im Laufe des
Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden. Entsprechend
sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im
Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 30.05.2016 in Form einer
Diskussionsveranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses angeboten. Die
Veranstaltung wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 20.05.2016, auf der homepage
der Stadt Haan sowie über Dreieckständer im Plangebiet bekannt gemacht. Zu dem
Veranstaltungstermin sind keine an der Planung interessierten Bürger
erschienen, sodass in Abstimmung mit den anwesenden politischen Vertretern eine
Vorstellung der Planung nicht erfolgte. Ergänzend konnten die Unterlagen in der
Zeit vom 23.05.2016 bis zum 03.06.2016 im Flur des Amtes für Stadtplanung oder
auf der homepage der Stadt Haan eingesehen werden. Auch aus diesen
Beteiligungsmöglichkeiten liegen keine Anregungen aus der Öffentlichkeit vor.
2.2. Stellungnahmen der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, 2
(2) BauGB
Mit Schreiben vom 14.04.2016 hat die
Verwaltung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
betroffenen Nachbarkommunen und die Naturschutzverbände gemäß § 4 (1) BauGB
frühzeitig über die Planung informiert und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme
bis zum 27.05.2016 gegeben. Die eingegangenen Anregungen mit der Stellungnahme
der Verwaltung sind der Anlage 3 zu entnehmen.
2.3 Vorgebrachte Anregungen der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes wurde am 19.03.2021 im Amtsblatt der Stadt Haan
bekannt gemacht und erfolgte in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 07.05.2021.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
2.4 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände gemäß § 4 (2) BauGB
Die betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2021 über die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 184 unterrichtet und ihnen wurde
im Rahmen des Offenlagezeitraumes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die im Rahmen der
Beteiligung seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Naturschutzverbände vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis
der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 4 zu entnehmen.
2.5 Anfrage zur landesplanerischen Anpassung
gemäß § 34 (1) und (5) Landesplanungsgesetz
Aufgrund der
erforderlichen Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch seine 36. Änderung
wurde mit Schreiben vom 22.03.2021 zudem die Anfrage zur
Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) und (5)
Landes-planungsgesetz an die Bezirksregierung Düsseldorf versendet. Bedingt
durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13a BauGB konnte die
landesplanerische Anfrage in einem Schritt erfolgen. Im Rahmen des landesplanerischen Abstimmungsverfahrens wurden seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 07.05.2021 keine
landesplanerischen Bedenken vorgebracht.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen
unter Punkt 2.2-2.4 entsprechend den Prüfergebnissen der Verwaltung zu
berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
3. Bebauungsplan
3.1 Planzeichnung
Im Bebauungsplan wurden keine Änderungen
vorgenommen. Der zum Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan in der Fassung
vom 08.02.2021 ist der Anlage 5 zu entnehmen.
3.2 Begründung
Die zum Satzungsbeschluss vorgelegte Begründung mit
Stand vom 27.05.2021 ist der Anlage 6 zu entnehmen. Die Begründung wurde
klarstellend und redaktionell angepasst. U.a. erfolgten ergänzende
Darstellungen zum Planverfahren unter Punkt 2 der Begründung. Zudem wurde unter
5.2 „Erschließung und ruhender Verkehr“ ergänzt, dass der Vorhabenträger gemäß
dem städtebaulichen Vertrag bereits den gesamten Parkplatz mit Leerrohren für
die Nutzung von E-Autos vorbereitet und bereits 5 Ladesäulen anbieten wird.
Unter Punkt 6.10 und 8.2 „Schutzgut Pflanzen“ wurden die Aussagen zum
Baumschutz angepasst. Nach einer Überprüfung der zu fällenden Bäume durch den
Bauhof stehen von den 25 zu fällenden Bäumen nur 12 (anstatt 21) unter der
Baumschutzsatzung. Zuvor wurden insbesondere Haselnusssträucher
irrtümlicherweise als Bäume bewertet. Zudem wird ergänzt, dass die ca. 41
Ersatzpflanzungen nunmehr auf angrenzenden Flächen des Haaner Bauvereins am
Langenkamp angelegt und nicht mehr wie bisher angedacht, über Ersatzgeldzahlungen
abgelöst werden sollen. Details werden im Durchführungsvertrag geregelt. Unter
Punkt 8.2 „Schutzgut Tiere“ wird zudem die Anregung der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann aufgenommen, dass die Umsetzung der
durchzuführenden Ersatzmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse durch ein Fachbüro
zu begleiten ist und die Stadt und die ULB umgehend nach Durchführung
informiert werden. Details hierzu werden im Durchführungsvertrag mit dem
Vorhabenträger geregelt. Dies wurde daher auch unter Punkt 13.2 „Inhalte
Durchführungsvertrag“ ergänzend aufgenommen. Des Weiteren hat sich der
Vorhabenträger im Rahmen des Durchführungsvertrages zur Errichtung einer
Photovoltaikanlage auf den Bauteilen 1, 2 und 3 verpflichtet. Entsprechend
wurde dies unter Punkt 9 „Klimaschutz / Energieeffizienz“ ergänzend
aufgenommen. Die Anzahl der öffentlichen Stellplätze hat sich von 9 auf 8
Stellplätze auf der städtischen Fläche verringert, um eine Stellplatzbreite von
2,50m umsetzen zu können. Entsprechend wurden unter Punkt 13.5 „Städtebauliche
Kenndaten“ die Zahlen angepasst.
Der
als Anlage 5 der Begründung vorliegende Baumplan wurde aufgrund der geänderten
Anzahl der unter Schutz stehenden Bäume angepasst und ausgetauscht.
Die
vorgenommenen Ergänzungen/Anpassungen in der Begründung wurden gelb hinterlegt,
um diese leichter nachvollziehen zu können. Im Original der
Bebauungsplanbegründung erfolgt diese Hinterlegung nicht.
Die
als Anlagen zur Begründung beigefügten Gutachten (Anlagen 6.1-6.5) wurden
aufgrund ihres Umfanges und der meist farbigen Darstellungen nicht
vervielfältigt. Sie sind ausschließlich im Ratsinformationssystem einsehbar.
4. Anpassung des Flächennutzungsplanes im
Wege der Berichtigung
Entsprechend des in §
8 (2) Satz 1 BauGB festgelegten Entwicklungsgebots wird durch das
Bebauungsplanverfahren auch die Änderung der Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Langenkamp“ erforderlich. Gemäß den
gesetzlichen Vorschriften zu einem Verfahren nach § 13a BauGB kann der
Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert
ist (§ 13a (2) Nr. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan ist im Wege der
Berichtigung anzupassen. Dies soll durch die 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich „Düsseldorfer Straße / Am Schlagbaum“
erfolgen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen des landesplanerischen
Abstimmungsverfahren gemäß § 34 (1) und (5) LPlG mit Schreiben vom 07.05.2021
keine landesplanerischen Bedenken gegen die beabsichtigte Anpassung des
Flächennutzungsplanes vorgebracht. Auch seitens der Träger und der
Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen zur
erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen. Der
Flächennutzungsplan kann somit durch die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit Stand vom 08.02.2021 im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die 36.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Anlage 7 zu entnehmen.
5. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen
entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und den
Bebauungsplan Nr. 184 „Am Langenkamp“ mit Stand vom 08.02.2021 gem. § 10 (1)
BauGB als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom
27.05.2021 zuzustimmen sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes durch
seine 36. Änderung im Wege der Berichtigung zu beschließen.
Nach erfolgter Beschlussfassung und der
Zeichnung des Durchführungsvertrages durch die Stadt Haan kann der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 184 durch Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen. Die
36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung wird ebenfalls
durch Bekanntmachung im Amtsblatt rechtswirksam.
6. Nachhaltigkeitskriterien
und Generationengerechtigkeit
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 184 werden zusätzliche Wohnbauflächen geschaffen, die der Deckung des
Wohnraumbedarfs im Geschosswohnungsbau und im sozialen Wohnungsbau dienen.
Sowohl Nachhaltigkeit als auch Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch
fest verankert. Gemäß § 1 (5) BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit
dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse
der Bevölkerung gewährleisten“. Die getroffenen Regelungen sind im Detail dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seiner Begründung zu entnehmen.
Obwohl der vorhabenbezogene Bebauungsplan im
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde und somit die Eingriffsregelung
nicht anzuwenden ist, wurden im Bebauungsplan Regelungen zu Dachbegrünung,
Baum- und Heckenpflanzungen, wasserdurchlässigen Gestaltung der Stellplätze /
Feuerwehrzufahrten und zur Vorgartengestaltung aufgenommen. Hierdurch soll eine
Durchgrünung des Plangebietes und insbesondere eine Gestaltung des Freiraumes
im Übergang zum Außenbereich erreicht werden. Zudem dienen die Maßnahmen der
Verbesserung des lokalen Kleinklimas und der Verzögerung und Verringerung des
Regenwasserabflusses.
Beschlussvorschlag:
1. „Über
die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
in Verbindung mit der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen
wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage
entschieden.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 184 „Am Langenkamp“ mit
Stand vom 08.02.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der
Begründung in der Fassung vom 27.05.2021 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt in Haan-Ost, im
östlichen Kurvenbereich der Straße „Am Langenkamp“. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 18 die Flurstücke 246, 810
(teilweise), 1683, 2105 und 2120.
3. Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Am Schlagbaum“ gemäß dem
Entwurf vom 08.02.2021 (36. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der
Berichtigung angepasst.“
Finanz. Auswirkung:
Der Verwaltung entstehen durch die Umsetzung
der Planung keine externen Kosten.