Betreff
Kritische Verkehrssituation Straße Buschhöfen
hier: Anschreiben der Anwohnenden im Nachgang zum gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Umwelt- und Mobilitätsausschuss und der Verwaltung
Vorlage
66/039/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Anwohnenden des zwischen den Einmündungen Bachstraße und Eichenstraße gelegenen Bereiches der Straße Buschhöfen schildern die Verkehrssituation im vorgenannten Straßenabschnitt hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten als bedenklich.

 

Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die den Bereich zur Durchfahrt vom bzw. zum Seniorenzentrum „Friedensheim“ nutzen, stellten eine Gefahr für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden auf der Straße Buschhöfen dar. Zum Schutz der Anwohnenden, insbesondere der dort spielenden Kinder, wird daher die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches beantragt.

 

Obwohl die Auswertung einer von der Verwaltung durchgeführten Geschwindigkeitsmessung keinen Anlass zur Besorgnis gab, wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin mit den Anwohnenden und Vertretern der Politik am 22.09.21 seitens der Verwaltung Bereitschaft bekundet, einem von der deutlichen Mehrheit der Anwohnenden durch Unterschriften dokumentierten Wunsch nach Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches zu entsprechen.

 

Es wurde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die bloße Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches - schon aufgrund der Länge der Strecke – erfahrungsgemäß zu keiner Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmenden führen würde. Einem etwaigen künftigen Wunsch nach begleitender Umsetzung baulicher Maßnahmen zur Durchsetzung einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten steht die Straßenverkehrsbehörde daher – wie vor Ort erläutert - ablehnend gegenüber.

 

Die Straßenverkehrsbehörde machte zudem deutlich, dass in einem Verkehrsberuhigten Bereich nur auf ausgewiesenen Stellplätzen geparkt werden dürfe, die Ausweisung von Stellplätzen im vorliegenden Straßenabschnitt jedoch ausgesprochen schwierig sei. Geschätzt wurde, dass etwa zwei Stellplätze insgesamt auf öffentlicher Fläche ausgewiesen werden könnten.

 

Aus dem ausdrücklichen Hinweis der Straßenverkehrsbehörde, dass bei auftretender Stellplatznot auch in künftigen Jahren keine erneute Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Milderung des absehbar entstehenden Parkdrucks erfolgen werde, wurde ersichtlich, dass ein etwaiger Bürgerantrag auf Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches wohlüberlegt sein sollte.

 

Mit Übersendung einer Unterschriftenliste hat sich die überwiegende Mehrheit der Anwohnenden in Kenntnis dieser Umstände für die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches ausgesprochen.

 

Aufgrund weiterhin bestehender Bedenken, ist die Straßenverkehrsbehörde zu der gewünschten Änderung der bestehenden Anordnung bereit, sofern eine bauliche Veränderung der Verkehrsfläche in Form von Schwellen und Berliner Kissen künftig unterbleibt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Bürgerantrag wird entsprochen.

 

Die Anordnung der Tempo-30-Zone in dem zwischen den Einmündungen Buschhöfen und Eichenstraße gelegenen Abschnitt der Straße Buschhöfen soll aufgehoben und ein Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden. Eine bauliche Umgestaltung der Verkehrsfläche mit Schwellen und Berliner Kissen erfolgt nicht.

 

Finanz. Auswirkung:

 

unter 1.000,- €.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie.