hier: Anschreiben der Anwohnenden im Nachgang zum gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Umwelt- und Mobilitätsausschuss und der Verwaltung
Sachverhalt:
Die
Anwohnenden des zwischen den Einmündungen Bachstraße und Eichenstraße gelegenen
Bereiches der Straße Buschhöfen schildern die Verkehrssituation im vorgenannten
Straßenabschnitt hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten als bedenklich.
Insbesondere
Verkehrsteilnehmende, die den Bereich zur Durchfahrt vom bzw. zum
Seniorenzentrum „Friedensheim“ nutzen, stellten eine Gefahr für die schwächeren
Verkehrsteilnehmenden auf der Straße Buschhöfen dar. Zum Schutz der
Anwohnenden, insbesondere der dort spielenden Kinder, wird daher die
Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches beantragt.
Obwohl
die Auswertung einer von der Verwaltung durchgeführten Geschwindigkeitsmessung
keinen Anlass zur Besorgnis gab, wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin mit den
Anwohnenden und Vertretern der Politik am 22.09.21 seitens der Verwaltung
Bereitschaft bekundet, einem von der deutlichen Mehrheit der Anwohnenden durch
Unterschriften dokumentierten Wunsch nach Einrichtung eines Verkehrsberuhigten
Bereiches zu entsprechen.
Es
wurde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die bloße Einrichtung eines
Verkehrsberuhigten Bereiches - schon aufgrund der Länge der Strecke –
erfahrungsgemäß zu keiner Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmenden führen
würde. Einem etwaigen künftigen Wunsch nach begleitender Umsetzung baulicher
Maßnahmen zur Durchsetzung einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten
steht die Straßenverkehrsbehörde daher – wie vor Ort erläutert - ablehnend
gegenüber.
Die
Straßenverkehrsbehörde machte zudem deutlich, dass in einem Verkehrsberuhigten
Bereich nur auf ausgewiesenen Stellplätzen geparkt werden dürfe, die Ausweisung
von Stellplätzen im vorliegenden Straßenabschnitt jedoch ausgesprochen
schwierig sei. Geschätzt wurde, dass etwa zwei Stellplätze insgesamt auf
öffentlicher Fläche ausgewiesen werden könnten.
Aus
dem ausdrücklichen Hinweis der Straßenverkehrsbehörde, dass bei auftretender
Stellplatznot auch in künftigen Jahren keine erneute Änderung der
straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Milderung des absehbar entstehenden
Parkdrucks erfolgen werde, wurde ersichtlich, dass ein etwaiger Bürgerantrag
auf Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches wohlüberlegt sein sollte.
Mit
Übersendung einer Unterschriftenliste hat sich die überwiegende Mehrheit der
Anwohnenden in Kenntnis dieser Umstände für die Einrichtung eines
Verkehrsberuhigten Bereiches ausgesprochen.
Aufgrund
weiterhin bestehender Bedenken, ist die Straßenverkehrsbehörde zu der
gewünschten Änderung der bestehenden Anordnung bereit, sofern eine bauliche
Veränderung der Verkehrsfläche in Form von Schwellen und Berliner Kissen
künftig unterbleibt.
Beschlussvorschlag:
Dem
Bürgerantrag wird entsprochen.
Die
Anordnung der Tempo-30-Zone in dem zwischen den Einmündungen Buschhöfen und
Eichenstraße gelegenen Abschnitt der Straße Buschhöfen soll aufgehoben und ein
Verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden. Eine bauliche Umgestaltung der
Verkehrsfläche mit Schwellen und Berliner Kissen erfolgt nicht.
Finanz. Auswirkung:
unter
1.000,- €.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die
Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie.