Sachverhalt:
Zu I: Auf Antrag
der SPD-Fraktion beschloss der SIGA in seiner Sitzung am 25.11.2021, dass die
Verwaltung künftig einen regelmäßigen Sozial- und Armutsbericht erstellt, in
dem die soziale Lage der Haaner Bürger:innen dargestellt wird, und Aussagen zu
Wohnraumsituation, Erwerbstätigkeit und Möglichkeiten der Bildung und Teilhabe
getroffen werden. Außerdem werden Daten von Bezieher:innen von
Transferleistungen im Stadtgebiet aufgeführt. Ein erstes Konzept hierzu sollte
bis Mitte 2022 vorgestellt werden. Dieses Konzept ist als Anlage beigefügt.
Die Stadt Haan
verfügt bisher nicht über ein sozialpolitisches Leitbild. Aufgrund der
gegenwärtigen sozialpolitischen Herausforderungen hat die Verwaltung über alle
Dezernate und Ämter hinweg einen Entwurf zu sozialpolitischen Visionen und
Leitbildern entwickelt und schlägt vor, diesen Entwurf im SIGA abzustimmen.
Entwurf eines Leitbildes:
- Überwindung der Bildungsarmut
- Sicherstellung der
Chancengerechtigkeit: Menschen (auch Familien, Alleiner-ziehende, Gruppen,
Quartiere und Stadtteile) sollen die Chancen, die sie haben, nutzen
können.
- Gezielte Unterstützung armer und sozial
benachteiligter Bevölkerungsgruppen
- Stärkung der Quartiere als zentrale
Integrationsebene (gutes Miteinander)
- Stärkung von Beteiligungsprozessen
- Schaffung einer bedarfsgerechten
sozialen Infrastruktur
Zu II: Es zeichnet
sich ab, dass die Finalisierung des aktuellen Konzeptentwurfes für einen
Sozial- und Armutsbericht sowie der Aufbau eines Monitorings wegen der
Komplexität der Aufgabe nicht nebenbei im Amt für Soziales und Integration
erledigt werden kann. Daher schlägt die Verwaltung vor, über den Projektaufruf „Zusammen
im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ des
MAGS zur Initiierung sowie zum Ausbau integrierter, strategischer
Sozialplanungsprozesse für die Jahre 2023 und 2024 Fördermittel für die
Finanzierung einer befristeten halben Stelle zu beantragen. Die Gewährung der
Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Stadt Haan hat einen
Eigenanteil in Abhängigkeit von der Höhe der gewährten Zuwendung. Alle
Maßnahmen in Zusammenhang mit der Projektförderung werden in einer Höhe von bis
zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Der Eigenanteil
beträgt mindestens 20 Prozent unter Vorbehalt der Finanzierung des Landes NRW.
Es können Personal- und Sachkosten gefördert werden.
Beschlussvorschlag:
I Der SIGA nimmt
den Entwurf der Verwaltung zu einem Sozial- und Armutsbericht der Stadt Haan
laut Anlage zur Kenntnis und stimmt nach Beratung ein sozialpolitisches
Leitbild ab.
II Der SIGA
beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag für eine befristete halbe Stelle
„Sozialplanung“ für die Jahre 2023 und 2024 im Rahmen des Programmes „Zusammen
im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ des
MAGS zu stellen und den städtischen Eigenanteil von 20 % der Personalkosten in
den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung für
2024 einzupreisen.
Finanz. Auswirkung:
20 % Personalkosten
für 0,5 VZÄ EG 11 für die Dauer von zwei Jahren (0,5 Stelle EG 11 Stufe 3
jährlich ca. 35.293,33 €, davon 20 % = 7.058,67 €)
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf
den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.