Betreff
Vorstellung des Konzeptes Sozial- und Armutsbericht
Vorlage
II/023/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Zu I: Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der SIGA in seiner Sitzung am 25.11.2021, dass die Verwaltung künftig einen regelmäßigen Sozial- und Armutsbericht erstellt, in dem die soziale Lage der Haaner Bürger:innen dargestellt wird, und Aussagen zu Wohnraumsituation, Erwerbstätigkeit und Möglichkeiten der Bildung und Teilhabe getroffen werden. Außerdem werden Daten von Bezieher:innen von Transferleistungen im Stadtgebiet aufgeführt. Ein erstes Konzept hierzu sollte bis Mitte 2022 vorgestellt werden. Dieses Konzept ist als Anlage beigefügt.

 

Die Stadt Haan verfügt bisher nicht über ein sozialpolitisches Leitbild. Aufgrund der gegenwärtigen sozialpolitischen Herausforderungen hat die Verwaltung über alle Dezernate und Ämter hinweg einen Entwurf zu sozialpolitischen Visionen und Leitbildern entwickelt und schlägt vor, diesen Entwurf im SIGA abzustimmen.

Entwurf eines Leitbildes:

 

  1. Überwindung der Bildungsarmut
  2. Sicherstellung der Chancengerechtigkeit: Menschen (auch Familien, Alleiner-ziehende, Gruppen, Quartiere und Stadtteile) sollen die Chancen, die sie haben, nutzen können.
  3. Gezielte Unterstützung armer und sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen
  4. Stärkung der Quartiere als zentrale Integrationsebene (gutes Miteinander)
  5. Stärkung von Beteiligungsprozessen
  6. Schaffung einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur

 

Zu II: Es zeichnet sich ab, dass die Finalisierung des aktuellen Konzeptentwurfes für einen Sozial- und Armutsbericht sowie der Aufbau eines Monitorings wegen der Komplexität der Aufgabe nicht nebenbei im Amt für Soziales und Integration erledigt werden kann. Daher schlägt die Verwaltung vor, über den Projektaufruf Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ des MAGS zur Initiierung sowie zum Ausbau integrierter, strategischer Sozialplanungsprozesse für die Jahre 2023 und 2024 Fördermittel für die Finanzierung einer befristeten halben Stelle zu beantragen. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Stadt Haan hat einen Eigenanteil in Abhängigkeit von der Höhe der gewährten Zuwendung. Alle Maßnahmen in Zusammenhang mit der Projektförderung werden in einer Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent unter Vorbehalt der Finanzierung des Landes NRW. Es können Personal- und Sachkosten gefördert werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

I Der SIGA nimmt den Entwurf der Verwaltung zu einem Sozial- und Armutsbericht der Stadt Haan laut Anlage zur Kenntnis und stimmt nach Beratung ein sozialpolitisches Leitbild ab.

 

II Der SIGA beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag für eine befristete halbe Stelle „Sozialplanung“ für die Jahre 2023 und 2024 im Rahmen des Programmes Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ des MAGS zu stellen und den städtischen Eigenanteil von 20 % der Personalkosten in den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung für 2024 einzupreisen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

20 % Personalkosten für 0,5 VZÄ EG 11 für die Dauer von zwei Jahren (0,5 Stelle EG 11 Stufe 3 jährlich ca. 35.293,33 €, davon 20 % = 7.058,67 €)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.