Sachverhalt:
Ausgangslage:
Die letzte
Kalkulation der Wochenmarktgebühren für das Jahr 2021 wurde vom Rat am
14.12.2021 beschlossen. Nach Übernahme der Aufgabe ins Bauverwaltungsamt werden
ab sofort die Gebührenkalkulationen vor Beginn des Kalkulationszeitraumes
beschlossen, um die Gebühren periodengerecht erheben zu können. Die
Wochenmarktgebühren für das Kalkulationsjahr 2023 sollen in der Ratssitzung am
25.10.2022 beschlossen werden und zum 01.01.2023 in Kraft treten. Diese
Verfahrensweise ist mit dem RPA und der Kämmerin abgesprochen worden. Hierdurch
wird erreicht, dass alle Gebührenrechnungen aus dem Bauverwaltungsamt zukünftig
wie gewohnt am Ende jeden Jahres vorgelegt werden und jeweils zum 01.01. des
Folgejahres in Kraft treten können.
Entwicklung der
Gebühren/ Kalkulierte Wochenmarktgebühr je m²:
Nach der in Anlage
2 beigefügten Kalkulation für das Jahr 2023 steigen aufgrund der
vorliegenden Plandaten die Gebühren pro Quadratmeter um 0,07 €/m² von 0,60 €/m²
auf 0,67 €/m².
Insgesamt steigen
die Kosten für den Wochenmarkt. Im Bereich der Personalkosten kommen die des
Bauverwaltungsamtes hinzu. Die Personalkosten des Ordnungsamtes wurden der
geänderten Organisation im Ordnungsamt angepasst, d.h. neben dem
Abteilungsleiter und der Marktmeisterin werden weitere Mitarbeiter/innen berücksichtigt.
Darüber hinaus hat der Betriebshof die Reinigungsintervalle am Samstag
verändert, so dass für ein sauberes Reinigungsergebnis mehr Reinigungsstunden
angesetzt werden.
Die Mindestgebühr
und die Gebühr für den Barzahlungsaufschlag bleiben unverändert.
Im Vergleich mit
den drei kreisangehörigen Städten, die eine Erhebung ebenfalls nach
Quadratmetern vornehmen (die anderen ka Städte berechnen die Gebühren je
Frontmeter), bleibt die Stadt Haan mit der vorgeschlagenen Erhöhung auf 0,67
€/m² immer noch am günstigsten:
Stadt |
Gebühr je m² |
Heiligenhaus |
0,99 € |
Langenfeld |
1,04 € |
Velbert |
0,79 € |
Betriebskostenabrechnungen
aus Vorjahren
Die
Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2019 und 2020 sind als Anlage 3 und Anlage
4 beigefügt. Beide Abrechnungen sind vom Rechnungsprüfungsamt geprüft worden
und schließen jeweils mit einem Defizit ab.
Aufgrund der
Covid-19-Pandemie und der damit verbunden Marktausfälle bzw. verringerten
Anzahl an Marktbeschickern kam es in den Jahren 2020 und 2021 zu hohen
Ertragseinbußen, die dementsprechend zu hohen Unterdeckungen in den beiden
Betriebskostenabrechnungen führen. Die Abrechnung 2021 wurde dem RPA Ende Juli
zugeleitet, es liegt noch keine abschließende Prüfung vor.
Für die
Gebührenkalkulation 2023 hat dies keine relevanten Auswirkungen. Die
Unterdeckung aus der Abrechnung 2020 wird erst in der Kalkulation 2024
Berücksichtigung finden, die des Jahres 2021 noch später.
Jahr |
Unterdeckungen |
Anzurechnen
bis |
2018 |
-4.230,78
€ |
4-Jahreszeitraum
abgelaufen |
2019 |
-5.000,07
€ |
2023 |
2020 |
-14.668,78
€ |
2024 |
Durch die Übernahme
der Gebührenkalkulationen in das Bauverwaltungsamt und die Umstellung des
Beschlusszeitpunktes vor Kalkulationszeitraum kommt es einmalig zu dem Effekt,
dass die Unterdeckung aus dem Jahr 2018 i.H.v. 4.230,78 € nicht mehr
eingerechnet werden kann. Nach Rücksprache mit der Kämmerin kann dieser Betrag
über den Haushalt abgedeckt werden.
Sonstiges
Soweit aufgrund der
noch durchzuführenden Prüfung dieser Gebührenbedarfsberechnung durch das
Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen
Beschlussfassung im Rat am 25.10.2022 einzuarbeiten und die Satzung ggf.
entsprechend zu ändern. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Unterlagen zur Prüfung
am 06.07.2022 erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Marktgebühren auf dem Wochenmarkt der Stadt Haan (Marktgebührensatzung) vom 18.12.1991 in der Fassung der Anlage 1 wird beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Refinanzierung über Marktgebühren.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.