Betreff
Gebührensatzung 2023 für den Wochenmarkt der Stadt Haan
Vorlage
60/023/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Ausgangslage:

Die letzte Kalkulation der Wochenmarktgebühren für das Jahr 2021 wurde vom Rat am 14.12.2021 beschlossen. Nach Übernahme der Aufgabe ins Bauverwaltungsamt werden ab sofort die Gebührenkalkulationen vor Beginn des Kalkulationszeitraumes beschlossen, um die Gebühren periodengerecht erheben zu können. Die Wochenmarktgebühren für das Kalkulationsjahr 2023 sollen in der Ratssitzung am 25.10.2022 beschlossen werden und zum 01.01.2023 in Kraft treten. Diese Verfahrensweise ist mit dem RPA und der Kämmerin abgesprochen worden. Hierdurch wird erreicht, dass alle Gebührenrechnungen aus dem Bauverwaltungsamt zukünftig wie gewohnt am Ende jeden Jahres vorgelegt werden und jeweils zum 01.01. des Folgejahres in Kraft treten können.

 

Entwicklung der Gebühren/ Kalkulierte Wochenmarktgebühr je m²:

Nach der in Anlage 2 beigefügten Kalkulation für das Jahr 2023 steigen aufgrund der vorliegenden Plandaten die Gebühren pro Quadratmeter um 0,07 €/m² von 0,60 €/m² auf 0,67 €/m².

 

Insgesamt steigen die Kosten für den Wochenmarkt. Im Bereich der Personalkosten kommen die des Bauverwaltungsamtes hinzu. Die Personalkosten des Ordnungsamtes wurden der geänderten Organisation im Ordnungsamt angepasst, d.h. neben dem Abteilungsleiter und der Marktmeisterin werden weitere Mitarbeiter/innen berücksichtigt. Darüber hinaus hat der Betriebshof die Reinigungsintervalle am Samstag verändert, so dass für ein sauberes Reinigungsergebnis mehr Reinigungsstunden angesetzt werden.

 

Die Mindestgebühr und die Gebühr für den Barzahlungsaufschlag bleiben unverändert.

 

Im Vergleich mit den drei kreisangehörigen Städten, die eine Erhebung ebenfalls nach Quadratmetern vornehmen (die anderen ka Städte berechnen die Gebühren je Frontmeter), bleibt die Stadt Haan mit der vorgeschlagenen Erhöhung auf 0,67 €/m² immer noch am günstigsten:

 

Stadt

Gebühr je m²

Heiligenhaus

0,99 €

Langenfeld

1,04 €

Velbert

0,79 €

 

 

Betriebskostenabrechnungen aus Vorjahren

 

Die Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2019 und 2020 sind als Anlage 3 und Anlage 4 beigefügt. Beide Abrechnungen sind vom Rechnungsprüfungsamt geprüft worden und schließen jeweils mit einem Defizit ab.

 

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbunden Marktausfälle bzw. verringerten Anzahl an Marktbeschickern kam es in den Jahren 2020 und 2021 zu hohen Ertragseinbußen, die dementsprechend zu hohen Unterdeckungen in den beiden Betriebskostenabrechnungen führen. Die Abrechnung 2021 wurde dem RPA Ende Juli zugeleitet, es liegt noch keine abschließende Prüfung vor.

 

Für die Gebührenkalkulation 2023 hat dies keine relevanten Auswirkungen. Die Unterdeckung aus der Abrechnung 2020 wird erst in der Kalkulation 2024 Berücksichtigung finden, die des Jahres 2021 noch später.

 

Jahr

Unterdeckungen

Anzurechnen bis

2018

-4.230,78 €

4-Jahreszeitraum abgelaufen

2019

-5.000,07 €

2023

2020

-14.668,78 €

2024

 

Durch die Übernahme der Gebührenkalkulationen in das Bauverwaltungsamt und die Umstellung des Beschlusszeitpunktes vor Kalkulationszeitraum kommt es einmalig zu dem Effekt, dass die Unterdeckung aus dem Jahr 2018 i.H.v. 4.230,78 € nicht mehr eingerechnet werden kann. Nach Rücksprache mit der Kämmerin kann dieser Betrag über den Haushalt abgedeckt werden.

 

 

Sonstiges

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung dieser Gebührenbedarfsberechnung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 25.10.2022 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Unterlagen zur Prüfung am 06.07.2022 erhalten.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Marktgebühren auf dem Wochenmarkt der Stadt Haan (Marktgebührensatzung) vom 18.12.1991 in der Fassung der Anlage 1 wird beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 Refinanzierung über Marktgebühren.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.