Sachverhalt:
Anlässlich der
Sitzung des Rates der Stadt Haan am 29.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt,
einen Vorschlag für die mittel- bis langfristige Flüchtlingsunterbringung auf
dem städtischen Grundstück an der Kampheider Straße zu machen. Die als Anlage
beigefügte Projektskizze wird den Ausschussmitgliedern anlässlich der Sitzungen
des SIGA sowie des SPUBA umfassend vorgestellt.
Geplant sind zwei
Gebäudekomplexe in Hybridbauweise, welche die Unterbringung unterschiedlicher
Personengruppen flexibel und in hoher Qualität in einer Appartmentstruktur
gewährleisten. Dabei ist die Raumaufteilung in beiden Gebäuden gleich
aufgebaut, um durch eine homogene Struktur die Wirtschaftlichkeit der Anlage
sicherzustellen. Es sind jeweils Räume in einer Größe von 18 qm Wohnfläche
vorgesehen, die je nach individuellem Bedarf mit zwei Einzel- oder zwei
Etagenbetten ausgestattet werden können (Einzelbetten bei Alleinreisenden,
Doppelbetten ggfs. bei der Unterbringung von Familien). Je zwei
nebeneinanderliegende Räume haben eine – durch die Hausmeister abschließbare –
Zwischentür und teilen sich eine Sanitäreinheit mit Waschbecken, Dusche und WC,
die vom Flur aus zugänglich ist. Der Einbau der Sanitäreinrichtungen wird
vandalismussicher umgesetzt, um die Folgekosten einzudämmen. Jeder Raum erhält
eine eigene Pantry-Küche. Auch damit wird Schäden durch Vandalismus ebenso wie
Verschmutzungen vorgebeugt, weil es selbstverständlich ist, dass alle Nutzenden
für die Reinigung und Pflege „ihrer“ Sanitäreinrichtungen und Küchenzeile
selbst verantwortlich sind. Die bei entsprechendem Bedarf zu öffnende
Zwischentür zwischen je zwei Räumen ermöglicht die Unterbringung von Familien
und zusammengehörigen Personengruppen und sorgen gleichzeitig für erforderliche
Rückzugsmöglichkeiten. Dies ist bei den aktuell genutzten städtischen
Unterkünften derzeit nicht durchgängig realisierbar, da Familienverbände oft in
einem großen Raum ohne eine solche Rückzugsmöglichkeit untergebracht sind.
Die flexible
Raumgestaltung sorgt dafür, dass zusätzliches Nachverdichtungspotential nicht
eingeplant werden muss. Nach den Erfahrungen des Fachbereiches Soziales und
Integration sind Konflikte zwischen den Bewohnenden einer Unterkunft nicht
unwahrscheinlich, wenn sie aufgrund aktueller Erfordernisse mit einer
verdichteten Belegung in ihren Zimmern konfrontiert werden.
Zudem werden
zentrale Funktionsräume eingeplant, so z.B. für Waschmaschinen und Trockner,
für die Beratung durch Mitarbeitende des Sozial- und Integrationsmanagements,
für die Hausmeister, für ein Lager sowie ggfs. einen Sicherheitsdienst.
Eingeplant wird zudem eine Ausstattung mit einem Internetanschluss sowie ein
Außenbereich mit hoher Aufenthaltsqualität (Sitzgelegenheiten, Spielgeräte
etc.).
Nach derzeitigen Berechnungen können in der Unterkunft insgesamt bis zu 104 Personen in beiden Gebäudekomplexen untergebracht werden. Diese Unterbringung ist mittel- und langfristig möglich. Nur eine langfristige Nutzung ist wirtschaftlich. Lediglich kurzzeitig und übergangsweise wäre eine Unterbringung von bis zu 208 Personen bei maximaler Verdichtung theoretisch denkbar, die jedoch nur in Notsituationen realisiert werden sollte.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Projekt „Flüchtlingsunterkunft Kampheider Str.“ in den
Projektplan des Gebäudemanagements aufzunehmen und bis zur Planungsphase LPH 3
bzw. 4 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gem. DIN276 bzw.
Baugenehmigungsreife) weiter zu planen. Voraussetzung für eine zeitnahe Planung
auf der Basis der anliegenden Projektskizze mit Stand 08/22 (Vorentwurfsstand
gemäß LPH 2 mit Kostenschätzung) ist das Vorhandensein freier
Personalkapazitäten bzw. ggfs. - im Falle einer Priorisierung - die
Zurückstellung eines anderen Projektes des Projektplans. Ziel ist eine
Realisierung des Projektes, sobald eine gesicherte Finanzierung u.a. durch
Landes- oder Bundesmittel gegeben ist.
Finanz. Auswirkung:
Kostenschätzung
nach jetzigem Stand: 8,25 Mio. €
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf
den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.
Allerdings kann mit der Umsetzung des Projektes eine nachhaltig hochwertige und
menschenwürdige Unterbringung von Menschen mit Fluchterfahrung gewährleistet
werden, welche die Integrationsbemühungen für diesen Personenkreis positiv
beeinflussen wird.