Betreff
Flüchtlingsunterbringung auf dem städtischen Grundstück an der Kampheider Straße
Vorlage
II/027/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlässlich der Sitzung des Rates der Stadt Haan am 29.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag für die mittel- bis langfristige Flüchtlingsunterbringung auf dem städtischen Grundstück an der Kampheider Straße zu machen. Die als Anlage beigefügte Projektskizze wird den Ausschussmitgliedern anlässlich der Sitzungen des SIGA sowie des SPUBA umfassend vorgestellt.

 

Geplant sind zwei Gebäudekomplexe in Hybridbauweise, welche die Unterbringung unterschiedlicher Personengruppen flexibel und in hoher Qualität in einer Appartmentstruktur gewährleisten. Dabei ist die Raumaufteilung in beiden Gebäuden gleich aufgebaut, um durch eine homogene Struktur die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherzustellen. Es sind jeweils Räume in einer Größe von 18 qm Wohnfläche vorgesehen, die je nach individuellem Bedarf mit zwei Einzel- oder zwei Etagenbetten ausgestattet werden können (Einzelbetten bei Alleinreisenden, Doppelbetten ggfs. bei der Unterbringung von Familien). Je zwei nebeneinanderliegende Räume haben eine – durch die Hausmeister abschließbare – Zwischentür und teilen sich eine Sanitäreinheit mit Waschbecken, Dusche und WC, die vom Flur aus zugänglich ist. Der Einbau der Sanitäreinrichtungen wird vandalismussicher umgesetzt, um die Folgekosten einzudämmen. Jeder Raum erhält eine eigene Pantry-Küche. Auch damit wird Schäden durch Vandalismus ebenso wie Verschmutzungen vorgebeugt, weil es selbstverständlich ist, dass alle Nutzenden für die Reinigung und Pflege „ihrer“ Sanitäreinrichtungen und Küchenzeile selbst verantwortlich sind. Die bei entsprechendem Bedarf zu öffnende Zwischentür zwischen je zwei Räumen ermöglicht die Unterbringung von Familien und zusammengehörigen Personengruppen und sorgen gleichzeitig für erforderliche Rückzugsmöglichkeiten. Dies ist bei den aktuell genutzten städtischen Unterkünften derzeit nicht durchgängig realisierbar, da Familienverbände oft in einem großen Raum ohne eine solche Rückzugsmöglichkeit untergebracht sind.

Die flexible Raumgestaltung sorgt dafür, dass zusätzliches Nachverdichtungspotential nicht eingeplant werden muss. Nach den Erfahrungen des Fachbereiches Soziales und Integration sind Konflikte zwischen den Bewohnenden einer Unterkunft nicht unwahrscheinlich, wenn sie aufgrund aktueller Erfordernisse mit einer verdichteten Belegung in ihren Zimmern konfrontiert werden.

 

Zudem werden zentrale Funktionsräume eingeplant, so z.B. für Waschmaschinen und Trockner, für die Beratung durch Mitarbeitende des Sozial- und Integrationsmanagements, für die Hausmeister, für ein Lager sowie ggfs. einen Sicherheitsdienst. Eingeplant wird zudem eine Ausstattung mit einem Internetanschluss sowie ein Außenbereich mit hoher Aufenthaltsqualität (Sitzgelegenheiten, Spielgeräte etc.).

 

Nach derzeitigen Berechnungen können in der Unterkunft insgesamt bis zu 104 Personen in beiden Gebäudekomplexen untergebracht werden. Diese Unterbringung ist mittel- und langfristig möglich. Nur eine langfristige Nutzung ist wirtschaftlich. Lediglich kurzzeitig und übergangsweise wäre eine Unterbringung von bis zu 208 Personen bei maximaler Verdichtung theoretisch denkbar, die jedoch nur in Notsituationen realisiert werden sollte.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Flüchtlingsunterkunft Kampheider Str.“ in den Projektplan des Gebäudemanagements aufzunehmen und bis zur Planungsphase LPH 3 bzw. 4 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gem. DIN276 bzw. Baugenehmigungsreife) weiter zu planen. Voraussetzung für eine zeitnahe Planung auf der Basis der anliegenden Projektskizze mit Stand 08/22 (Vorentwurfsstand gemäß LPH 2 mit Kostenschätzung) ist das Vorhandensein freier Personalkapazitäten bzw. ggfs.  - im Falle einer Priorisierung - die Zurückstellung eines anderen Projektes des Projektplans. Ziel ist eine Realisierung des Projektes, sobald eine gesicherte Finanzierung u.a. durch Landes- oder Bundesmittel gegeben ist.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Kostenschätzung nach jetzigem Stand: 8,25 Mio. €

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor. Allerdings kann mit der Umsetzung des Projektes eine nachhaltig hochwertige und menschenwürdige Unterbringung von Menschen mit Fluchterfahrung gewährleistet werden, welche die Integrationsbemühungen für diesen Personenkreis positiv beeinflussen wird.