hier: Baubeschluss
Sachverhalt:
Im ehemaligen Beschlussvorschlag (65/080/2020) hieß
es:
„Der Löschzug Gruiten ist eine Einsatzeinheit der
Freiwilligen Feuerwehr Haan und sichert für den Bereich des Ortsteils Gruiten
einen Teil des ersten Schutzzieles und für die anderen Stadtteile der Stadt
Haan das zweite Schutzziel. Um die Anforderungen des ersten Schutzzieles
(Eintreffzeit in spätesten 8 Minuten an der Einsatzstelle) zu erreichen besteht
die Notwendigkeit, dass sich die ehrenamtlichen Kräfte nach einer Alarmierung
in kurzer Zeit am Feuerwehrgerätehaus einfinden, um mit den entsprechenden
Einsatzmitteln zur einer Einsatzstelle ausrücken.
Das derzeit genutzte Feuerwehrgerätehaus an der
Bahnstraße 62 ist Ende der 70er Jahre errichtet und 1980 in Betrieb genommen
worden. Seinerzeit war die Bahnstraße noch Hauptverkehrsstraße, welche bei einer
Alarmierung der ehrenamtlichen Angehörigen eine zügige Anfahrt für die
Einsatzkräfte und eine ebenso zügige Fahrt zu den Einsatzstellen ermöglichte.
Auch wenn die zentrale Lage des Feuerwehrhauses insgesamt als gut bewertet
werden kann, so hat die erfolgte Verkehrsberuhigung doch An- und Abfahrten im
Einsatzfall erschwert.
Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich die
Anforderungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an
Feuerwehrgerätehäuser derart gravierend verändert, dass mit kleineren Nachbesserungen
oder Anbauten die heutigen Anforderungen nicht erreicht werden könnten.
Die Unfallkasse NRW rügt den Mangel seit mehreren
Jahren. In seiner Stellungnahme zum Brandschutzbedarfsplan der Stadt Haan hat
auch der Kreis Mettmann bereits 2015 auf die kurzfristig zu beseitigende
räumliche Situation hingewiesen. Wesentlicher Kritikpunkt ist die Vorhaltung
von Bekleidungsspinden in unmittelbarer Nähe zu den Einsatzfahrzeugen. Eine
geschlechterspezifische Trennung der Umkleidebereiche ist nicht gegeben.
Aufgrund fehlender Räumlichkeiten ist eine Schwarz-Weiß-Trennung von
kontaminierter und gereinigter Kleidung nicht möglich, woraus sich
Gesundheitsgefahren ergeben. Duschen sind ebenso wie Sozialräume in nicht
ausreichender Menge vorhanden. Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt der
Unfallkasse ist der Bereich vor dem Gerätehaus. Hier begegnen sich aufgrund der
geringen zur Verfügung stehenden Fläche die Fahrzeuge einfahrender
Einsatzkräfte und ausrückender Einsatzfahrzeuge unmittelbar. Zudem ist die Anzahl
der zur Verfügung stehenden Stellplätze für die Fahrzeuge alarmierter
Einsatzkräfte deutlich zu niedrig.
Im Entwurf des Brandschutzbedarfsplans 2020 wurden
die Bedarfe hinsichtlich des Personals und der Einsatzfahrzeuge dargestellt und
bei der weiteren Planung berücksichtigt. Aus dem Bedarfsplan ergibt sich, dass
am Standort Gruiten 42 Mitarbeiter und fünf Fahrzeuge untergebracht werden
müssen. Die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser sind in der DIN
14092 sowie in der DGUV Information 205-008 beschrieben.
Aus diesen Informationen hat ein externes
Planungsbüro im Rahmen der Machbarkeitsstudie den Flächenbedarf des
Feuerwehrgerätehauses Gruiten ermittelt. Im Ergebnis muss das neue Gebäude ca.
910 qm BGF aufweisen. Der Grundstücksflächenbedarf wird mit ca. 3.000 qm
beziffert. Daraus ergibt sich, dass das Gelände an der Bahnstraße zu klein für
die Bauaufgabe ist.
Im Rahmen der Suche nach Alternativstandorten galt
es, die Vorgaben der Brandschutzbedarfsplanung zu berücksichtigen. Um das erste
Schutzziel erfüllen zu können, sind kurze Anfahrtswege für die
Feuerwehrangehörigen und gute Erreichbarkeiten in der Fläche Gruitens
erforderlich. Die Einsatzkräfte müssen mit dem ersten Fahrzeug innerhalb von
vier Minuten ausrücken, um zeitgerecht die Einsatzstellen erreichen zu können.
Somit sind auch die Wohnstandorte der Mitglieder des Löschzugs von Relevanz.
Bei der Standortsuche wurden unter Berücksichtigung
dieser Rahmenbedingungen freie Grundstücke an der Prälat-Marschall-Straße, der
Parkstraße, der Dörpfeldstraße und der Düsselberger Straße betrachtet. Mit
Ausnahme des Grundstücks an der Düsselberger Straße erwiesen sich diese
aufgrund der verkehrstechnischen Anbindung oder der topographischen Lage als
nicht geeignet. Das Grundstück an der Düsselberger Straße ist geeignet und hat
darüber hinaus den Vorteil, dass es sich im Eigentum der Stadt Haan befindet.
Das Feuerwehrgerätehaus soll eine Fahrzeughalle für
fünf KFZ, Räume für die Einsatzabwicklung, Bereitschaftsräume, einen Werkstatt-
und Lagerbereich sowie Haustechnikräume erhalten. Es soll in einem
durchschnittlichen Qualitätsstandard errichtet werden. Des Weiteren werden
Freiflächen, wie Alarm-, Übungs- und Betriebshof sowie Alarmparkplätze und
Abstellflächen für Zweiräder vorgesehen. Die ersten Entwurfsüberlegungen gehen
von einem eingeschossigen Bauwerk aus, das kostengünstig in Massiv- oder
Stahlbetonskelettbauweise errichtet werden soll.“
Nach Ermittlung und Aktualisierung der konkreten
Bedarfe der Feuerwehr durch das Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit der
Feuerwehr Haan konnten die Nutzeranforderungen in einem Grundrisskonzept
festgehalten werden.
Es ist eine kompakte Bauweise zu wählen, um
Herstellungs- und Unterhaltungskosten wirtschaftlich zu halten. Um Verkehrsflächen auf das notwendige Maß zu begrenzen, soll
das Verhältnis von Nutzfläche zu Bruttogrundfläche optimiert werden. Der
Nutzer benötigt einen Baukörper in einfachem und funktional zweckmäßigem
Standard. Die Konstruktion der Bauteile sollte daher wirtschaftlich
und beständig sein. Die zu verwendenden Materialien und einzusetzenden
technischen Anlagen sind in der Herstellung und Unterhaltung sowohl
kostengünstig als auch nachhaltig zu wählen. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und
wirtschaftliches, aber auch ressourcenschonendes und nachhaltiges Gebäude. (s.
Anlagen)
Die Arbeitsergebnisse umfassen dabei bereits sehr
detailliert sämtliche Bedarfe und Qualitäten des Nutzers, so dass eine
tiefergehende Fachbegleitung aus Sicht der Feuerwehr und Verwaltung nicht
zwingend notwendig ist.
Zudem liegt mit dem ausgewählten Grundstück ein
freies Baufeld ohne große Risikohorizonte vor, welches zur weiteren
Risikosenkung noch zusätzlich in seinen Eigenschaften durch einen Geologen mit
einem geotechnischen Untersuchungsbericht aufgeklärt wird. Dies wird durch die
Verwaltung vorab veranlasst.
Um den knappen Ressourcen des Gebäudemanagements
Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber zeitnah die notwendigen Projekte umsetzen
zu können, muss eine Verlagerung von delegierbaren Bauherrenaufgaben maximal
ausgeschöpft werden.
Auch zur Kosten- und Terminsicherheit schlägt die
Verwaltung daher vor, dieses Projekt im Rahmen einer Totalunternehmer-Vergabe
(TU) umzusetzen. Zur Qualitätskontrolle und -sicherung wird seitens der Stadt
zusätzlich eine Bauqualitätsüberwachung (BQÜ) beauftragt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Projektes im Rahmen
eines
TU-Vergabeverfahrens durchzuführen.
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von geschätzten 5.660.000,00
€ werden in den Haushalt 2023 unter dem Produkt 020410.785100 unter der Investitionsnummer 32420003.1
angemeldet.
Bedingt durch die derzeitige Marktlage ergibt sich – nach derzeitigem
Kenntnisstand - eine Kostensteigerung gegenüber den aus Mai 2020 angemeldeten
Projektkosten
(von 3,35 Mio. €) um ca. 2,31 Mio. €.
Finanz. Auswirkung:
Haushaltsmittel
in Höhe von 3,35 Mio. € sind im Haushalt 2023 im Produkt 020410.785100 unter
der Investitionsnummer 32420003.1 angemeldet. Diese müssen nach Aktualisierung
der geschätzten Kosten um 2,31 € auf 5,66 Mio. € erhöht werden. Diese Erhöhung
wird in den Haushaltsplan 2023-2025 eingebracht werden.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Auf Grund der notwendigen Erfüllung gesetzlicher
Erfordernisse ist das Projekt zwingend zu realisieren. Unabhängig hiervon wird
die Verwaltung versuchen, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen des genehmigten
Budgets einfließen zu lassen.