hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Am 11.05.2021 hat Rat der Stadt Haan den Aufstellungsbeschluss
sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB für den Bebauungsplan Nr. 203 „Böttingerstraße, Zum Alten Güterbahnhof“
gefasst.
Am 24.06.2021 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Planung und Bau den Vorentwurf des Bebauungsplans im Rahmen einer Mitteilung
vorgelegt.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Haan am 12.08.2021 erfolgte die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 (1) BauGB im Zeitraum vom 23.08.2021 bis zum 06.09.2021 im Amt für
Stadtplanung und Vermessung der Stadt Haan. Mit Schreiben vom 28.06.2021 wurden
die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt und um
Stellungnahme bis zum 17.09.2021 gebeten.
2. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im
Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
wurde auf Grundlage der im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele und
des Vorentwurfs des Bebauungsplans in Form einer öffentlichen Auslegung
durchgeführt. Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung wurden nicht vorgebracht.
3. Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Mit
Schreiben vom 28.06.2021
wurden die Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (1) BauGB auf Grundlage der Planungsziele und des Vorentwurfs des
Bebauungsplans beteiligt und um Stellungnahme bis zum 17.09.2021 gebeten. Die
abgegebenen Stellungnahmen sind mit dem Prüfergebnis der Verwaltung der
Abwägungstabelle Anlage A zu entnehmen.
4. Bebauungsplanentwurf
Der Vorhabenträger hat ein Fachplanungsbüro mit der
Erarbeitung der Planunterlagen beauftragt. Das Büro Rheinruhr Stadtplaner,
Essen, hat - aufbauend auf den im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungszielen sowie dem daraus erstellten Vorentwurf und auf den Ergebnissen
der frühzeitigen Beteiligungsverfahren - den Planentwurf des Bebauungsplans Nr.
203 „Böttinger Straße, Zum Alten Güterbahnhof“ erarbeitet.
Im Rahmen der Begründung wurde geprüft, ob bei der
Umsetzung der Planung artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können.
Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass dies ausgeschlossen werden kann (siehe
Kapitel 9 und Anlage 1 der Begründung). Die Ziele, Zwecke und Inhalte der
Planung sind dem Bebauungsplanentwurf, der Begründung sowie dem als Anlage 2
der Begründung beigefügten schalltechnischen Gutachten vom 25.10.2021
einschließlich seiner Ergänzung vom 07.07.2022 zu entnehmen. Ebenso beigefügt
ist der Entwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans im Wege der
Berichtigung (siehe Anlagen B bis D).
Hinweis: Die schalltechnische Untersuchung
einschließlich ihrer Ergänzung ist als separater Bestandteil der Begründung
aufgrund ihres Umfangs nur im Ratsinformationssystem hinterlegt.
5. Weiteres Verfahren
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 203 mit seiner Begründung zuzustimmen und deren öffentliche
Auslegung nach § 3 (2) BauGB zu beschließen. Nach erfolgtem Beschluss wird die
vorgenannte Bauleitplanung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Auch
die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans (45. Änderung) im Wege der
Berichtigung wird mit ausgelegt.
Als
bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche,
umweltbezogene Stellungnahmen sollen folgende Schreiben mit ausgelegt werden
(Anlage E):
·
Kreis
Mettmann, Schreiben vom 25.10.2021 und vom 02.11.2021
·
Westnetz
GmbH, Schreiben vom 23.08.2021
·
AGNU
Haan, Schreiben vom 18.08.2021 und
·
Bez.-Reg.
Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 04.03.2008.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 (2)
BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten.
Aufgrund der abweichenden
Darstellungen des Flächennutzungsplanes muss der Entwurf zur Anpassung des
Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung (45. Änderung) zudem der
Bezirksplanungsbehörde zur landesplanerischen Abstimmung vorgelegt werden. Um das
Verfahren nach § 13a BauGB nicht zu verzögern kann in diesen Fällen das
landesplanerische Anpassungsverfahren nach § 34 (1) und (5) LPlG NRW in einem
Verfahrensschritt, nämlich zur öffentlichen Auslegung, durchgeführt werden.
Die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung eingegangenen sowie sämtliche bisher vorgebrachten
Anregungen werden nach Abschluss der vorgenannten Verfahren geprüft und
anschließend von der Verwaltung dem Rat zur Beratung und Entscheidung über den
Satzungsbeschluss vorgelegt.
6. Finanzielle Auswirkungen
Der Verwaltung entstehen durch die Umsetzung der
Planung keine Kosten.
7. Nachhaltigkeitskriterien und Generationengerechtigkeit
Durch den Bebauungsplan Nr. 203 wird in erster
Linie ein ehemaliger Baumarkt-Standort in ein Gewerbegebiet umgewandelt. Die
getroffenen Regelungen sind im Detail dem Bebauungsplan und seiner Begründung
zu entnehmen.
Da durch den Bebauungsplan auch zusätzliche
Bauflächen ausgewiesen werden, wurden in den Bebauungsplan insbesondere
Regelungen zu Dachbegrünung, Baumpflanzungen und Freiflächengestaltung
aufgenommen. Hierdurch soll langfristig eine stärkere Durchgrünung im
Plangebiet erreicht werden, was neben der stadtgestalterischen Aufwertung
insbesondere auch der Verbesserung des lokalen Kleinklimas dient und der
Verzögerung und Verringerung des Regenwasserabflusses. Zur Gewährleistung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse wurden Festsetzungen zum Lärmschutz getroffen.
Hinweis: Aufgrund ihres Umfangs sind die
Dokumente der Anlage C 2. nur im Ratsinformationssystem enthalten.
Beschlussvorschlag:
1.
„Dem
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 203 „Böttingerstraße, Zum Alten Güterbahnhof“ in
der Fassung vom 07.07.2022 mit seiner Begründung in der Fassung vom 02.08.2022
wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in Haan (Gemarkung Haan, Flur
30). Es umfasst die Flurstücke 384, 388, 390, 392, 394, 398 und 403. Die genaue
Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
2.
Der
beschlossene Entwurf mit seiner Begründung sowie die nach Einschätzung der
Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind
gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a bzw. § 13 BauGB öffentlich
auszulegen.“