Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2010
hier: Antrag Querungshilfe Landstraße / Am Bandenfeld
Vorlage
66/008/2010
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Gründe:

 

Die SPD–Fraktion beantragt mit Schreiben vom 24.01.2010 die Einrichtung einer Querungshilfe auf der Landstraße / Am Bandenfeld.

 

Die örtlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Querungshilfe sind jedoch nicht gegeben:

 

Nach § 25 StVO haben Fußgänger vorhandene Gehwege zu benutzen. Entlang der Landstraße befinden sich beidseitig sichere und komfortable Gehwege. Es besteht daher kein zwingender Grund, etwa wegen eines endenden Gehweges auf der einen Seite die Straßenseite zu wechseln. Der sichere Fußgängerverkehr in ost-westliche Richtungen ist daher jederzeit gewährleistet.

 

Für eine sichere Überquerung der Landstraße steht an der westlich gelegenen Haltestelle die Fußgängerampel zur Verfügung. Sie befindet sich von der Einmündung Am Bandenfeld (östl. Ast) aus in einer zumutbaren Entfernung von ca. 270 m. Die östlich gelegene Haltestelle  ist ca. 140 m entfernt, die –zumutbare- Differenz in der Entfernung beider Haltestellen beträgt somit nur ca. 130 m.

 

Des Weiteren fehlen für eine Querungshilfe auch die verkehrlichen Voraussetzungen. Hierzu müssten gem. einschlägiger Richtlinien mindestens 150 Fußgänger pro Stunde die Fahrbahn queren. Dieser –objektive- Bedarf besteht  hier nicht. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die vor einigen Wochen geführte Diskussion um die Notwendigkeit einer Querungshilfe an der Parkstraße in Gruiten.

 

Bereits am 19.06.2008 wurde im Rahmen einer Verkehrsschau der Wunsch der Kita Am Bandenfeld nach einer Querungshilfe auf der Landstraße untersucht. Alle Beteiligten, darunter die überörtliche Straßenverkehrsbehörde, die Kreispolizeibehörde, die Feuerwehr, das Jugendamt und die örtliche Straßenverkehrsbehörde, waren sich einig, dass kein Handlungsbedarf besteht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag vom 24.01.2010 wird zurückgewiesen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine