Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2010
hier: Antrag einer Querungshilfe auf der Landstraße / Am Bandenfeld
Vorlage
66/008/2010/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 24.01.2010 die Errichtung einer Querungshilfe auf der Landstraße / Am Bandenfeld (östlicher Ast).

 

Der Antrag wurde bereits in der letzten BVVFA-Sitzung am 18.02.2010 als Tagesordnungspunkt aufgenommen und diskutiert. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Antrag zurückzuweisen, wurde nicht gefolgt. Stattdessen beauftragte der Ausschuss die Verwaltung eine konkrete Planung für eine mögliche Querungshilfe zu erarbeiten.

Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen werden nachfolgend mögliche Anordnungen der Querungshilfe untersucht.

 

Die Platzierung einer Querungshilfe östlich der Einmündung Landstraße/Am Bandenfeld  ist aus folgenden Gründen ausgeschlossen:

1)     Die Rationalisierung des vorhandenen Linksabbieger-Streifens zur Einfahrt "Am Bandenfeld" ist abzulehnen. Potenzielle Linksabbieger blockieren bei Gegenverkehr den rückwärtigen Durchgangsverkehr. Dies führt zu erheblichem Rückstau auf der Landstraße, vor allem während des Berufsverkehrs.

2)    Im weiteren östlichen Verlauf der Landstraße befindet sich eine Firmenzufahrt. Diese ist für den täglichen Lieferverkehr, Schwerlastverkehr eingeschlossen, aufrecht zu erhalten.

Folglich ist eine Anordnung der Querungshilfe lediglich im Bereich westlich der Einmündung Landstraße/Am Bandenfeld möglich. Hierbei gilt es, die vorhandene Firmenausfahrt, frequentiert durch schweren Lieferverkehr, zu berücksichtigen.

 

Aus diesem Grund ist eine Querungshilfe frühestens in einem Abstand von ca. 60 m, ausgehend von der Achse der Einmündung "Am Bandenfeld", möglich. Da auf der südlichen Seite der Landstraße kein fahrbahnbegleitender Gehweg existiert, ist dieser auf einer Länge von ca. 60 m neu herzustellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7.000 €. Der Neubau der Querungshilfe incl. der bauzeitlichen Verkehrssicherung erfordert ca. 5.500 €. Entsprechend ist für die Realisierung der Baumaßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 12.500 € zu rechnen.

 

Fazit:

Die auf der Landstraße an der westlichen Einmündung Am Bandenfeld liegende Haltestelle hat eine Entfernung zur östlichen Einmündung Am Bandenfeld von ca. 270 m. An der Haltestelle befindet sich eine Lichtsignalanlage, die dem Fußgänger ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglicht.

 

Die östlich gelegene Haltestelle ist ca. 140 m von der Einmündung entfernt. Durch die Anordnung der Querungshilfe  ca. 60 m weiter westlich der Kreuzung,  beträgt die Entfernungsdifferenz beider Haltestellen zur Querungshilfe nur ca. 10 m. Dieser  geringe Abstand rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung nicht den Bau einer Querungshilfe.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird aufgrund der gegebenen Örtlichkeit und den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen zurückgewiesen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

bei Realisierung der Baumaßnahme ca. 12.500 €