hier: Betrachtung der Rathaus-Kurve als Bestandteil einer ganzheitlichen Innenstadtentwicklung – Vorstellung von Bebauungsvarianten zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat die Verwaltung in der Sitzung vom 29.10.2020
(Vorlage: 60/073/2020) beauftragt, Wege zur Entwicklung der Rathaus-Kurve
aufzuzeigen - unter Berücksichtigung baurechtlicher Aspekte, des
Einzelhandelskonzeptes und des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK). In der
Sitzung des SPUBA am 15.06.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 61/025/2021) hat die
Verwaltung dargelegt, dass eine städte-bauliche Untersuchung der Rathaus-Kurve
nur im Rahmen einer funktional- und städtebaulich-integrierten Gesamtbetrachtung
der Innenstadt möglich ist.
Hierzu war neben
einer Aktualisierung der Aussagen des Einzelhandelskonzeptes für den
Innenstadtbereich und der konkreten Betrachtung einzelner Potenzialflächen auch
eine städtebauliche Bewertung der veränderten Rahmenbedingungen (Rathausneubau im
unteren Platzbereich Neuer Markt, Planungsalternativen Rathaus-Kurve)
durchzuführen.
Entsprechend hat die
Verwaltung das Büro Stadt + Handel mit der Überprüfung und Fortschreibung der
Aussagen des Einzelhandelskonzeptes für den Innenstadtbereich beauftragt.
Konkret wurden zwei Aufgabenstellungen vergeben. Zum einen wurden durch das
Büro übergeordnete Ziele zur Innenstadtentwicklung unter Berücksichtigung des
Rathaus-Neubaus im unteren Bereich Neuer Markt, der
städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Rathaus-Kurve, der Umsetzung des
InHK und der generellen Entwicklungen im Einzelhandel herausgearbeitet und
Empfehlungen für die zukünftige Profilierung einzelner Quartiere in der
Innenstadt erarbeitet. Des Weiteren hat das Büro die Potenzialstandorte Rathaus-Kurve
und Alte Post betrachtet und mögliche Entwicklungschancen im Einzelhandel, aber
auch im Bereich sonstiger innenstadtaffiner Nutzungen überprüft.
Mit Beschluss vom 25.10.2022 hat der Rat der Stadt Haan die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes für den Teilbereich Innenstadt, bestehend aus den übergeordneten
Zielen zur Innenstadtentwicklung und der Bewertung der Potenzialstandorte in
seiner Fassung vom 06.01.2022 bzw. 17.01.2022 gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB als
städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen (Vorlage 61/053/2022).
Als Ergebnis der Untersuchungen aus dem Einzelhandelskonzept ist
festzuhalten, dass der Gutachter aufgrund des bestehenden Bedarfes im
vollsortimentierten Lebensmittelsegment und dem Fehlen von alternativen Flächen
im Innenstadtbereich, für den Standort Rathaus-Kurve die Ansiedlung eines
Lebensmittelvollsortimenters priorisiert und empfiehlt. Hierdurch kann sowohl
das Lebensmittelangebot in der Innenstadt qualifiziert als auch der zentrale
Versorgungsbereich Innenstadt in seiner Funktion gestärkt und das Angebot
attraktiviert werden.
Des Weiteren wurde
das Planungsbüro ISR – Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Haan damit beauftragt,
für den Bereich der Rathaus-Kurve städtebauliche Nutzungsvarianten zu
erarbeiten. Da die Überplanung der Rathaus-Kurve nicht isoliert erfolgen kann,
sondern nur im Rahmen einer funktional- und städtebaulich-integrierten
Gesamtbetrachtung möglich ist, wurden durch das Planungsbüro nicht nur die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Rathaus-Kurve,
sondern auch der Neubau des Rathauses im unteren Bereich Neuer Markt
analysiert, bewertet und die Auswirkungen durch und auf die Planungen zum InHK
untersucht. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer Potenzialstudie abgebildet. Basierend
auf den eindeutigen Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes für den Bereich
Rathaus-Kurve wurde im weiteren Verfahren der Fokus auf die Prüfung der
baulichen Umsetzbarkeit eines Vollsortimenters mit ergänzenden Nutzungen in den
Obergeschossen in Varianten im Sinne einer Machbarkeitsstudie gelegt. Aufgrund
der aktuellen Beschlussfassung des Rates vom 25.10.2022 zum InHK (70/017/2022
und Ergänzungsvorlage 61/056/2022) ergeben sich
zukünftig zudem weitere zu betrachtende Überschneidungspunkte (Kreuzungspunkt
Friedrichstraße / Diekerstraße / Mittelstraße (Oktagon), Umgestaltung östlicher
Teil Alter Markt), die im Rahmen der weiteren Überlegungen gesamthaft zu
betrachten sind.
Das Planungsbüro ISR wird die
Ergebnisse der Potenzialstudie inkl. der Bebauungsvarianten für die
Rathaus-Kurve in der Sitzung vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung
stehen. Im Nachgang zur Sitzung wird die gezeigte Präsentation in das
Ratsinformationssystem eingestellt.
2. Weitere
Vorgehensweise
Zur Fortführung der Planung ist das vorgestellte Planungsziel –
Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit ergänzender Wohnnutzung in
den Obergeschossen – für eine Bebauung der Rathaus-Kurve zu beschließen. Aus
Sicht der Verwaltung ist eine frühzeitige Zusammenarbeit mit einem konkreten
Investor sinnvoll, da der komplexe Grundstückszuschnitt und die begrenzte
Flächenverfügbarkeit, die zu prüfenden Fachbelange wie verkehrliche
Erschließung, Denkmalschutz und die Berücksichtigung der spezifischen
Anforderungen für die Ansiedlung eines Vollsortimenters dies bedingen. Entsprechend
sollten in einem nächsten Schritt die Rahmenbedingungen und etwaige
Zwangspunkte weiter ausformuliert werden und darüber hinaus auch erste
Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie eine entsprechende Entwicklung umgesetzt
werden könnte (Vergabe- bzw. Investorenauswahlverfahren).
3. Bauplanungsrechtliche
Einordnung
Der zur Überplanung anstehende Bereich „Rathaus-Kurve“ liegt im Gebiet
des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 59a. Dieser weist für den betroffenen
Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche
Verwaltung“ aus. Als Doppelfestsetzung ist dieser Planbereich zudem als
Kerngebiet (MK) ausgewiesen worden. Diese Doppelfestsetzungen erfolgten im
Rahmen früherer Planungen jedoch nur, um auch Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung umsetzen zu können. Das neben dem Verwaltungsstandort
tatsächlich auch sonstige kerngebietstypische Nutzungen beabsichtigt waren, ist
weder der Begründung noch den sonstigen Aufstellungsunterlagen als Ziel der
Planung zu entnehmen. Um einen Lebensmittelvollsortimenter und Wohnungen im
Bereich der Rathaus-Kurve anzusiedeln, muss aus Sicht der Verwaltung daher der
Bebauungsplan Nr. 59a geändert werden. Auch das Maß der baulichen Nutzung (GRZ
0,8, GFZ 2,2, IV-geschossig) und die festgesetzten Baugrenzen werden
voraussichtlich in Teilen überschritten.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Planungsziel, im Bereich der Rathaus-Kurve
einen Lebensmittel-Vollsortimenter anzusiedeln, hierdurch das
Nahversorgungsangebot zu qualifizieren und die Innenstadt als funktionales
Zentrum der Stadt Haan zu stärken, wird zugestimmt. Ergänzend sind in den
Obergeschossen Wohnungen und/oder sonstige ergänzende Nutzungen wie z.B.
soziale Einrichtungen vorzusehen.
2. Die Rathaus-Kurve als Standort für einen
Vollsortimenter findet entsprechend bei der weiteren Betrachtung der Innenstadt
Berücksichtigung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem
nächsten Schritt die konkreten Rahmenbedingungen für eine Entwicklung zu
definieren und auch erste Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Rathaus-Kurve
einer entsprechenden Nutzung gem. Punkt 1 zugeführt werden kann.
Finanz. Auswirkung:
Sind im weiteren Verlauf zu konkretisieren.
Durch eine Vermarktung der Fläche können sich für die Stadt Haan Einkünfte
ergeben. Planungskosten sind vom etwaigen Investor zu tragen.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Aussagen zu Nachhaltigkeitskriterien und Generationengerechtigkeit sind zum derzeitigen Stand der Planung nicht möglich. Die zur Bebauung anstehende Fläche im Bereich der Rathaus-Kurve ist fast zu 100 % versiegelt. Ob sich durch die Planung hemmende oder fördernde Aspekte ergeben (z.B. durch Förderung der E-Mobilität, Lastenräder, Dachbegrünung etc.) muss zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.