hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Am 11.05.2021 hat der Rat der Stadt Haan den
Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 203 „Böttinger
Straße, Zum Alten Güterbahnhof“ gefasst.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung im
Amtsblatt der Stadt Haan am 12.08.2021 erfolgte die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen im Zeitraum vom 23.08.2021 bis zum 06.09.2021 im Amt für Stadtplanung
und Vermessung der Stadt Haan.
Stellungnahmen aus
der Bürgerschaft im Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf Grundlage der im
Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele in Form einer öffentlichen Auslegung
durchgeführt. Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung wurden nicht vorgebracht.
Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Mit Schreiben vom 28.06.2021 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) auf Grundlage der Planungsziele zur Bauleitplanung beteiligt und um
Stellungnahme bis zum 17.09.2021 gebeten. Die abgegebenen Stellungnahmen sind
mit dem Prüfergebnis der Verwaltung gleichfalls der Abwägungstabelle Anlage A
zu entnehmen.
Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro
Rheinruhr Stadtplaner, Essen, hat aufbauend auf den im Aufstellungsbeschluss
formulierten Planungszielen und auf den Ergebnissen der frühzeitigen
Beteiligungsverfahren den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 203 „Böttinger
Straße, Zum Alten Güterbahnhof“ erarbeitet. Im Rahmen der Begründung wurde
geprüft, ob bei der Umsetzung der Planung artenschutzrechtliche Konflikte
ausgelöst werden können. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass dies
ausgeschlossen werden kann.
Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung
einschl. dem als Anlage 2 der Begründung beigefügten schalltechnischen
Gutachten vom 25.10.2021 mit seiner Ergänzung vom 07.07.2022, sowie der Entwurf
zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung wurden dem
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 06.09.2022 zur
Beschlussfassung über die Offenlage vorgelegt. Der Ausschuss beschloss die
Offenlage der Bauleitplanung mit folgenden Maßgaben:
·
Im Bebauungsplan ist auszuschließen, dass
Schallreflektionen durch die Emissionen des Bahnverkehrs auf die
gegenüberliegende Wohnbebauung auftreten. Ebenso, wie im Bestandsgebäude nach
den Festsetzungen des alten Bebauungsplans Nr. 121b realisiert ist auch im
Bebauungsplan Nr. 203 festzusetzen, dass die zur Bahnlinie zeigende Außenwand
bei einer Neubebauung schallabsorbierend ausgeführt werden muss. Dies sei
bislang nicht untersucht und im Bebauungsplan festgesetzt worden.
·
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass
Betriebe des Beherbergungsgewerbes nicht zulässig sind.
·
Die Bestandsbäume auf der Parkplatzfläche des
ehemaligen Baumarkts werden zur Erhaltung festgesetzt.
·
Schließlich soll der Projektträger gebeten
werden, die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude zu
prüfen.
2. Überarbeitung
der Bauleitplanung
Die Verwaltung hat die Ergebnisse der
Beschlussfassung mit dem Projektträger und dem beauftragten Planungsbüro
erörtert. Im Ergebnis werden im Bebauungsplan Betriebe des
Beherbergungsgewerbes gemäß dem Beschluss des SPUBA ausgeschlossen. Weiterhin
wurde das beauftragte Gutachterbüro beauftragt, zum Thema „Mehrfachreflexionen“
eine ergänzende Stellungnahme und einen diesbezüglichen Textvorschlag für eine
Festsetzung im Bebauungsplan anzufertigen.
Der Eigentümer spricht sich jedoch gegen
eine vollständige Rücknahme der südlichen Baugrenze bis auf das Bestandsgebäude
aus, da dies jegliche zukünftige Erweiterungsabsichten blockieren würde. Der
Projektträger selbst beabsichtigt zwar aktuell keine ausgedehnte Betriebserweiterung
zu Lasten des Parkplatzes, sondern - lediglich kleinflächig - die Errichtung
eines attraktiven Eingangsbereichs sowie eines Treppenhauses zur Erschließung
von oberen Geschossebenen. Hierbei wären nur die drei direkt vor dem
Bestandsgebäude stehenden Bäume in Anspruch zu nehmen. Um langfristig
gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten für das Unternehmen oder etwaige folgende
gewerbliche Nutzungen sichern zu können, sollte jedoch im Bebauungsplan ein
gewisses Maß an Erweiterungsmöglichkeiten vorgehalten werden. Der Projektträger
schlägt deshalb vor, die südliche Baugrenze um 5 m parallel nach Norden zu
verschieben, sodass (auf Grund des hiermit gewonnenen Abstands) noch drei
weitere große Bestandsbäume zum Erhalt festgesetzt werden können. Darüber
hinaus erklärt sich der Eigentümer zusätzlich bereit, ergänzende
Baumpflanzungen auch an den östlichen Böschungsbereichen der Böttinger Straße
vorzunehmen, die z.T. im Besitz des Unternehmens und z.T. städtisch sind. Dies
wird vertraglich vor dem Satzungsbeschluss geregelt.
Der Projektträger wird zusammen mit dem
beauftragten Planungsbüro bei der Sitzung des Ausschusses anwesend sein, um
seine Planungsabsichten für den Gewerbestandort zu erläutern, Möglichkeiten zur
Anlage von Photovoltaik auf dem Bestandsgebäude darlegen und für die
Beantwortung von Nachfragen zur Verfügung stehen.
3. Weiteres Verfahren
Die Verwaltung empfiehlt, dem so geänderten
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 203 mit seiner Begründung zuzustimmen und deren
öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB zu beschließen. Nach erfolgtem
Beschluss wird die vorgenannte Bauleitplanung für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. Auch die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans
(45. Änderung) im Wege der Berichtigung wird mit ausgelegt.
Als bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche,
umweltbezogene Stellungnahmen sollen folgende Schreiben mit ausgelegt werden
(Anlage E):
·
Kreis Mettmann, Schreiben vom 25.10.2021 und
vom 02.11.2021
·
Westnetz GmbH, Schreiben vom 23.08.2021
·
AGNU Haan, Schreiben vom 18.08.2021 und
·
Bez.-Reg. Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 04.03.2008.
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten.
Aufgrund der
abweichenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes muss der Entwurf zur
Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung (45. Änderung)
zudem der Bezirksplanungsbehörde zur landesplanerischen Abstimmung vorgelegt
werden. Um das Verfahren nach § 13a BauGB nicht zu verzögern kann in diesen
Fällen das landesplanerische Anpassungsverfahren nach § 34 (1) und (5) LPlG NRW
in einem Verfahrensschritt, nämlich zur öffentlichen Auslegung durchgeführt
werden.
Die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung eingegangenen sowie sämtliche bisher vorgebrachten
Anregungen werden nach Abschluss der vorgenannten Verfahren geprüft und
anschließend von der Verwaltung dem Rat zur Beratung und Entscheidung über den
Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Beschluss vom 06.09.2022 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 203
wird aufgehoben.
2. Dem
überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 203 „Böttinger Straße, Zum Alten
Güterbahnhof“ in der Fassung vom 11.10.2022 mit seiner Begründung in der
Fassung vom 11.10.2022 wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in Haan
(Gemarkung Haan, Flur 30). Es umfasst die Flurstücke 384, 388, 390, 392, 394,
398 und 403. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
3. Der
beschlossene Entwurf mit seiner Begründung sowie die nach Einschätzung der
Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sind gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a bzw. § 13 BauGB öffentlich
auszulegen.
Finanz. Auswirkung:
Der Verwaltung entstehen durch die Umsetzung
der Planung keine Kosten.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Durch den Bebauungsplan Nr. 203 wird in
erster Linie ein ehemaliger Baumarkt-Standort in ein Gewerbegebiet umgewandelt.
Die getroffenen Regelungen sind im Detail dem Bebauungsplan und seiner
Begründung zu entnehmen.
Da durch den Bebauungsplan zusätzliche
Bauflächen ausgewiesen werden, wurden in den Bebauungsplan insbesondere
Regelungen zu Dachbegrünung, Baumpflanzungen und Freiflächengestaltung
aufgenommen. Hierdurch soll langfristig eine stärkere Durchgrünung im
Plangebiet erreicht werden, was neben der stadtgestalterischen Aufwertung
insbesondere auch der Verbesserung des lokalen Kleinklimas dient und der
Verzögerung und Verringerung des Regenwasserabflusses. Zur Gewährleistung
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wurden Festsetzungen zum Lärmschutz
getroffen.
Anlagen:
Anlage
A Stellungnahmen der beteiligten
Träger öffentlicher Belange mit den jeweiligen Prüfergebnissen der Verwaltung
Anlage
B Entwurf des Bebauungsplans Nr.
203, Stand 11.10.2022
Anlage
C Entwurf der Begründung in der
Fassung vom 11.10.2022 mit den Anlagen:
1.
Habitateignung des Plangebiets BP 203 für die
planungsrelevanten Arten im Quadrant 2 des Messtischblatts 4807 und im Quadrant
1 des Messtischblatts 4808 (im Dokument enthalten)
2.
Schalltechnische Untersuchung, ACCON Köln GmbH, Köln,
25.10.2021 einschl. Ergänzungen vom 07.07.2022 und vom 09.10.2022
Anlage D Darstellung der FNP-Berichtigung (45.
Änderung) i.d.F. vom 07.07.2022
Anlage
E bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche,
umweltbezogene Stellungnahmen
Hinweis: Aufgrund ihres
Umfangs sind die Dokumente der Anlage C 2 nur im Ratsinformationssystem
enthalten.