Betreff
Durchführung einer Stadtklimaanalyse vor dem Hintergrund der kommunalen Klimaanpassung (Ergänzungsvorlage)
hier: Beauftragung eines Fachbüros
Vorlage
61/062/2022/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des UMA vom 22.11.2022 wurde bzgl. der Beauftragung einer Stadtklimaanalyse durch die CDU-Fraktion Beratungsbedarf angemeldet und die Entscheidung in den HFA vertagt. Im Rahmen der Sitzung wurde deutlich, dass z.T. noch Unsicherheit über die Inhalte und Aufgaben einer Stadtklimaanalyse bestand.

 

Ergänzend sind der Sitzungsvorlage als Information der Bericht des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucher­schutz (LANUV) zur Klimaanalyse Nordrhein-Westfalen und die Auswertung der Karten des LANUV für Haan durch das Klimaschutzmanagement im Jahr 2021 als Information beigefügt worden.

 

In der Sitzung des UMA vom 22.11.2022 wurde mündlich ausgeführt, dass ein Deckungsvorschlag aus dem gegenwärtigen Haushaltsjahr 2022 aus dem Amt für Stadtplanung und Vermessung vorhanden ist. Hier besteht auch ein inhaltlicher Zusammenhang, da es sich bei einer Stadtklimaanalyse um ein sinnvolles Arbeitsinstrument bzw. eine wichtige Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung handelt.

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag A:

Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit einem Fachbüro eine Stadtklimaanalyse für das gesamte Stadtgebiet als Grundlage für zukünftige Förderaufrufe und Planungen.

 

Beschlussvorschlag B:

Die Stadt Haan erarbeitet keine eigene Stadtklimaanalyse. Es wird auf die durch das LANUV oder ggf. zukünftig durch den Kreis zur Verfügung gestellten Daten zurückgegriffen.

Finanz. Auswirkung:

 

Die Kosten für die in der Beschlussvorlage 61/062/2022 dargestellten Leistungen zur Erarbeitung einer eigenen Stadtklimaanalyse wurden auf Grundlage einer Marktbefragung auf rund 80.000 EUR brutto geschätzt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen mit jeweils 40.000 Euro auf den Produktsachkonten 090110.529190 „Sonstige Dienstleistungen durch Dritte“ und 090110.543105 „Allgemeine Rechtsberatungen und Gutachten“ zur Verfügung. Diese Mittel sind für Bauleitpläne, Fachgutachten und für Rechtsberatungen bei komplexen planungsrechtlichen Fragestellungen, welche sich erst im laufenden Jahr ergeben, vorgesehen. Diese Mittel wurden in diesem Jahr bisher nicht verausgabt.