Betreff
Nahverkehrsplan der Stadt Solingen, Teilfortschreibung 2022
hier: Beteiligungsverfahren gemäß §9 ÖPNVG NRW, Stellungnahme der Stadt Haan
Vorlage
61/064/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität (UMA) am 13.09.2022 hat die Verwaltung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Solingen in zwei Bearbeitungsschritten informiert.

 

Der erste Bearbeitungsschritt entspricht einer Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes von 2013 und fokussiert im Wesentlichen auf zwei Schwerpunkte:

Die Aktualisierung des Nahverkehrsplans mit Definition von Qualitätsstandards und Qualitätszielen sowie die Erfüllung des gesetzlichen Planungsauftrags der vollständigen Barrierefreiheit. Dieser Bearbeitungsschritt wurde 2021 abgeschlossen.

 

Der zweite Bearbeitungsschritt trifft Aussagen zur kurz- und mittel- bis langfristigen ÖPNV-Entwicklung und Festlegungen für die strategische Entwicklung des ÖPNV-Angebots (bspw. die Weiterentwicklung des ÖPNV-Leistungsangebots).

Mit dem beigefügten Entwurf (s. Anlage 1) liegt das Ergebnis des zweiten Bearbeitungsschrittes im Entwurf vor.

 

Nach der Sitzung des UMA am 22.11.2022 haben die Stadt Solingen bzw. der Kreis Mettmann die Stadtverwaltung über die Einleitung des formalen Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des o. g. Nahverkehrsplans informiert. Die Beteiligungsmöglichkeit bezieht sich ausschließlich auf den zweiten Bearbeitungsteil.

 

Formal besteht keine Notwendigkeit, die Stadt Haan im Beteiligungsverfahren einzubeziehen. Seitens der Aufgabenträger Stadt Solingen und Kreis Mettmann wurde jedoch die Möglichkeit geben, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben bzw. ihre Einschätzung mitzuteilen. Dabei wurde um Stellungnahme bis zum 09.01.2023 an die Stadt Solingen und um Rückmeldung bis möglichst zum 19.12.2022 an den Kreis Mettmann gebeten.

 

Aufgrund des Beteiligungszeitraumes außerhalb der Sitzungen des UMA (Fachausschuss) wurde die Nahverkehrsplanung mit den Teilnehmer_innen des Arbeitskreises ÖPNV beraten und auf dieser Grundlage eine Stellungnahme erarbeitet und fristgerecht eingereicht. Diese Stellungnahme (s. Anlage 2) wird hiermit zur Kenntnis gegeben.[1]

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:      Entwurf des Nahverkehrsplans der Stadt Solingen mit Stand vom 18.11.2022 (aufgrund seines Umfangs ist das Dokument nur im Ratsinformationssystem enthalten)

Anlage 2:      Stellungnahme zur Nahverkehrsplanung der Stadt Solingen



[1] Aufgrund der o. g. Beteiligungsfrist des Kreises Mettmann hat dieser die Stellungnahme vorab fristgerecht per Mail erhalten.

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Solingen wird zur Kenntnis genommen.