Betreff
Verfahren der Zuschussgewährung an die Träger der freien Wohlfahrtspflege
Vorlage
20/076/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Im Produkt 050110 Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege, Integration sind Haushaltsmittel zur Gewährung von Zuschüssen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege und andere Vereine und Gruppierungen eingestellt.

 

Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) sind freiwillige Geldleistungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung durch diese Stellen die Stadt Haan ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Dabei ist die öffentliche Hand beim Einsatz von Zuwendungsmitteln grundsätzlich an das Minimalprinzip gebunden (§ 75 Abs. 1 GO NRW – Wirtschaftlichkeitsgrundsatz). Das bedeutet zum einen, dass Zuwendungen immer nachrangig zu verwenden sind und zum anderen, dass eine Überkompensation grundsätzlich nicht zulässig ist („Subsidiaritätsprinzip“).

 

Im Gegensatz zum Bund und den Ländern enthält das kommunale Haushaltsrecht keine Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Zuwendungen. Die haushaltsrechtliche Verpflichtung zum wirtschaftlichen, effizienten, transparenten und sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern erfordert dennoch einen zielgerichteten und nachhaltigen Einsatz dieser Mittel. Um dies zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Bewilligungspraxis notwendig, die damit in Zügen den zuwendungsrechtlichen Vorgaben des Bundes und der Länder angeglichen wird.

 

Bislang erfolgte die Zuwendung an die Empfängerinnen und Empfänger relativ formlos, ein Verwendungsnachweis wurde nicht angefordert. Im Haushaltsplan wurde lediglich tabellarisch aufgelistet, welche Zuwendungsempfängerin bzw. welcher Zuwendungsempfänger für welchen Zweck einen bestimmten Betrag erhalten hat. Die bisherige Verfahrensweise ist intransparent und entspricht nicht dem regelgerechten Umgang mit öffentlichen Mitteln, sodass das Verfahren ab dem Haushaltsjahr 2023 anzupassen ist.

 

Die Eckpunkte des künftigen Zuwendungsverfahrens stellen sich im Wesentlichen folgendermaßen dar:

 

Die Zuschüsse werden als Projektförderung (Zuwendungsart) gewährt, d.h., die Fördermittel dienen der Deckung von Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers für einzelne zeitlich und sachlich abgegrenzte Vorhaben.

 

Die Finanzierungsart ist die Festbetragsfinanzierung, d.h., dass der Zuwendungsbetrag konstant bleibt, wenn mindestens in dieser Höhe zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden („Überkompensationsverbot“).

 

Antragsverfahren

Über die Gewährung von Zuwendungen wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags (Formblatt) entschieden. Der Antrag umfasst dabei insbesondere:

 

a) Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en), Rechtsform etc.)

 

b) Angaben zum Verwendungszweck in Form einer kurzen Beschreibung der Maßnahme und Darlegung der Fördernotwendigkeit

 

c) Angaben zu den Kosten des Vorhabens sowie deren Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel) in Form eines einfachen Finanzierungsplans (Gegenüberstellung geplanter Ein- und Auszahlungen)

 

Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch schriftliche Bewilligungsbescheide, die hinsichtlich der Förderhöhe vorläufig sind.

 

Mittelauszahlung

Die Zuschüsse werden – soweit die Bestandskraft des Zuwendungsbescheids eingetreten ist – automatisch in einer Summe ausgezahlt.

 

Verwendungsnachweisverfahren

Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist der Stadt Haan bis zum 30.03. des Folgejahres für das zurückliegende Förderjahr nachzuweisen (Formblatt). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, auf die Vorlage von Belegen wird verzichtet (sog. „einfacher Verwendungsnachweis“).

 

Der Sachbericht beinhaltet eine kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zu Grunde liegenden Planungen und vom Finanzierungsplan. Er dient dabei nicht nur der Erfolgskontrolle durch die Stadt Haan sondern bietet darüber hinaus auch eine Gelegenheit für die Zuwendungsempfängerin/den Zuwendungsempfänger, die geförderte Tätigkeit anschaulich und transparent darzustellen.

 

In dem zahlenmäßigen Nachweis sind alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (alle Zuwendungen, sämtliche andere Drittmittel (z.B. Spenden), eigene Mittel) und Ausgaben (alle Geldleistungen im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck) aufzuführen. Auf die Vorlage von Belegen wird verzichtet. Die Stadt Haan ist jedoch berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern und die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen.

 

Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung wird die Höhe der Fördermittel durch einen Schlussbescheid endgültig festgesetzt. Etwaige Überzahlungen müssten der Stadt Haan dann erstattet werden.

 

Die Erkenntnisse aus der Verwendungsnachweisprüfung dienen dabei auch als belastbare Planungsgrundlagen für die Veranschlagung von Fördermitteln in künftigen Haushaltsjahren (Controlling). 

 

Einmal jährlich erstellt die Verwaltung einen Bericht über die geleisteten Zuwendungen und die Mittelverwendung. Die Berichte der jeweils letzten drei Jahre sind im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung zu veröffentlichen. Die Verwaltung greift dabei auf den im Verwendungsnachweis zu erstellenden Sachbericht der einzelnen Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger zurück und ermöglicht ihnen hierdurch, ihre Arbeit einem breiten Publikum vorstellen zu können.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der SIGA empfiehlt dem HFA und Rat, dass die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der allgemeinen Wohlfahrtspflege ab dem Haushaltsjahr 2023 nach dem in der Vorlage beschriebenen vereinfachten Antrags- und Nachweisverfahren erfolgt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.