Sachverhalt:
Die Diskussion im SIGA hat gezeigt, dass die reine Beschreibung des Antragsverfahrens zu Missverständnissen führte. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zugesagt, die zugrunde liegenden Formulare einer Ergänzungsvorlage beizufügen, damit direkt ersichtlich wird, dass mit dem Antrags- und Nachweisverfahren kein wesentlicher Zeitaufwand verbunden ist.
Sowohl das Antrags- als auch das Verwendungsnachweisformular sind als Anlage beigefügt.
Darüber hinaus wird, wie bereits in der Ausschusssitzung mündlich mitgeteilt, noch einmal klargestellt, dass lediglich die mit dem Zuwendungszweck unmittelbar zusammenhängenden Einnahmen (z.B. zweckgebundene Spenden) als Drittmittel anzugeben sind.
Beschlussvorschlag:
Der HFA empfiehlt dem Rat, dass die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der allgemeinen Wohlfahrtspflege ab dem Haushaltsjahr 2023 nach dem in der Vorlage beschriebenen vereinfachten Antrags- und Nachweisverfahren erfolgt.
Finanz. Auswirkung:
Keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf
den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.