Sachverhalt:
I.
Umsetzung
des Auftrags aus dem Ausschuss für Feuerschutz und
Ordnungsangelegenheiten
vom 24.11.2022
Mit Beschluss vom 24.11.2022 hat der Ausschuss für Feuerschutz und
Ordnungsangelegenheiten die Verwaltung beauftragt, bis zum nächsten
Fachausschuss ein Konzept für die Aufstellung und Etablierung eines Kommunalen
Ordnungsdienstes bei der Stadt Haan zu erarbeiten. Zielsetzung ist es, durch
ein auf Präsenz und Prävention basierendes Konzept mit einem Kommunalen
Ordnungsdienst für mehr Sicherheit und Sauberkeit im Stadtgebiet Haan -
insbesondere im Innenstadtbereich - zu sorgen.
II.
Einschätzung
der tatsächlichen Situation
Nach Rücksprache mit der Polizei ist die objektive Sicherheitslage in
den vergangenen Jahren unverändert geblieben. Subjektiv wird aber
augenscheinlich die Lage als unsicherer wahrgenommen. Die „Straßenszene“ hat sich nicht
substanziell verändert, ist aber - auch mangels eines geeigneten
Aufenthaltsortes - präsenter geworden und beeinträchtigt damit das
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Ob der dadurch naheliegende Eindruck
einer zahlenmäßigen Vergrößerung der Realität entspricht, kann mangels
belastbarer Statistiken nicht valide belegt werden.
Als problematisch wird der gestiegene Alkoholkonsum von Jugendlichen in
der Öffentlichkeit angesehen. Rahmenbedingungen wie unzureichende Beleuchtung,
Verunreinigungen etc. tragen zu Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung und
Bildung von Angsträumen bei.
III.
Identifikation
von Handlungsfeldern und Maßnahmenkatalog
Basierend hierauf
(Ziffer II.) lassen sich folgende Handlungsfelder bilden:
Präsenz/Repression,
Prävention sowie Strukturen/Kommunikation/Grundsätzliches.
Hier soll auf die
Thematik Präsenz und Repression eingegangen werden, da diese das Tätigkeitsfeld
eines Kommunalen Ordnungsdienstes darstellt.
·
Konzept
Amt 32 zur Besetzung und zum Einsatz eines neuen kommunalen Ordnungsdienstes
·
Neuschaffung
von 8,5 neuen Planstellen im Stellenplan 2023
·
Einführung
von Einsatzzeiten an sieben Tagen in der Woche (Differenzierung zwischen
Sommer- und Wintermonaten)
·
Nach
erfolgter Einstellung Durchführung spezieller Schulungen und
Sicherheitstrainings je nach Vorerfahrung
·
Ausrüstung
des kommunalen Ordnungsdienstes mit Dienstkleidung und persönlicher Schutzausrüstung
·
Anschaffung
von mindestens einem Fahrzeug für den Kommunalen Ordnungsdienst
IV.
Zielsetzung,
Aufgaben, Zeiten und Ausstattung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)
1.
Zielsetzung
Sauberkeit und Ordnung stellen eine unmittelbare kommunale Aufgabe dar.
Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Standortqualität für die ortsansässige
Wirtschaft werden in einem hohen Maße davon beeinflusst, inwieweit es gelingt,
die Sauberkeit öffentlicher Flächen zu erhöhen und Beeinträchtigungen der
öffentlichen Ordnung zu vermeiden bzw. zu vermindern. Im Interesse der Haaner
Stadtgesellschaft, aber auch der auswärtigen Besucherinnen und Besucher möchte
die Stadt Haan durch Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes nachdrücklich
das Ziel verfolgen, die Sauberkeit, sowie die öffentliche Sicherheit und
Ordnung zu verbessern.
Zielsetzung eines kommunalen Ordnungsdienstes in der Stadt Haan ist es
daher, die Sauberkeit, öffentliche Sicherheit und Ordnung und das
Sicherheitsgefühl der Haaner Bevölkerung und ihrer Gäste zu erhöhen. Dies
geschieht mittels einer kontinuierlichen wahrnehmbaren Präsenz im Stadtgebiet,
hier insbesondere in der Innenstadt, an Brennpunkten und sowie in Angsträumen.
Der kommunale Ordnungsdienst wird tägliche Streifgänge (sowohl als
Doppelstreife als auch gemeinsam mit der Polizei im Rahmen der
Ordnungspartnerschaft bzw. besonderen Projekten wie ZOOM) durchführen. Mithilfe
von Präsenz „auf der Straße“ steht der Kommunale Ordnungsdienst rat- oder
hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell zur Seite.
2. Aufgaben
Der Kommunale Ordnungsdienst ist sowohl als Fußstreife als auch mit
gekennzeichneten Fahrzeugen (Ordnungsamt) im Stadtgebiet unterwegs. Aufgabe des
kommunalen Ordnungsdienstes ist es dabei, Verstöße gegen die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung aufzunehmen und vor Ort zu bearbeiten. Das Aufgabenfeld
umfasst daher die Überwachung der Einhaltung der Straßenordnung, der
Sondernutzungssatzung und der Immissionsschutzbestimmungen. Typische Aufgaben
sind daher Kontrollen in der Fußgängerzone, Grünanlagen und auf Schulhöfen und Spielplätzen,
aber auch in Gaststätten – dort zum Beispiel die Einhaltung des
Nichtraucherschutzes. Die Mitarbeitenden würden auch bei Ruhestörungen tätig
und hätten ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher
Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen
Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder
Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, seien es die
illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressive Bettlerinnen und
Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder auch „Wild“-Pinkler.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes
erfüllen in Teilen auch polizeiliche Aufgaben. Sie dürfen im Rahmen ihrer
Tätigkeiten Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und
Bußgeldverfahren einleiten. Auch dürfen Personen angehalten und befragt werden,
deren Personalien festgestellt, Platzverweise ausgesprochen oder auch
Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Sogar unmittelbarer Zwang
darf ausgeübt werden – wenn dies die Situation unbedingt erforderlich macht und
die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Art erfüllt werden kann.
Tabellarisch betrachtet ergeben sich hieraus folgende Aufgabenkataloge
(Tätigkeitsbereiche sind nicht abschließend):
Service |
Präventive Maßnahmen |
Hoheitliche Maßnahmen |
Ø
Ansprechpartner
für die gesamter Haaner Stadtgesellschaft Ø
Beratungen
vor Ort Ø
Hilfestellungen
vor Ort Ø
Zusammenarbeit
mit der Polizei Ø
Aufhebung
der Anonymität durch regelmäßige Kontrollen und Gespräche Ø
Unterstützung
und wahrnehmbare Präsenz bei Veranstaltungen im Haaner Stadtgebiet (bspw.
Kirmes) |
Ø Hohe
Präsenz in der Innenstadt und an problematischen Orten Ø Erhöhung
des subjektiven Sicherheitsgefühls der Haaner Stadtgesellschaft durch
regelmäßigen Streifendienst Ø Verbesserung
des Stadtbildes unter ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten |
Ø Kontrolldienste
entsprechend den Vorgaben der Ordnungsbehörde Ø Kontrolldienste nach
Landeshundegesetz NRW Ø Einschreiten bei
unachtsamem Wegwerfen von Gegenständen, wilde Abfallablagerungen (§ 6
Straßenordnung) Ø Einschreiten bei wildem
Plakatieren (§ 7 Plakatierungssatzung, § 4 Straßenordnung) Ø Einschreiten bei
illegalen Sondernutzungen (§ 59 StrWG NRW) Ø Kontrolle bewilligter
Sondernutzungen (§ 59 StrWG NRW) Ø Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten (§§ 111, 116 ff.
OWiG) Ø Überwachung des
Jugendschutzes (JSchG) Ø Einschreiten bei
Graffitis, Wandschmierereien, Vandalismus (Straßenordnung) Ø Identitätsfeststellungen
und Befragen von Personen zur Abwehr einer Gefahr (§ 24 OBG, §§ 9 und 12 Abs.
1-3 PolG) Ø Prüfung von
Berechtigungsausweisen (§ 24 OBG, § 13 PolG) Ø Erteilen von
Platzverweisen (§ 24 OBG, § 34 Abs.1 PolG) Ø Sicherstellung von Sachen
(§ 24 OBG, §§ 43,44 PolG) Ø Sofortmaßnahmen aufgrund
von § 14 OBG Ø Durchsuchung von Personen
und Sachen (§ 24 OGB, §§ 39, 40 PolG) Ø Betreten und Durchsuchung
von Wohnungen (§ 24 OBG, § 41 PolG) Ø Ermittlungsdienst Ø Schulzuführungen Ø Mitwirkung bei Kontrollen
von Gaststätten und Spielhallen Ø Kontrollmaßnahmen und
Ahndungen im Rahmen der Straßenordnung der Stadt Haan Ø Einschreiten bei
Nichteinhaltung des Lärmschutzes im öffentlichen Raum Ø Vollzugshilfe bei
Maßnahmen nach dem PsychKG Ø Kontrolldienste bei
festgesetzten Märkten Ø Kontrolle der
abgemeldeten Fahrzeuge Ø Evakuierung bei
Kampfmittelfunden und deren Beseitigung |
Nach Auskunft der Polizei würden innerhalb der Dienstzeiten Meldungen
über Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Ruhestörungen, die bei der
Leitstelle der Polizei eingehen, an den im Dienst befindlichen kommunalen
Ordnungsdienst zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet.
3. Zeiten
Um die oben unter Ziffer III. 2.
dargestellten Aufgaben vollumfänglich -aus Gründen der Eigensicherung m Rahmen
einer Doppelstreife- erfüllen zu können sind folgende Rahmenzeiten vorgesehen:
Frühschicht
Rahmenzeiten:
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr montags bis sonntags
Spätschicht
Rahmenzeiten:
April
bis Oktober (Sommerzeit):
14:00 Uhr bis 23:00 Uhr sonntags bis
donnerstags
15:00 Uhr bis 24:00 Uhr freitags und
samstags
November
bis März (Winterzeit):
12:00 Uhr bis 21:00 Uhr sonntags bis
donnerstags
13:00 Uhr bis 22:00 Uhr freitags und
samstags
Abweichend von den Rahmenzeiten können besondere Dienstzeiten bei Bedarf
z.B. Haaner Kirmes angeordnet werden.
Aus dem dargestellten zwei Schichtsystem ergibt sich nach Berechnung des
Haupt- und Personalamtes ein Stellenbedarf in Höhe von 8,5 Vollzeitkräften,
die im Schichtdienst als Doppelstreife zu je zwei Kräften eingesetzt werden.
V.
Unterbringung
Eine Unterbringung hat zunächst im Wege des Desksharings in den
Räumlichkeiten des Außendienstes (Verkehrsüberwachung) zu erfolgen. Hierzu sind
drei weitere Plätze neu einzurichten. Aufgrund des der Personalbedarfsplanung
zugrunde liegenden Schichtsystems (Früh- und Spätschichten) werden hierdurch
ausreichende zeitweise Büroarbeitsplätze für Außendienstmitarbeitende
geschaffen.
Für den Rathausneubau wird ein Kommunaler Ordnungsdienst mit
entsprechender Größe in die Raumbedarfsplanung mit aufgenommen. Durch eine
gemeinsame Unterbringung mit der Verkehrsüberwachung können sodann auch in
Zukunft Synergieeffekte genutzt werden.
VI.
Finanzielle
Auswirkungen
1.
Personalkosten
Anders als bei der Verkehrsüberwachung handelt es sich bei den Kräften
des Kommunalen Ordnungsdienstes um Mitarbeitende, die über polizeiähnliche Fähigkeiten
verfügen, welche weit über die Schulung von Überwachungskräften im ruhenden
Verkehr hinausgehen. Dementsprechend werden KOD-Kräfte auch nicht nach der
Entgeltgruppe E5/E6, sondern E8/E9a bzw. im Beamtenverhältnis A8/A9 vergütet.
Basierend auf dem vorgelegten Konzept (Rahmenzeiten, Doppelstreife) hat
das Haupt- und Personalamt unter Berücksichtigung von Fortbildungen und
Krankheitstagen einen Stellenbedarf von 8,5 Stellen ermittelt. Im
Bereich der tariflich Beschäftigten bei einer Eingruppierung in EG 8, Stufe 3 resultieren
hieraus Personalkosten in Höhe von ca. 52.000 € je Dienstkraft per anno; gesamt 442.000 € per anno
zuzüglich anfallender Zulagen. Eine Aufnahme in den Stellenplan und
Ausschreibung sollte wahlweise als TVöD bzw. Beamtenstelle vorbehaltlich einer
Bewertung durch die KGST erfolgen.
2.
Sachkosten
a.
Dienstkleidung
und Persönliche Schutzausrüstung
Für den kommunalen Ordnungsdienst ist eine polizeiähnliche
einsatztaugliche Kleidung vorgesehen, die bereits jetzt von den Mitarbeitenden
des Ordnungsamtes getragen wird. Ferner findet darüber hinaus eine Ausstattung
mit Handfesseln und einem Abwehrspray, sowie einer persönlichen stich- und
schusssicheren Weste statt. Eine Ausstattung mit Bodycams wird geprüft.
Die Erstausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung beläuft sich auf
circa 2.500 € je Mitarbeitenden; in den Folgejahren fallen sodann lediglich
Ersatzbeschaffungen aufgrund von beispielsweise Verschleiß an.
Ferner sind vier weitere dienstliche Mobiltelefone zu beschaffen. Die
Kosten belaufen sich je Telefon für die Anschaffung auf 218,45€ sowie die
jährlichen Kosten auf 240 €.
b.
Sonstige
Sachkosten
Daneben fallen noch Kosten für die Ausstattung von drei weiteren
Büroarbeitsplätze an.
Derzeit verfügt das Ordnungsamt Haan über zwei E-Smarts. Zur
Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit eines Kommunalen Ordnungsdienstes wäre die
Anschaffung und entsprechende Ausstattung und Folierung von zumindest einem weiteren
Fahrzeug erforderlich. Bei der Kostenschätzung wurde ein Fahrzeug (vgl. VW Bus)
mit entsprechenden Um- und Einbauten (bspw. Funk) zugrunde gelegt. Nach erster
Kostenschätzung der Verwaltung fallen hier Kosten in Höhe von circa 50.000 € an
sowie entsprechende Unterhaltskosten in den Folgejahren an.
3.
Einsparung
Durch die Wahrnehmung von Tätigkeiten, die bisher aufgrund des Nichtvorhandenseins
eines kommunalen Ordnungsdienstes durch die Verkehrsüberwachung erfolgt sind
(bspw. Ermittlungen, Durchsuchungszeugen für die Polizei usw.), kann im
dortigen Außendienst eine ganze Stelle eingespart werden. Daher ist an allen
Stellen der Verkehrsüberwachung ein entsprechender KW Vermerk anzubringen, der
dann bei der als nächstes vakant werdenden Stelle in Höhe von circa 48.100 €
per anno realisiert wird.
Bei Veranstaltungen ist mit Einsparung zu rechnen. Als Beispiel sei hier
die Haaner Kirmes genannt, wo aufgrund eines fehlenden Kommunalen
Ordnungsdienstes zwingend ein Sicherheitsdienst zu beschäftigten ist. Eine
gänzliche Einsparung des Sicherheitsdienstes ist nicht realisierbar, jedoch
eine Beauftragung in deutlich geringerem Umfang.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten nimmt das
Konzept der Verwaltung zur Aufstellung und Etablierung eines Kommunalen
Ordnungsdienstes bei der Stadt Haan zur Kenntnis.