Betreff
Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes in der Stadt Haan
Vorlage
32-2/029/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

I.              Umsetzung des Auftrags aus dem Ausschuss für Feuerschutz und

Ordnungsangelegenheiten vom 24.11.2022

Mit Beschluss vom 24.11.2022 hat der Ausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten die Verwaltung beauftragt, bis zum nächsten Fachausschuss ein Konzept für die Aufstellung und Etablierung eines Kommunalen Ordnungsdienstes bei der Stadt Haan zu erarbeiten. Zielsetzung ist es, durch ein auf Präsenz und Prävention basierendes Konzept mit einem Kommunalen Ordnungsdienst für mehr Sicherheit und Sauberkeit im Stadtgebiet Haan - insbesondere im Innenstadtbereich - zu sorgen.

 

II.            Einschätzung der tatsächlichen Situation

Nach Rücksprache mit der Polizei ist die objektive Sicherheitslage in den vergangenen Jahren unverändert geblieben. Subjektiv wird aber augenscheinlich die Lage als unsicherer wahrgenommen.  Die „Straßenszene“ hat sich nicht substanziell verändert, ist aber - auch mangels eines geeigneten Aufenthaltsortes - präsenter geworden und beeinträchtigt damit das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Ob der dadurch naheliegende Eindruck einer zahlenmäßigen Vergrößerung der Realität entspricht, kann mangels belastbarer Statistiken nicht valide belegt werden.  

Als problematisch wird der gestiegene Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlichkeit angesehen. Rahmenbedingungen wie unzureichende Beleuchtung, Verunreinigungen etc. tragen zu Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung und Bildung von Angsträumen bei.

 

III.           Identifikation von Handlungsfeldern und Maßnahmenkatalog

 

Basierend hierauf (Ziffer II.) lassen sich folgende Handlungsfelder bilden:

 

Präsenz/Repression, Prävention sowie Strukturen/Kommunikation/Grundsätzliches.

Hier soll auf die Thematik Präsenz und Repression eingegangen werden, da diese das Tätigkeitsfeld eines Kommunalen Ordnungsdienstes darstellt.

·         Konzept Amt 32 zur Besetzung und zum Einsatz eines neuen kommunalen Ordnungsdienstes

·         Neuschaffung von 8,5 neuen Planstellen im Stellenplan 2023

·         Einführung von Einsatzzeiten an sieben Tagen in der Woche (Differenzierung zwischen Sommer- und Wintermonaten)

·         Nach erfolgter Einstellung Durchführung spezieller Schulungen und Sicherheitstrainings je nach Vorerfahrung

·         Ausrüstung des kommunalen Ordnungsdienstes mit Dienstkleidung und persönlicher Schutzausrüstung

·         Anschaffung von mindestens einem Fahrzeug für den Kommunalen Ordnungsdienst

 

IV.          Zielsetzung, Aufgaben, Zeiten und Ausstattung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)

 

1.    Zielsetzung

Sauberkeit und Ordnung stellen eine unmittelbare kommunale Aufgabe dar. Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Standortqualität für die ortsansässige Wirtschaft werden in einem hohen Maße davon beeinflusst, inwieweit es gelingt, die Sauberkeit öffentlicher Flächen zu erhöhen und Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung zu vermeiden bzw. zu vermindern. Im Interesse der Haaner Stadtgesellschaft, aber auch der auswärtigen Besucherinnen und Besucher möchte die Stadt Haan durch Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes nachdrücklich das Ziel verfolgen, die Sauberkeit, sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verbessern.

 

Zielsetzung eines kommunalen Ordnungsdienstes in der Stadt Haan ist es daher, die Sauberkeit, öffentliche Sicherheit und Ordnung und das Sicherheitsgefühl der Haaner Bevölkerung und ihrer Gäste zu erhöhen. Dies geschieht mittels einer kontinuierlichen wahrnehmbaren Präsenz im Stadtgebiet, hier insbesondere in der Innenstadt, an Brennpunkten und sowie in Angsträumen. Der kommunale Ordnungsdienst wird tägliche Streifgänge (sowohl als Doppelstreife als auch gemeinsam mit der Polizei im Rahmen der Ordnungspartnerschaft bzw. besonderen Projekten wie ZOOM) durchführen. Mithilfe von Präsenz „auf der Straße“ steht der Kommunale Ordnungsdienst rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell zur Seite.

 

 

2.    Aufgaben

Der Kommunale Ordnungsdienst ist sowohl als Fußstreife als auch mit gekennzeichneten Fahrzeugen (Ordnungsamt) im Stadtgebiet unterwegs. Aufgabe des kommunalen Ordnungsdienstes ist es dabei, Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aufzunehmen und vor Ort zu bearbeiten. Das Aufgabenfeld umfasst daher die Überwachung der Einhaltung der Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung und der Immissionsschutzbestimmungen. Typische Aufgaben sind daher Kontrollen in der Fußgängerzone, Grünanlagen und auf Schulhöfen und Spielplätzen, aber auch in Gaststätten – dort zum Beispiel die Einhaltung des Nichtraucherschutzes. Die Mitarbeitenden würden auch bei Ruhestörungen tätig und hätten ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, seien es die illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressive Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder auch „Wild“-Pinkler.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes erfüllen in Teilen auch polizeiliche Aufgaben. Sie dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeiten Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Auch dürfen Personen angehalten und befragt werden, deren Personalien festgestellt, Platzverweise ausgesprochen oder auch Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Sogar unmittelbarer Zwang darf ausgeübt werden – wenn dies die Situation unbedingt erforderlich macht und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Art erfüllt werden kann.

Tabellarisch betrachtet ergeben sich hieraus folgende Aufgabenkataloge (Tätigkeitsbereiche sind nicht abschließend):

 

Service

Präventive Maßnahmen

Hoheitliche Maßnahmen

Ø  Ansprechpartner für die gesamter Haaner Stadtgesellschaft

Ø  Beratungen vor Ort

Ø  Hilfestellungen vor Ort

Ø  Zusammenarbeit mit der Polizei

Ø  Aufhebung der Anonymität durch regelmäßige Kontrollen und Gespräche

Ø  Unterstützung und wahrnehmbare Präsenz bei Veranstaltungen im Haaner Stadtgebiet (bspw. Kirmes)

 

Ø  Hohe Präsenz in der Innenstadt und an problematischen Orten

Ø  Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Haaner Stadtgesellschaft durch regelmäßigen Streifendienst

Ø  Verbesserung des Stadtbildes unter ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten

 

Ø  Kontrolldienste entsprechend den Vorgaben der Ordnungsbehörde

Ø  Kontrolldienste nach Landeshundegesetz NRW

Ø  Einschreiten bei unachtsamem Wegwerfen von Gegenständen, wilde Abfallablagerungen (§ 6 Straßenordnung)

Ø  Einschreiten bei wildem Plakatieren (§ 7 Plakatierungssatzung, § 4 Straßenordnung)

Ø  Einschreiten bei illegalen Sondernutzungen (§ 59 StrWG NRW)

Ø  Kontrolle bewilligter Sondernutzungen (§ 59 StrWG NRW)

Ø  Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§§ 111, 116 ff.  OWiG)

Ø  Überwachung des Jugendschutzes (JSchG)

Ø  Einschreiten bei Graffitis, Wandschmierereien, Vandalismus (Straßenordnung)

Ø  Identitätsfeststellungen und Befragen von Personen zur Abwehr einer Gefahr (§ 24 OBG, §§ 9 und 12 Abs. 1-3 PolG)

Ø  Prüfung von Berechtigungsausweisen (§ 24 OBG, § 13 PolG)

Ø  Erteilen von Platzverweisen (§ 24 OBG, § 34 Abs.1 PolG)

Ø  Sicherstellung von Sachen (§ 24 OBG, §§ 43,44 PolG)

Ø  Sofortmaßnahmen aufgrund von § 14 OBG

Ø  Durchsuchung von Personen und Sachen (§ 24 OGB, §§ 39, 40 PolG)

Ø  Betreten und Durchsuchung von Wohnungen (§ 24 OBG, § 41 PolG)

Ø  Ermittlungsdienst

Ø  Schulzuführungen

Ø  Mitwirkung bei Kontrollen von Gaststätten und  Spielhallen

Ø  Kontrollmaßnahmen und Ahndungen im Rahmen der Straßenordnung der Stadt Haan

Ø  Einschreiten bei Nichteinhaltung des Lärmschutzes im öffentlichen Raum

Ø  Vollzugshilfe bei Maßnahmen nach dem PsychKG

Ø  Kontrolldienste bei festgesetzten Märkten

Ø  Kontrolle der abgemeldeten Fahrzeuge

Ø  Evakuierung bei Kampfmittelfunden und deren Beseitigung

 

 

Nach Auskunft der Polizei würden innerhalb der Dienstzeiten Meldungen über Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Ruhestörungen, die bei der Leitstelle der Polizei eingehen, an den im Dienst befindlichen kommunalen Ordnungsdienst zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet.

 

3.    Zeiten

Um die oben unter Ziffer III. 2. dargestellten Aufgaben vollumfänglich -aus Gründen der Eigensicherung m Rahmen einer Doppelstreife- erfüllen zu können sind folgende Rahmenzeiten vorgesehen:

Frühschicht Rahmenzeiten:  

08:00 Uhr bis 17:00 Uhr montags bis sonntags

 

Spätschicht Rahmenzeiten:  

April bis Oktober (Sommerzeit):

14:00 Uhr bis 23:00 Uhr sonntags bis donnerstags

15:00 Uhr bis 24:00 Uhr freitags und samstags

 

November bis März (Winterzeit):

12:00 Uhr bis 21:00 Uhr sonntags bis donnerstags

13:00 Uhr bis 22:00 Uhr freitags und samstags

 

Abweichend von den Rahmenzeiten können besondere Dienstzeiten bei Bedarf z.B. Haaner Kirmes angeordnet werden.

 

Aus dem dargestellten zwei Schichtsystem ergibt sich nach Berechnung des Haupt- und Personalamtes ein Stellenbedarf in Höhe von 8,5 Vollzeitkräften, die im Schichtdienst als Doppelstreife zu je zwei Kräften eingesetzt werden.

 

 

V.            Unterbringung

Eine Unterbringung hat zunächst im Wege des Desksharings in den Räumlichkeiten des Außendienstes (Verkehrsüberwachung) zu erfolgen. Hierzu sind drei weitere Plätze neu einzurichten. Aufgrund des der Personalbedarfsplanung zugrunde liegenden Schichtsystems (Früh- und Spätschichten) werden hierdurch ausreichende zeitweise Büroarbeitsplätze für Außendienstmitarbeitende geschaffen.

 

Für den Rathausneubau wird ein Kommunaler Ordnungsdienst mit entsprechender Größe in die Raumbedarfsplanung mit aufgenommen. Durch eine gemeinsame Unterbringung mit der Verkehrsüberwachung können sodann auch in Zukunft Synergieeffekte genutzt werden.

 

VI.          Finanzielle Auswirkungen

1.    Personalkosten

Anders als bei der Verkehrsüberwachung handelt es sich bei den Kräften des Kommunalen Ordnungsdienstes um Mitarbeitende, die über polizeiähnliche Fähigkeiten verfügen, welche weit über die Schulung von Überwachungskräften im ruhenden Verkehr hinausgehen. Dementsprechend werden KOD-Kräfte auch nicht nach der Entgeltgruppe E5/E6, sondern E8/E9a bzw. im Beamtenverhältnis A8/A9 vergütet.

 

Basierend auf dem vorgelegten Konzept (Rahmenzeiten, Doppelstreife) hat das Haupt- und Personalamt unter Berücksichtigung von Fortbildungen und Krankheitstagen einen Stellenbedarf von 8,5 Stellen ermittelt. Im Bereich der tariflich Beschäftigten bei einer Eingruppierung in EG 8, Stufe 3 resultieren hieraus Personalkosten in Höhe von ca. 52.000 € je Dienstkraft per anno; gesamt 442.000 € per anno zuzüglich anfallender Zulagen. Eine Aufnahme in den Stellenplan und Ausschreibung sollte wahlweise als TVöD bzw. Beamtenstelle vorbehaltlich einer Bewertung durch die KGST erfolgen.

 

2.    Sachkosten

a.    Dienstkleidung und Persönliche Schutzausrüstung

Für den kommunalen Ordnungsdienst ist eine polizeiähnliche einsatztaugliche Kleidung vorgesehen, die bereits jetzt von den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes getragen wird. Ferner findet darüber hinaus eine Ausstattung mit Handfesseln und einem Abwehrspray, sowie einer persönlichen stich- und schusssicheren Weste statt. Eine Ausstattung mit Bodycams wird geprüft.

Die Erstausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung beläuft sich auf circa 2.500 € je Mitarbeitenden; in den Folgejahren fallen sodann lediglich Ersatzbeschaffungen aufgrund von beispielsweise Verschleiß an.

Ferner sind vier weitere dienstliche Mobiltelefone zu beschaffen. Die Kosten belaufen sich je Telefon für die Anschaffung auf 218,45€ sowie die jährlichen Kosten auf 240 €.

 

b.    Sonstige Sachkosten

Daneben fallen noch Kosten für die Ausstattung von drei weiteren Büroarbeitsplätze an.

Derzeit verfügt das Ordnungsamt Haan über zwei E-Smarts. Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit eines Kommunalen Ordnungsdienstes wäre die Anschaffung und entsprechende Ausstattung und Folierung von zumindest einem weiteren Fahrzeug erforderlich. Bei der Kostenschätzung wurde ein Fahrzeug (vgl. VW Bus) mit entsprechenden Um- und Einbauten (bspw. Funk) zugrunde gelegt. Nach erster Kostenschätzung der Verwaltung fallen hier Kosten in Höhe von circa 50.000 € an sowie entsprechende Unterhaltskosten in den Folgejahren an.

 

3.    Einsparung

Durch die Wahrnehmung von Tätigkeiten, die bisher aufgrund des Nichtvorhandenseins eines kommunalen Ordnungsdienstes durch die Verkehrsüberwachung erfolgt sind (bspw. Ermittlungen, Durchsuchungszeugen für die Polizei usw.), kann im dortigen Außendienst eine ganze Stelle eingespart werden. Daher ist an allen Stellen der Verkehrsüberwachung ein entsprechender KW Vermerk anzubringen, der dann bei der als nächstes vakant werdenden Stelle in Höhe von circa 48.100 € per anno realisiert wird.

 

Bei Veranstaltungen ist mit Einsparung zu rechnen. Als Beispiel sei hier die Haaner Kirmes genannt, wo aufgrund eines fehlenden Kommunalen Ordnungsdienstes zwingend ein Sicherheitsdienst zu beschäftigten ist. Eine gänzliche Einsparung des Sicherheitsdienstes ist nicht realisierbar, jedoch eine Beauftragung in deutlich geringerem Umfang.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten nimmt das Konzept der Verwaltung zur Aufstellung und Etablierung eines Kommunalen Ordnungsdienstes bei der Stadt Haan zur Kenntnis.