Betreff
Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes in der Stadt Haan
hier: Stellenbedarf für die erste Stufe der Einführung
Vorlage
32-2/029/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

1.     

Der Fachausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (FOA) hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 die stufenweise Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes beschlossen. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Organisation und Personal (DOPA) den Stellenbedarf für die erste Stufe vorzulegen. Der Stellenbedarf soll sich hierbei nach dem aktuell erkannten, dringenden Bedarf der Ordnungsbehörde richten.

 

Seitens der Ordnungsbehörde wurde im Nachgang zur Sitzung des FOA umfassend das bisher vorliegende Datenmaterial evaluiert sowie feststehende Erfordernisse beleuchtet.

Darauf basierend schlägt die Verwaltung im Rahmen einer Doppelstreife folgende Zeiten vor:

 

 

Montag - Freitag

Samstag - Sonntag

Frühschicht

7:30 – 13:30

-

 

 

 

 

Sonntag - Donnerstag

Freitag - Samstag

Spätschicht Sommer

(April – Oktober)

13:30 bis 22:30 Uhr

15:00 bis 24:00 Uhr

Spätschicht Winter

(November – März)

12:00 bis 21:00 Uhr

13:00 bis 22:00 Uhr

 

Die Zeiten der Frühschicht sind Montag – Freitag von 7:30 – 13:30 Uhr vorgesehen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der Kommunale Ordnungsdienst für Schulzuführungen zuständig ist und diese in den frühen Morgenstunden zu erfolgen hat. Ähnliches gilt für die Stellung von Durchsuchungszeugen, da die Durchsuchungen oftmals in den Morgenstunden bzw. vormittags erfolgen. Auch ist eine Begleitung des Innendienstes bei verschiedenen ordnungsbehördlichen Vollzugsmaßnahmen wie beispielsweise die Überprüfung von Tierhaltungen (hier hauptsächlich Hunde) sowie Anleinpflicht von Hunden, sog. „Messiewohnungen“ und Überprüfung von Hilfsmaßnahmen für möglicherweise psychisch erkrankte Personen erforderlich.

 

Ein entsprechendes Erfordernis besteht nicht an den Wochenenden, so dass hier im Rahmen der „Stufe eins“ von der Vorhaltung einer Frühschicht abgesehen wurde.

 

Ergänzend wurde die Polizei gebeten, die dort im vergangenen Jahr gemeldeten Ruhestörungen näher zu betrachten. Hierbei lässt sich feststellen, dass die meisten Ruhestörungen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) gefolgt von freitags und mittwochs gemeldet worden. Der Wochentag mit den wenigstens Meldungen war hierbei der Dienstag. Mit Blick auf die Zeiten lässt sich feststellen, dass die Meldungen sich über den Tag verteilen (Mittagstunden, Abendstunden bis in die frühen Morgenstunden). Mit Blick auf die Jahreszeiten ist ferner ein deutlicher Schwerpunkt in den Sommermonaten zu verzeichnen.

 

Aus dem Gesagten resultieren die für die Stufe 1 vorgeschlagenen Zeiten.

Abweichend von den Rahmenzeiten können besondere Dienstzeiten bei Bedarf z.B. Haaner Kirmes, an Karneval sowie andern größeren Festen angeordnet werden.

 

Aus dem dargestellten Zwei-Schichtsystem ergibt sich nach Berechnung des Haupt- und Personalamtes ein Stellenbedarf in Höhe von 5,64 Vollzeitkräften, die im Schichtdienst als Doppelstreife zu je zwei Kräften eingesetzt werden.

 

2.     

Wie bereits in der Vorlage 32-2/029/2023 dargelegt, handelt es sich bei den Kräften des Kommunalen Ordnungsdienstes um Mitarbeitende, die über polizeiähnliche Fähigkeiten verfügen, welche weit über die Schulung von Überwachungskräften im ruhenden Verkehr hinausgehen. Dementsprechend werden KOD-Kräfte auch nicht nach der Entgeltgruppe E5/E6, sondern E8/E9a bzw. im Beamtenverhältnis A8/A9 vergütet.

Basierend auf dem vorgelegten Konzept (Rahmenzeiten, Doppelstreife) hat das Haupt- und Personalamt unter Berücksichtigung von Fortbildungen und Krankheitstagen einen Stellenbedarf von 5,64 Stellen ermittelt. Im Bereich der tariflich Beschäftigten bei einer Eingruppierung in EG 8, Stufe 3 resultieren hieraus Personalkosten in Höhe von ca. 52.000 € je Dienstkraft per anno; gesamt circa 293.000 € per anno zuzüglich anfallender Zulagen.

 

Eine Aufnahme in den Stellenplan 2023 sollte als Beamtenstelle erfolgen, so dass eine Ausschreibung wahlweise als TVöD bzw. Beamtenstelle vorbehaltlich einer Bewertung durch die KGST erfolgen kann.

 

3.     

Durch die Wahrnehmung von Tätigkeiten, die bisher aufgrund des nicht Vorhandenseins eines kommunalen Ordnungsdienstes durch die Verkehrsüberwachung erfolgt sind (bspw. Ermittlungen, Durchsuchungszeugen für die Polizei) usw. kann im dortigen Außendienst eine ganze Stelle eingespart werden. Bei Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes ist an allen Stellen der Verkehrsüberwachung ein entsprechender KW Vermerk anzubringen, der dann bei der als nächstes vakant werdenden Stelle realisiert wird. Die Einsparung beträgt dann circa 48.100 € per anno.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat nimmt die von der Verwaltung vorgelegte Stufe 1 zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Stadt Haan beschließt, im Produkt 020110 (Sicherheit und Ordnung) 5,7 Stellen in A 8/TVÖD 8 in den Stellenplan 2023 aufzunehmen.