hier: Stellenbedarf für die erste Stufe der Einführung
Sachverhalt:
1.
Der Fachausschuss für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (FOA) hat
in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 die stufenweise Einführung eines
kommunalen Ordnungsdienstes beschlossen. Ferner wurde die Verwaltung
beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung,
Organisation und Personal (DOPA) den Stellenbedarf für die erste Stufe
vorzulegen. Der Stellenbedarf soll sich hierbei nach dem aktuell erkannten,
dringenden Bedarf der Ordnungsbehörde richten.
Seitens der Ordnungsbehörde wurde im Nachgang zur Sitzung des FOA
umfassend das bisher vorliegende Datenmaterial evaluiert sowie feststehende
Erfordernisse beleuchtet.
Darauf basierend schlägt die Verwaltung im Rahmen einer Doppelstreife
folgende Zeiten vor:
|
Montag
- Freitag |
Samstag
- Sonntag |
Frühschicht |
7:30
– 13:30 |
- |
|
|
|
|
Sonntag
- Donnerstag |
Freitag
- Samstag |
Spätschicht Sommer (April – Oktober) |
13:30
bis 22:30 Uhr |
15:00
bis 24:00 Uhr |
Spätschicht Winter (November – März) |
12:00
bis 21:00 Uhr |
13:00
bis 22:00 Uhr |
Die Zeiten der Frühschicht sind Montag – Freitag von 7:30 – 13:30 Uhr vorgesehen.
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der Kommunale Ordnungsdienst für
Schulzuführungen zuständig ist und diese in den frühen Morgenstunden zu
erfolgen hat. Ähnliches gilt für die Stellung von Durchsuchungszeugen, da die
Durchsuchungen oftmals in den Morgenstunden bzw. vormittags erfolgen. Auch ist
eine Begleitung des Innendienstes bei verschiedenen ordnungsbehördlichen
Vollzugsmaßnahmen wie beispielsweise die Überprüfung von Tierhaltungen (hier
hauptsächlich Hunde) sowie Anleinpflicht von Hunden, sog. „Messiewohnungen“ und
Überprüfung von Hilfsmaßnahmen für möglicherweise psychisch erkrankte Personen
erforderlich.
Ein entsprechendes Erfordernis besteht nicht an den Wochenenden, so dass
hier im Rahmen der „Stufe eins“ von der Vorhaltung einer Frühschicht abgesehen
wurde.
Ergänzend wurde die Polizei gebeten, die dort im vergangenen Jahr
gemeldeten Ruhestörungen näher zu betrachten. Hierbei lässt sich feststellen,
dass die meisten Ruhestörungen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) gefolgt von freitags
und mittwochs gemeldet worden. Der Wochentag mit den wenigstens Meldungen war
hierbei der Dienstag. Mit Blick auf die Zeiten lässt sich feststellen, dass die
Meldungen sich über den Tag verteilen (Mittagstunden, Abendstunden bis in die
frühen Morgenstunden). Mit Blick auf die Jahreszeiten ist ferner ein deutlicher
Schwerpunkt in den Sommermonaten zu verzeichnen.
Aus dem Gesagten resultieren die für die Stufe 1 vorgeschlagenen Zeiten.
Abweichend von den Rahmenzeiten können besondere Dienstzeiten bei Bedarf
z.B. Haaner Kirmes, an Karneval sowie andern größeren Festen angeordnet werden.
Aus dem dargestellten Zwei-Schichtsystem ergibt sich nach Berechnung des
Haupt- und Personalamtes ein Stellenbedarf in Höhe von 5,64 Vollzeitkräften,
die im Schichtdienst als Doppelstreife zu je zwei Kräften eingesetzt werden.
2.
Wie bereits in der Vorlage 32-2/029/2023 dargelegt, handelt es sich bei
den Kräften des Kommunalen Ordnungsdienstes um Mitarbeitende, die über
polizeiähnliche Fähigkeiten verfügen, welche weit über die Schulung von
Überwachungskräften im ruhenden Verkehr hinausgehen. Dementsprechend werden
KOD-Kräfte auch nicht nach der Entgeltgruppe E5/E6, sondern E8/E9a bzw. im
Beamtenverhältnis A8/A9 vergütet.
Basierend auf dem vorgelegten Konzept (Rahmenzeiten, Doppelstreife) hat
das Haupt- und Personalamt unter Berücksichtigung von Fortbildungen und
Krankheitstagen einen Stellenbedarf von 5,64 Stellen ermittelt. Im Bereich der
tariflich Beschäftigten bei einer Eingruppierung in EG 8, Stufe 3 resultieren
hieraus Personalkosten in Höhe von ca. 52.000 € je Dienstkraft per anno; gesamt
circa 293.000 € per anno zuzüglich anfallender Zulagen.
Eine Aufnahme in den Stellenplan 2023 sollte als Beamtenstelle erfolgen,
so dass eine Ausschreibung wahlweise als TVöD bzw. Beamtenstelle vorbehaltlich
einer Bewertung durch die KGST erfolgen kann.
3.
Durch die Wahrnehmung von Tätigkeiten, die bisher aufgrund des nicht
Vorhandenseins eines kommunalen Ordnungsdienstes durch die Verkehrsüberwachung
erfolgt sind (bspw. Ermittlungen, Durchsuchungszeugen für die Polizei) usw.
kann im dortigen Außendienst eine ganze Stelle eingespart werden. Bei
Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes ist an allen Stellen der
Verkehrsüberwachung ein entsprechender KW Vermerk anzubringen, der dann bei der
als nächstes vakant werdenden Stelle realisiert wird. Die Einsparung beträgt
dann circa 48.100 € per anno.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat nimmt die von der Verwaltung vorgelegte Stufe 1 zur Einrichtung eines
Kommunalen Ordnungsdienstes zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Haan beschließt, im Produkt 020110 (Sicherheit und Ordnung) 5,7
Stellen in A 8/TVÖD 8 in den Stellenplan 2023 aufzunehmen.