Betreff
Sachstand Stärkungspakt NRW
Vorlage
50/024/2023/1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In Fortführung der Informationsvorlage 50/024/2023 des Fachamtes 50 zum Stärkungspakt NRW, in welcher dem Ausschuss die Mittelbereitstellung des Landes NRW zum „Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut“ für die Stadt Haan in Höhe von 143.325 € mitgeteilt worden ist, informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand.

 

Die bis Juni 2023 vorliegenden Förderungsbedingungen waren so eng ausgestaltet, dass nach Auffassung des Fachamtes so gut wie keine Auszahlungen des Zuwendungsbetrages an die soziale Infrastruktur bzw. Einzelfallhilfen möglich waren. Von Anfang an bestand eine enge Kooperation zwischen dem Kreissozialamt und den Sozialämtern der kreisangehörigen Städte sowie ein intensiver Austausch mit den Wohlfahrtsverbänden.

 

In der Begleitinformation zum Stärkungspakt wurden die Fördermöglichkeiten inzwischen aufgrund breiter Intervention der Kommunen ausgeweitet. Im Rahmen dieser Öffnung der Förderungsmöglichkeiten hat die Verwaltung die möglichen Zuwendungsempfänger informiert. Konkret werden derzeit drei Möglichkeiten einer Förderung weiterverfolgt:

 

1.    Antrag des Vereins Du-Ich-Wir

Der Verein engagiert sich sehr für die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund „von der Grundschule bis zum Job“.

Auf der Homepage des Vereins ist zu lesen: „Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu fördern. Gute Bildung ist ein entscheidender Faktor für den weiteren Lebensweg und Sprache ist dabei der Schlüssel. Jedoch geht Integration weit über Sprache hinaus: Mit unseren Mentorinnen und Mentoren bekommen unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur Lehrer, sondern auch Freunde an die Seite gestellt, die sie in allen Lebenslagen unterstützen und beraten. Gemeinsame Ausflüge bieten zusätzlich Anlass zum gegenseitigen kulturellen Austausch. Ebenso helfen wir qualifizierten (jungen) Erwachsenen mit Migrationshintergrund dabei, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. So versuchen wir, Geflohene und Zugewanderte zu unterstützen, ihnen ein Stück Selbstbestimmung zurückzugeben und letztendlich auf diesen Wegen die gesellschaftliche Integration weiter voranzutreiben.“

Im Rahmen der aktuellen Krisen sind vielfach Kinder und Jugendliche, gleich welcher Nationalität, die am stärksten betroffene Personengruppe. Aus diesem Grund möchte der Verein ein passgenaues Angebot für gerade diese Zielgruppe durchführen. Das Angebot trägt den Namen “Persönliche Kompetenzen stärken - Krisen überwinden”.

Dafür setzt der Verein Förderlehrkräfte (vorwiegend Lehramtsstudierende) ein, die Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen direkt an den Haaner Schulen und in enger Abstimmung mit der Schule und den Klassenlehrer*innen im bzw. parallel zum Regelunterricht in Kleingruppen kontinuierlich unterstützen. Sie stärken die Selbstkompetenzen wie z.B.  Selbstbewusstsein, Selbständigkeit, mentale Gesundheit, Kritikfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein, Sozialkompetenzen (gewaltfreie Kommunikation, Regelbefolgung, Respekt, Toleranz, Akzeptanz) und Lernkompetenzen (Lernorganisation, Lernstrategien, Lernmotivation, Konzentration, usw., je nach Situation entweder direkt - Kompetenztrainings mit spezifischen Methoden – oder indirekt – im Rahmen einer Sprachförderung oder weiteren schulischen Förderung).

 

Für dieses Angebot besteht ein Mittelbedarf in Haan im Zeitraum vom 14.08.2023 bis zum 22.12.2023 (16 Schulwochen):

 

 

Std/

Woche

Anzahl Wochen

Gesamtstd.

Std. Lohn (AG_Brutto)

Kosten Lehrkräfte

Lehrkräfte

30

16

480

 

9.920 €

davon Honorarkosten

20

16

320

19,00 € / Std.

6.080 €

davon Festangestellte

10

16

160

24,00 € / Std.

3.840 €

 

 

 

 

 

 

 

Std /

Woche

Anzahl Monate

Anteil an VZÄ

Lohn anteilig (mtl. AG-Brutto

Kosten Pädagog. Begleitung

Pädagog. Begleitung

7,5

16

0,1875

750,00 €

4.500 €

Gesamtkosten

 

          14.420 €

 

Nach der anliegenden Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit können die Kosten für die Einrichtung zusätzlicher Angebote zur Linderung krisenbedingt gestiegener Unterstützungsbedarfe übernommen werden.

 

Nach Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen der vorstehend genannten Richtlinie begrüßt die Stadtverwaltung Haan das Angebot des Vereins Du – Ich - Wir insbesondere im Hinblick auf die gestiegene Aggressivität unter Kindern und Jugendlichen.

 

 

2.    Übernahme der Eintrittskosten für bedürftige Familien, insbesondere solchen mit Kindern bzw. für Kinder und Jugendliche

Die vorstehend genannten Richtlinien sehen die Übernahme der Eintrittspreise bei Freizeitangeboten für den Fall bedürftiger, sprich auf Transferleistungen angewiesener Personen vor. Aufgrund der Tatsache, dass Menschen, die die staatlichen Transferleistungen beziehen, auch und gerade durch die Energiekostensteigerungen und der noch immer hohen Inflation bezüglich der Lebenshaltungskosten, nicht mehr in der Lage sind, zusätzliche Kosten zum Besuch eines Freizeitangebotes wie z.B. den Besuch im Schwimmbad zu tragen, ist es der Verwaltung wichtig, Kindern und Jugendlichen bzw. Familien mit Kindern den Besuch des Haaner Schwimmbades uneingeschränkt zu ermöglichen.

 

Das Fachamt 50 steht im Kontakt mit den Stadtwerken, um die Organisation der Kostenübernahme der Eintrittspreise entsprechend zu veranlassen. Die Differenz wird aus Mitteln des Stärkungspakts übernommen.

 

  1. Austausch von sogenannter „Weißware“

 

Gemäß der vorgenannten Richtlinie ist im Rahmen der Einzelfallhilfen auch der Austausch energieineffizienter Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen (E, F und schlechter) usw. durch energieeffiziente Geräte förderungsfähig.

Das Fachamt 50 konnte dafür die Caritas als Träger der Austauschmaßnahme gewinnen. Es ist geplant, im Rahmen der Öffnungszeiten der Tafel die dort anwesenden Kundinnen und Kunden gezielt anzusprechen und auf die Austauschmaßnahme hinzuweisen. Gleichzeitig wird der Caritasverband im Kreis Mettmann im Rahmen des Stromspar-Checks eine Beratung durchführen. Die Mitarbeitenden machen zunächst einen Stromspar-Check. Dabei messen sie die Verbrauchswerte von Waschmaschinen, Elektroherden, Kühlschränken, Lampen, Computern, Warmwasserbereitern oder Fernsehgeräten. Danach geben sie qualifizierte Tipps, wie sich der Verbrauch mit einfachen Mitteln senken lässt. Darüber hinaus wird die Caritas bei Feststellung eines konkreten Bedarfes den Betroffenen das Angebot zum Austausch der Geräte machen. Die Caritas ist im Kontakt mit verschiedenen Händlern und wird nach der Feststellung des Bedarfs ein neues Gerät bestellen und aus den Mitteln des Stärkungspaktes bezahlen. Der Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Rechnungen für den Erwerb der getauschten Weißware ist sodann dem Fachamt 50 monatlich vorzulegen. Nach dem bisherigen Sachstand ist der Austausch wie folgt zu organisieren:

 

Die der Stadt Haan überwiesenen Mittel aus dem Stärkungspakt NRW stehen für den Austausch energieineffizienter Elektrogeräte im Haushalt gegen energiesparende Modelle (A, B, C bzw. in Ausnahmefällen D) zur Verfügung.

 

Zielgruppe:

 

Zur Zielgruppe gehören insbesondere Leistungsbeziehende nach dem SGB XII, SGB II, AsylbLG, Wohngeldberechtigte, BaföG und BAB.

 

Förderzeitraum:

Der Förderzeitraum ist der 01.08.2023 bis 31.12.2023

 

Wofür:

 

Austausch vorhandener Geräte mit schlechter Energieeffizienz (D, E, F)

 

Fördersumme (genaue Höhe steht noch nicht fest):

 

·         Waschmaschine:     600,00 €

·         Trockner:                   600,00 €

·         Untertischgeräte:     100,00 € (soweit diese nicht vom Vermieter ersetzt werden müssen)

·         Elektroherd (Set)      400,00 €

Austausch vorhandener Geräte mit schlechter Energieeffizienz (E, F)

·         Kühl/Gefrierschränke:        900,00 €*

·         Geschirrspülmaschine:      800,00 €*

 

*Weil eine Energieberatung durch den Caritasverband im Kreis Mettmann erfolgt, werden Kühlschränke mit 150,00 € aus Bundesmitteln gefördert. Sollten weitere Zuschüsse eingesetzt werden können (NWR Stromspar-Check), sind diese von der Kaufpreissumme in Abzug zu bringen. Die restlichen Mittel können aus dem Stärkungspakt finanziert werden.

 

Die Kosten für den Anschluss des Gerätes (Herd oder Waschmaschinen) können auch aus dem Stärkungspakt finanziert werden. Das Gleiche gilt für die zusätzlich entstehenden Personalkosten für die Personen, die z.B. im Rahmen der Öffnungszeiten der Tafel Kontakt zu berechtigten Personen aufnehmen.

 

Nach bisherigem Sachstand werden für diese Austauschmaßnahme ca. 80.000 € benötigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der SIGA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine (Finanzierung aus dem Stärkungspakt)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.