Sachverhalt:
In Fortführung der
Informationsvorlage 50/024/2023 des Fachamtes 50 zum Stärkungspakt NRW, in
welcher dem Ausschuss die Mittelbereitstellung des Landes NRW zum
„Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut“ für die Stadt Haan in Höhe von 143.325
€ mitgeteilt worden ist, informiert die Verwaltung über den aktuellen
Sachstand.
Die bis Juni 2023
vorliegenden Förderungsbedingungen waren so eng ausgestaltet, dass nach
Auffassung des Fachamtes so gut wie keine Auszahlungen des Zuwendungsbetrages
an die soziale Infrastruktur bzw. Einzelfallhilfen möglich waren. Von Anfang an
bestand eine enge Kooperation zwischen dem Kreissozialamt und den Sozialämtern
der kreisangehörigen Städte sowie ein intensiver Austausch mit den
Wohlfahrtsverbänden.
In der
Begleitinformation zum Stärkungspakt wurden die Fördermöglichkeiten inzwischen
aufgrund breiter Intervention der Kommunen ausgeweitet. Im Rahmen dieser
Öffnung der Förderungsmöglichkeiten hat die Verwaltung die möglichen
Zuwendungsempfänger informiert. Konkret werden derzeit drei Möglichkeiten einer
Förderung weiterverfolgt:
1. Antrag
des Vereins Du-Ich-Wir
Der Verein
engagiert sich sehr für die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund „von der Grundschule bis zum Job“.
Auf der
Homepage des Vereins ist zu lesen: „Wir haben es uns zum Ziel gesetzt,
Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu
fördern. Gute Bildung ist ein entscheidender Faktor für den weiteren Lebensweg
und Sprache ist dabei der Schlüssel. Jedoch geht Integration weit über Sprache
hinaus: Mit unseren Mentorinnen und Mentoren bekommen unsere Schülerinnen und
Schüler nicht nur Lehrer, sondern auch Freunde an die Seite gestellt, die sie
in allen Lebenslagen unterstützen und beraten. Gemeinsame Ausflüge bieten zusätzlich
Anlass zum gegenseitigen kulturellen Austausch. Ebenso helfen wir
qualifizierten (jungen) Erwachsenen mit Migrationshintergrund dabei, auf dem
deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. So versuchen wir, Geflohene und
Zugewanderte zu unterstützen, ihnen ein Stück Selbstbestimmung zurückzugeben
und letztendlich auf diesen Wegen die gesellschaftliche Integration weiter
voranzutreiben.“
Im Rahmen
der aktuellen Krisen sind vielfach Kinder und Jugendliche, gleich welcher
Nationalität, die am stärksten betroffene Personengruppe. Aus diesem Grund
möchte der Verein ein passgenaues Angebot für gerade diese Zielgruppe
durchführen. Das Angebot trägt den Namen “Persönliche
Kompetenzen stärken - Krisen überwinden”.
Dafür
setzt der Verein Förderlehrkräfte (vorwiegend Lehramtsstudierende) ein,
die Kinder und Jugendliche mit besonderen
Bedarfen direkt an den Haaner Schulen und in enger Abstimmung mit der Schule und den Klassenlehrer*innen im bzw. parallel zum
Regelunterricht in Kleingruppen kontinuierlich unterstützen. Sie stärken
die Selbstkompetenzen wie z.B. Selbstbewusstsein, Selbständigkeit, mentale
Gesundheit, Kritikfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und
Pflichtbewusstsein, Sozialkompetenzen (gewaltfreie Kommunikation, Regelbefolgung,
Respekt, Toleranz, Akzeptanz) und Lernkompetenzen (Lernorganisation,
Lernstrategien, Lernmotivation, Konzentration, usw., je nach Situation entweder
direkt - Kompetenztrainings mit spezifischen Methoden – oder indirekt – im
Rahmen einer Sprachförderung oder weiteren schulischen Förderung).
Für dieses Angebot besteht ein
Mittelbedarf in Haan im Zeitraum vom 14.08.2023 bis zum 22.12.2023 (16
Schulwochen):
|
Std/ Woche |
Anzahl
Wochen |
Gesamtstd. |
Std.
Lohn (AG_Brutto) |
Kosten
Lehrkräfte |
Lehrkräfte |
30 |
16 |
480 |
|
9.920 € |
davon
Honorarkosten |
20 |
16 |
320 |
19,00 € / Std. |
6.080 € |
davon
Festangestellte |
10 |
16 |
160 |
24,00 € / Std. |
3.840 € |
|
|
|
|
|
|
|
Std
/ Woche |
Anzahl
Monate |
Anteil
an VZÄ |
Lohn
anteilig (mtl. AG-Brutto |
Kosten
Pädagog. Begleitung |
Pädagog.
Begleitung |
7,5 |
16 |
0,1875 |
750,00 € |
4.500 € |
Gesamtkosten |
|
14.420 € |
Nach der anliegenden
Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit können die
Kosten für die Einrichtung zusätzlicher Angebote zur Linderung krisenbedingt
gestiegener Unterstützungsbedarfe übernommen werden.
Nach Prüfung der
Tatbestandsvoraussetzungen der vorstehend genannten Richtlinie begrüßt die
Stadtverwaltung Haan das Angebot des Vereins Du – Ich - Wir insbesondere im
Hinblick auf die gestiegene Aggressivität unter Kindern und Jugendlichen.
2. Übernahme
der Eintrittskosten für bedürftige Familien, insbesondere solchen mit Kindern bzw.
für Kinder und Jugendliche
Die vorstehend
genannten Richtlinien sehen die Übernahme der Eintrittspreise bei
Freizeitangeboten für den Fall bedürftiger, sprich auf Transferleistungen
angewiesener Personen vor. Aufgrund der Tatsache, dass Menschen, die die
staatlichen Transferleistungen beziehen, auch und gerade durch die
Energiekostensteigerungen und der noch immer hohen Inflation bezüglich der
Lebenshaltungskosten, nicht mehr in der Lage sind, zusätzliche Kosten zum
Besuch eines Freizeitangebotes wie z.B. den Besuch im Schwimmbad zu tragen, ist
es der Verwaltung wichtig, Kindern und Jugendlichen bzw. Familien mit Kindern
den Besuch des Haaner Schwimmbades uneingeschränkt zu ermöglichen.
Das Fachamt 50
steht im Kontakt mit den Stadtwerken, um die Organisation der Kostenübernahme
der Eintrittspreise entsprechend zu veranlassen. Die Differenz wird aus Mitteln
des Stärkungspakts übernommen.
- Austausch von sogenannter „Weißware“
Gemäß der
vorgenannten Richtlinie ist im Rahmen der Einzelfallhilfen auch der Austausch
energieineffizienter Kühlschränke, Herde, Waschmaschinen (E, F und schlechter)
usw. durch energieeffiziente Geräte förderungsfähig.
Das Fachamt 50 konnte
dafür die Caritas als Träger der Austauschmaßnahme gewinnen. Es ist geplant, im
Rahmen der Öffnungszeiten der Tafel die dort anwesenden Kundinnen und Kunden
gezielt anzusprechen und auf die Austauschmaßnahme hinzuweisen. Gleichzeitig
wird der Caritasverband im Kreis Mettmann im Rahmen des Stromspar-Checks eine
Beratung durchführen. Die Mitarbeitenden machen zunächst einen Stromspar-Check.
Dabei messen sie die Verbrauchswerte von Waschmaschinen, Elektroherden,
Kühlschränken, Lampen, Computern, Warmwasserbereitern oder Fernsehgeräten.
Danach geben sie qualifizierte Tipps, wie sich der Verbrauch mit einfachen
Mitteln senken lässt. Darüber hinaus wird die Caritas bei Feststellung
eines konkreten Bedarfes den Betroffenen das Angebot zum Austausch der Geräte
machen. Die Caritas ist im Kontakt mit verschiedenen Händlern und wird nach der
Feststellung des Bedarfs ein neues Gerät bestellen und aus den Mitteln des
Stärkungspaktes bezahlen. Der Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Rechnungen
für den Erwerb der getauschten Weißware ist sodann dem Fachamt 50 monatlich
vorzulegen. Nach dem bisherigen Sachstand ist der Austausch wie folgt zu
organisieren:
Die der Stadt Haan überwiesenen
Mittel aus dem Stärkungspakt NRW stehen für den Austausch energieineffizienter
Elektrogeräte im Haushalt gegen energiesparende Modelle (A, B, C bzw. in
Ausnahmefällen D) zur Verfügung.
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe
gehören insbesondere Leistungsbeziehende nach dem SGB XII, SGB II, AsylbLG,
Wohngeldberechtigte, BaföG und BAB.
Förderzeitraum:
Der Förderzeitraum ist
der 01.08.2023 bis 31.12.2023
Wofür:
Austausch
vorhandener Geräte mit schlechter Energieeffizienz (D, E, F)
Fördersumme
(genaue Höhe steht noch nicht fest):
·
Waschmaschine: 600,00 €
·
Trockner: 600,00
€
·
Untertischgeräte: 100,00 € (soweit diese nicht vom Vermieter ersetzt werden
müssen)
·
Elektroherd (Set) 400,00 €
Austausch
vorhandener Geräte mit schlechter Energieeffizienz (E, F)
·
Kühl/Gefrierschränke: 900,00 €*
·
Geschirrspülmaschine: 800,00 €*
*Weil eine
Energieberatung durch den Caritasverband im Kreis Mettmann erfolgt, werden
Kühlschränke mit 150,00 € aus Bundesmitteln gefördert. Sollten weitere
Zuschüsse eingesetzt werden können (NWR Stromspar-Check), sind diese von der
Kaufpreissumme in Abzug zu bringen. Die restlichen Mittel können aus dem
Stärkungspakt finanziert werden.
Die Kosten für den
Anschluss des Gerätes (Herd oder Waschmaschinen) können auch aus dem
Stärkungspakt finanziert werden. Das Gleiche gilt für die zusätzlich
entstehenden Personalkosten für die Personen, die z.B. im Rahmen der
Öffnungszeiten der Tafel Kontakt zu berechtigten Personen aufnehmen.
Nach bisherigem
Sachstand werden für diese Austauschmaßnahme ca. 80.000 € benötigt.
Beschlussvorschlag:
Der SIGA nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
Keine (Finanzierung
aus dem Stärkungspakt)
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf
den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.