Sachverhalt:
Eine für das Jahr 2023 vorgesehene Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren und die damit verbundene Änderung der Sportstättennutzungssatzung wurde nach den Haushaltsberatungen im Februar dieses Jahres nicht weiterverfolgt.
Dennoch bedarf die Satzung über die Benutzung der Sportstätten
der Stadt Haan aus dem Jahre 1995, zuletzt geändert 16.03.2021, einer weiteren inhaltlichen
und redaktionellen Überarbeitung. Zum einen ist das grundsätzliche Verbot zur
Nutzung von Haftmitteln sowie die dazugehörige Ausnahme aufzunehmen. Darüber
hinaus wurden die zu erhebenden Entgelte angepasst und in jeweils einem
Entgeltsatz pro Stunde zusammengefasst. In der bisherigen Fassung war dies
unterteilt in „Entschädigung pro Stunde, Entschädigung pro Reinigung und
Wartungsentschädigung pro Stunde“, was unübersichtlich ist und wenig Sinn
macht. Da die Sportstätten der Stadt Haan aktuell ausnahmslos durch Schulen und
dem Sportverband Haan angehörenden Sportvereinen genutzt werden, kommt es im
Ergebnis in den vergangenen Jahren zu keinerlei Einnahmen. Trotzdem ist es
wichtig, diese Sätze zu aktualisieren.
In den Begrifflichkeiten wird grundsätzlich zwischen Sport- und Turnhallen unterschieden. Sporthallen sind Zwei- und Dreifach-Hallen an den Standorten Gymnasium, Gesamtschule und Steinkulle. Bei den Hallen in Gruiten sowie an den Grundschulen Bollenberg, Mittelhaan und Don Bosco handelt es sich um Turnhallen.
Für die Sportstätten der Stadt Haan besteht eine im Jahr 1984 noch von Herrn Stadtdirektor Heinz Goldenstedt erlassene Sportstättenordnung (Hausordnung). Diese wurde komplett überarbeitet und soll mit Geltung ab 01.10.2023 in und an den Sportstätten ausgehangen werden.
Um die Änderungen der Sportstättennutzungssatzung im Gesamtkontext besser nachvollziehen zu können, wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Beschlussvorschlag:
1./ Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Haan über die
Benutzung der Sportstätten in Haan vom 24.10.1995 wird in der Fassung der
Anlage 1 zu dieser Beratungsvorlage beschlossen.
2./ Die als Anlage 2 vorgelegte Sportstättenordnung wird zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine Einnahmen in absehbarer Zeit
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird von dieser Vorlage nicht berührt.