Betreff
5. Änderung der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Haan
Vorlage
40/044/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Eine für das Jahr 2023 vorgesehene Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren und die damit verbundene Änderung der Sportstättennutzungssatzung wurde nach den Haushaltsberatungen im Februar dieses Jahres nicht weiterverfolgt.

 

Dennoch bedarf die Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Haan aus dem Jahre 1995, zuletzt geändert 16.03.2021, einer weiteren inhaltlichen und redaktionellen Überarbeitung. Zum einen ist das grundsätzliche Verbot zur Nutzung von Haftmitteln sowie die dazugehörige Ausnahme aufzunehmen. Darüber hinaus wurden die zu erhebenden Entgelte angepasst und in jeweils einem Entgeltsatz pro Stunde zusammengefasst. In der bisherigen Fassung war dies unterteilt in „Entschädigung pro Stunde, Entschädigung pro Reinigung und Wartungsentschädigung pro Stunde“, was unübersichtlich ist und wenig Sinn macht. Da die Sportstätten der Stadt Haan aktuell ausnahmslos durch Schulen und dem Sportverband Haan angehörenden Sportvereinen genutzt werden, kommt es im Ergebnis in den vergangenen Jahren zu keinerlei Einnahmen. Trotzdem ist es wichtig, diese Sätze zu aktualisieren.

 

In den Begrifflichkeiten wird grundsätzlich zwischen Sport- und Turnhallen unterschieden. Sporthallen sind Zwei- und Dreifach-Hallen an den Standorten Gymnasium, Gesamtschule und Steinkulle. Bei den Hallen in Gruiten sowie an den Grundschulen Bollenberg, Mittelhaan und Don Bosco handelt es sich um Turnhallen.

 

Für die Sportstätten der Stadt Haan besteht eine im Jahr 1984 noch von Herrn Stadtdirektor Heinz Goldenstedt erlassene Sportstättenordnung (Hausordnung). Diese wurde komplett überarbeitet und soll mit Geltung ab 01.10.2023 in und an den Sportstätten ausgehangen werden.

 

Um die Änderungen der Sportstättennutzungssatzung im Gesamtkontext besser nachvollziehen zu können, wird auf die Anlage 3 verwiesen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1./     Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Benutzung der Sportstätten in Haan vom 24.10.1995 wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Beratungsvorlage beschlossen.

 

2./     Die als Anlage 2 vorgelegte Sportstättenordnung wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine Einnahmen in absehbarer Zeit

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird von dieser Vorlage nicht berührt.