Sachverhalt:

Eine für das Jahr 2023 vorgesehene Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren und die damit verbundene Änderung der Sportstättennutzungssatzung wurde nach den Haushaltsberatungen im Februar 2023 nicht weiterverfolgt.

 

Dennoch bedarf die Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Haan aus dem Jahre 1995, zuletzt geändert 16.03.2021, einer weiteren inhaltlichen und redaktionellen Überarbeitung. Zum einen ist das grundsätzliche Verbot zur Nutzung von Haftmitteln sowie die dazugehörige Ausnahme aufzunehmen. Darüber hinaus wurden die zu erhebenden Entgelte angepasst und in jeweils einem Entgeltsatz pro Stunde zusammengefasst. In der bisherigen Fassung war dies unterteilt in „Entschädigung pro Stunde, Entschädigung pro Reinigung und Wartungsentschädigung pro Stunde“, was unübersichtlich ist und wenig Sinn macht. Da die Sportstätten der Stadt Haan aktuell ausnahmslos durch Schulen und dem Sportverband Haan angehörenden Sportvereinen genutzt werden, kommt es im Ergebnis in den vergangenen Jahren zu keinerlei Einnahmen. Trotzdem erscheint es sinnvoll, die Entgelte zu aktualisieren.

 

In den Begrifflichkeiten wird grundsätzlich zwischen Sport- und Turnhallen unterschieden. Sporthallen sind Zwei- und Dreifach-Hallen an den Standorten Gymnasium, Gesamtschule und GGS Unterhaan. Bei den Hallen in Gruiten sowie an den Grundschulen Bollenberg, Mittelhaan und Don-Bosco handelt es sich um Turnhallen.

 

Für die Sportstätten der Stadt Haan besteht eine seinerzeit noch von Herrn Stadtdirektor Heinz Goldenstedt erlassene Sportstättenordnung (Hausordnung). Inhaltlich ist diese trotz der langen Zeit nicht veraltet. Ein paar Änderungen waren jedoch vorzunehmen und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen, so dass diese neu erstellt wurde und mit Geltung ab 01.04.2024 in und an den Sportstätten ausgehängt werden soll.

 

Die Änderungen wurden mit dem Stadtsportbund abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

1./     Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Benutzung der Sportstätten in Haan vom 24.10.1995 wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Beratungsvorlage beschlossen.

 

2./     Die als Anlage 2 vorgelegte Sportstättenordnung (Verhaltensregeln) wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine Einnahmen in absehbarer Zeit

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird von dieser Vorlage nicht berührt.