Sachverhalt:
Eine für das Jahr 2023 vorgesehene Erhebung von Sportstättennutzungsgebühren und die damit verbundene Änderung der Sportstättennutzungssatzung wurde nach den Haushaltsberatungen im Februar 2023 nicht weiterverfolgt.
Dennoch bedarf die Satzung über die Benutzung der Sportstätten
der Stadt Haan aus dem Jahre 1995, zuletzt geändert 16.03.2021, einer weiteren inhaltlichen
und redaktionellen Überarbeitung. Zum einen ist das grundsätzliche Verbot zur
Nutzung von Haftmitteln sowie die dazugehörige Ausnahme aufzunehmen. Darüber
hinaus wurden die zu erhebenden Entgelte angepasst und in jeweils einem
Entgeltsatz pro Stunde zusammengefasst. In der bisherigen Fassung war dies
unterteilt in „Entschädigung pro Stunde, Entschädigung pro Reinigung und
Wartungsentschädigung pro Stunde“, was unübersichtlich ist und wenig Sinn
macht. Da die Sportstätten der Stadt Haan aktuell ausnahmslos durch Schulen und
dem Sportverband Haan angehörenden Sportvereinen genutzt werden, kommt es im
Ergebnis in den vergangenen Jahren zu keinerlei Einnahmen. Trotzdem erscheint
es sinnvoll, die Entgelte zu aktualisieren.
In den Begrifflichkeiten wird grundsätzlich zwischen Sport- und Turnhallen unterschieden. Sporthallen sind Zwei- und Dreifach-Hallen an den Standorten Gymnasium, Gesamtschule und GGS Unterhaan. Bei den Hallen in Gruiten sowie an den Grundschulen Bollenberg, Mittelhaan und Don-Bosco handelt es sich um Turnhallen.
Für die Sportstätten der Stadt
Haan besteht eine seinerzeit noch von Herrn Stadtdirektor Heinz Goldenstedt
erlassene Sportstättenordnung (Hausordnung). Inhaltlich ist diese trotz der
langen Zeit nicht veraltet. Ein paar Änderungen waren jedoch vorzunehmen und an
aktuelle Gegebenheiten anzupassen, so dass diese neu erstellt wurde und mit
Geltung ab 01.04.2024 in und an den Sportstätten ausgehängt werden soll.
Die Änderungen wurden mit dem Stadtsportbund abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
1./ Die 5.
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Benutzung der
Sportstätten in Haan vom 24.10.1995 wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Beratungsvorlage
beschlossen.
2./ Die als Anlage 2 vorgelegte Sportstättenordnung (Verhaltensregeln) wird zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine
Einnahmen in absehbarer Zeit
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird von dieser Vorlage nicht berührt.