hier: Vorstellung Vorentwurfsplanung Fußgängerzone Oberer Neuer Markt
Sachverhalt:
Aufbauend auf die Beschlussvorlage Nr. 70/030/2023 (SPUBA 29.08.2023) haben Verwaltung und das Büro KRAFT.RAUM eine Vorentwurfsplanung zu der Umgestaltung der Fußgängerzone entwickelt, s. Anlage 1., welche dem Ausschuss vertieft erläutert wird.
Der Vorentwurf umfasst das Areal Fußgängerzone Friedrichstrasse
ab Alter Markt bis zum verkehrlichen Knotenpunkt (Diekerstraße /
Friedrichstraße / Mittelstraße), über die Fußgängerzone Diekerstrasse, über die
Fußgängerzone Oberer Neuer Markt bis Ecke oberer Teil Unterer Neuer Markt.
In der Fußgängerzone der Stadt Haan treffen unterschiedlichste
Nutzeranforderungen und Flächennutzung aufeinander, wie z.B. Brandschutz,
Veranstaltungsflächen (Kirmes, Wochenmarkt, Feste), Flächen für Gastronomie und
Auslagen von Ladenlokalen, sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche. Darauf
aufbauend stellen sich für eine zukunftsfähige
Innenstadt große Herausforderungen
mit Blick auf Mobilitätswende, Generationengerechtigkeit, Barrierefreiheit und den
Klimawandel.
Der im Ausschuss vorzustellende Vorentwurf hat
den Gartenstadtcharakter Haans in Richtung von Staudenbeeten in der
Fußgängerzone mit Aspekten von Blattstrukturen und Blühmomenten, wie bereits im
städtebaulichen Wettbewerb entworfen, herausgearbeitet.
Selbstverständlich bedingt diese Zielsetzung
der Stärkung des Gartenstadtcharakters in der Fußgängerzone in Zukunft auch ein
deutlich höheres Arbeitsaufkommen für den Betriebshof, aufgrund des Wandels von
derzeit vorherrschend nackter Erde hin zu ansprechenden Staudenbeeten während der
Vegetationsperiode.
Die vertiefte Strukturierung der
Fußgängerzone in sich erfolgt mittels Einteilung in klar über den Belag und die
räumliche Typologie ablesbare Bereiche:
(1) Bewegungszonen (eindeutige Laufwege
für Geh- und Seheingeschränkte Menschen)
(2) Funktionsbänder (Aufenthaltsbereiche mit Ausstattungselementen
und Grünstrukturen)
(3) Innenzonen (Fahrbereiche Anlieferung, Brandschutz, Veranstaltungen)
Die befestigten Flächen der Funktionsbänder
werden durch den Oberflächenbelag aus Kleinsteinpflaster in dunklerer
Oberflächentextur gekennzeichnet. Die in
einem Funktionsband angeordneten Baum- und Pflanzinseln erzeugen ein blühendes Band und werden durch
Sitzbänke, ausgerichtet zur Innenzone aufgebracht auf dem 10 cm erhabenen
Beetrand analog zu den Sitzbankauflagen Alter Markt, ergänzt. Das Funktionsband
wird mit Fahrradbügeln, Abfallbehältern und Spielflächen ausgestattet. Der Oberflächenbelag der Bewegungs- und Innenzone wird durch einen
einheitlichen Pflasterbelag
(Stadtstein Haan) gekennzeichnet.
Die Grünflächen, Baum- und Pflanzinseln im
vorliegenden Vorentwurf wurden in Abstimmung mit allen Abhängigkeiten in der
Fußgängerzone auf eine maximale Ausdehnung angepasst und somit der Grünanteil
in der Fußgängerzone erhöht.
Ein Baumgutachter hat die Bestandsbäume in
der Fußgängerzone beurteilt und wird dieses in der Ausschusssitzung vorstellen (Anlage
3: Baumgutachten 1175 2023 Stadt Haan Fußgängerzone).
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wird
vorgeschlagen, einen Teil des Baumbestandes an Problemstandorten
zukunftsorientiert zu überdenken in Form einer Pflanzung von „Zukunftsbäumen“.
Die übrigen Bäume werden erhalten und die
vorhandenen Baumquartiere in optimierter Ausdehnung mit Rasen begrünt.
An den in der Anlage ausgewiesenen Flächen (Anlage
2.) schlägt die Verwaltung vor, Tiefbeete mit Staudenbeetbepflanzung und
„Zukunftsbäumen“ in abgedichteten Schwammstadt Elementen zu planen
(Beschlussvorschlag 5.).
Erläuterungen
zu den Qualitäten und Standards im Beschlussvorschlag:
1. Flächenbelag – die Verwaltung spricht sich
für den Betonwerkstein mit Natursteinvorsatzlage aus.
Betonwerkstein mit
Natursteinvorsatzlage = 85 Euro brutto,
Kosten Material inkl. Verlegung
insgesamt bei ca. 360.000 Euro brutto
Einsparung Investition gesamt
gegenüber Granit: ca. 1.000.000 Euro brutto
Nutzungsdauer ca. 40 Jahre
Referenzprojekt: Vorplatz Sparkasse Haan
Alternative:
Natursteinbelag Granit = 325 Euro
brutto,
Kosten insgesamt bei ca. 1.400.000
Euro brutto.
Nutzungsdauer ca. 90 Jahre
Referenzprojekt: Alter Kirchplatz Haan
2. Als Stadtbankmobiliar wird die Sitzbank Typ
Bitburg Fa. Westeifel Werke festgelegt.
Sitzbank Typ Bitburg Fa. Westeifel
Werke = 489 Euro brutto
Einsparung Investition gesamt: 47.000 Euro brutto
Alternative:
Sitzbank Typ Musterbank C = 3.600
Euro brutto
Vorlage: 70/007/2021 / 70/007/2021/1
3.
Die in
der Anlage 2. markierten Bäume werden über Neupflanzungen mit neuen Baumquartieren
ersetzt. Die übrigen Bäume werden erhalten bzw. in die Betrachtung einbezogen,
bei optimiert vergrößerten Baumquartieren mit Begrünung über Raseneinsaat.
§ Ertüchtigung vorhandener
Baumquartiere mit Rasen bei Baumerhalt
Investitionskosten: ca. 100.000 Euro
brutto
Betriebskosten: ca. 20.500 Euro
brutto jährlich incl. Bewässerung und Rasenerneuerung von Kirmesbeschädigungen
§ Erstellung von neuen Baumquartieren
mit Baumrigolen („Schwammstadt“) bei Baumneupflanzung mit „Zukunftsbäumen“
Investitionskosten: Mehrkosten gesamt
ca. 370.000 Euro brutto
Investitionskosten Schwammstadt:
Mehrkosten ca. 200.000 Euro brutto
Betriebskosten: Reinigung / Pflege
System ca. 20.000 Euro brutto jährlich
4.
An den
in der Anlage 2. ausgewiesenen Flächen werden Tiefbeete mit
Schwamstadtelementen und bei topographisch ungünstigen (Stichwort Wasserzulauf)
ohne Schwammstadtelemente geplant.
Grundsätzlich:
Zusätzliche Betriebskosten durch die
neue Dauerbepflanzung mit Stauden in der Fußgängerzone pro Jahr: ca. 24.000 Euro
brutto.
Alternative
1:
Tiefbeet 30 cm
mit 10 cm Aufkantung und Wechselbepflanzung (Wechselflor im Frühjahr / Sommer
bis Haaner Kirmes und im Winter nach Haaner Kirmes)
Betriebskosten: Wechselflor pro Jahr ca.
47.000 € brutto
Alternative 2:
Tiefbeet 30 cm mit Schwammstadtrigolen
und 10 cm Aufkantung und mit Oberflächenwasserzulauf und mit Staudendauerbepflanzung
(Stauden, Gräser, Kleingehölze = Rückschnitt vor Kirmes)
Betriebskosten: Reinigung / Pflege des Systems / Pflanzenpflege 34.000 Euro
brutto jährlich
Investitionskosten: Mehrkosten Schwammstadtelemente ca.
250.000 Euro brutto
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für das Areal
„Fußgängerzone Oberer Neuer Markt“ auf der Grundlage der folgenden Qualitäten
und Standards zu erarbeiten:
- Als Flächenbelag wird mit einem Betonwerkstein
mit Natursteinvorsatzlage geplant.
- Als Stadtbankmobiliar
wird die Sitzbank Typ Bitburg Fa. Westeifel Werke festgelegt.
- Die als Reihung in der Anlage 2. ausgewiesenen
Bäume (in der Tiefpunktlinie der Fußgängerzone) werden durch
Neupflanzungen „Zukunftsbäume“ mit neuen Bauquartieren ersetzt.
- Die übrigen Bäume werden erhalten und
die vorhandenen Baumquartiere auf das mögliche Maß vergrößert und mit
Raseneinsaat begrünt.
- Teile der Grünbeete und bei
Neupflanzungen auch Baumbeete werden als Tiefbeete mit unterirdischen
Schwammstadtelementen ausgeführt - Anlage
2.
§ Ausführung als Tiefbeete, 10 cm aufgekantet
und einer Tiefe von 30 cm, mit herausnehmbaren Geländern
§ Hohe Bepflanzung in Form von Stauden
mit Blüh- und Blattstrukturaspekten, Gräsern und Kleingehölzen mit einem
Rückschnitt vor der Haaner Kirmes im Herbst
§ Unterirdische Schwammstadtelemente in
abgedichteten Wannen mit Oberflächenwasserzulauf und unterirdischem Überlauf in
den Kanal
Finanz. Auswirkung:
Die Kostenschätzung nach der LPH 2 liegt – wenn die Qualitäten und Standards gemäß Verwaltungsvorschlag festgelegt werden – entgegen dem Sachstandsbericht A70 Betriebshof bei 3,5 Mio. Euro. Der Eigenanteil liegt bei 1,4 Mio. Euro.
Die sich aus der Investition ergebenden Aufwendungen (Zinsen und AfA) sind im Haushaltsplanentwurf 2024 ff eingepreist. Hierfür müsste ein Investitionskredit aufgenommen werden. Die Zinsaufwendungen würden sich bei einem Zinssatz von 3,5% auf anfänglich jährlich 49.000 € belaufen.
Die Tilgung für einen Ratenkredit über 40 Jahre liegt bei jährlich 35.000 €. Aufgrund des negativen Cashflows aus lfd. Verwaltungstätigkeit müsste zur Tilgung ein Kassenkredit aufgenommen werden. Hier liegt der Zins im ersten Jahr bei einem Zinssatz von 4,0% bei 1.400 €, der zu zahlende Zins erhöht sich unter gleichen Bedingungen jährlich um den gleichen Betrag, da eine Tilgung des Kassenkredites auf Jahre nicht darstellbar ist.
Neben den Zinsen
belastet die Abschreibung den Haushalt jährlich mit rd. 28.000 €.
Im
Haushaltsplanentwurf 2024 sind die zusätzlich erforderlichen Betriebskosten für
die Unterhaltung und Pflege der Beete bislang nicht eingepreist. Hieraus ergibt
sich je nach Variante eine jährliche zusätzliche Belastung von 98.500 € bis
111.500 €.