Sachverhalt:
Anlass der Vorlage
Die
Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung städtischer Waldfriedhof
sind durch Satzung neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die
beigefügte Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG
NRW).
Die Gebühren entwickeln sich wie folgt:
Die Gebühren für die
Grabnutzungsrechte steigen im Vergleich zum Jahr
2023 im Durchschnitt um rd. 15%.
Ursachen:
Ø Zum Zeitpunkt der Erstellung der GBB 2023 befand sich die Änderung des § 6 KAG NRW
noch in der Beratungsphase. Vorsichtshalber wurde daher die kalkulatorische
Verzinsung mit dem sich aus dem zum damaligen Zeitpunkt noch existenten
OVG-Urteil vom 17.05.2022 ergebenden Zinssatz im Jahr 2023 angesetzt, was zu
einer signifikanten Minderung der kalk. Verzinsung führte. Inzwischen erklärte
das Bundesverwaltungsgericht das OVG-Urteil für wirkungslos, was zur Folge hat,
dass der Zinssatz für die GBB 2024 gem. des geänderten KAG NRW vom 15.12.2022
angesetzt wurde und somit eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr aufweist.
Vergleich der kalk.
Zinsen:
2022: 5,42% kalk. Verzinsung (16.860 €),
2023: 0,46% kalk. Verzinsung ( 1.571
€),
2024: 3,03% kalk.
Verzinsung (12.223 €)
Ø Erhöhung des Stundensatzes des städt. Betriebshof führen zu höheren ILV
Ø Geringere Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich im Vergleich zu
2023.
Vergleich Auflösung
Sonderposten Gebührenausgleich:
2023: 92.703 €
2024: 38.103 €
Die Gebühren für die Bestattungen sinken im
Vergleich zu 2023 durchschnittlich um rd. 56%.
Ursachen:
Ø Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich von rd. 19.000 € aus 2020
(ohne die
Berücksichtigung dieser Überdeckung würden die Gebühren für die Bestattungen im
Durchschnitt um rd. 35% sinken).
Vergleich zu 2023:
Im Jahr 2023
stiegen die Bestattungsgebühren um rd. 25% aufgrund der Anrechnung einer
Unterdeckung, was die niedrigeren Gebühren im Jahr 2023 im Vergleich zu 2024
ebenfalls erklärt.
Ø gestiegene Fallzahlen
Die Gebühren für Verabschiedungsstätten
(Trauerhalle und Pergola) steigen im Durchschnitt um rd. 103%.
Ursache:
Die Steigerung im Vergleich zum Jahr 2023 resultiert aus der Anrechnung
des Sonderpostens Gebührenausgleich aus dem Jahr 2018/2019 in der GBB 2023
=> Folge: Reduzierung der Gebühren im Jahr 2023.
Vergleich Gebühren Trauerhalle:
2021/2022: 258 €
2023: 123 €
2024: 248 €
Die Gebühren für die Pflege vorzeitig
zurückgegebener Gräber steigen im Durchschnitt um 8%, was auf den gestiegenen
Personalkosten-Stundensatz zurückzuführen ist.
Betriebskostenabrechnungen
Gem. § 6 Abs. 4 KAG
NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der
nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden.
Der Jahresabschluss
2021/2022 (Anlage 3 und 4) wurde auf Grundlage der Systematik der
jeweiligen Kalkulationen erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung
vorgelegt. Es ergab sich folgendes Gesamtergebnis:
|
Nutzungsrechte |
Bestattungen |
Verabschiedungs-stätten |
Sternen- |
auszugleichen
bis 2026 |
80.132,06 € |
27.117,31 € |
9.091,04 € |
-680,08 € |
Satzung
Die neue Satzung
tritt nach abschließender Beratung im Rat am 12.12.2023 am 01.01.2024 in Kraft.
Sonstiges
Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 12.12.2023 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern. Das RPA hat die Unterlagen zur Prüfung am 15.08.2023 bzw. 18.10.2023 erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Haan über die 9. Änderung der Gebührensatzung für den städtischen Waldfriedhof in Haan (Friedhofsgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Refinanzierung durch Friedhofsgebühren.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.