Betreff
Allgemeine Ausführungen zum Thema Bewohnerparken
Vorlage
66/086/2024
Art
Informationsvorlage

Anlass:

 

Im Rahmen der Diskussion um die Anordnung des ruhenden Verkehrs auf der Kölner Straße sagte die Verwaltung in der letzten Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschuss am 14.11.2023 zu, eine Informationsvorlage zum Thema Bewohnerparken am Beispiel Kölner Straße/ Heidstraße zu erstellen.

 

 

Sachverhalt

 

Beim Bewohnerparken handelt es sich um die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel.

 

 

Voraussetzungen:

 

Nur dort zulässig, wo (1) mangels privater Stellflächen und (2) auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die (3) Bewohner des (4) städtischen Quartiers (5) regelmäßig (6) keine ausreichende Möglichkeit haben, in (7) ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von (8) ihrer Wohnung (9) einen Stellplatz für ihr (10) Kraftfahrzeug zu finden.

 

    1.        mangels privater Stellflächen

    2.        erheblicher allgemeiner Parkdruck

    3.        Bewohner

    4.        städtisches Quartier

    5.        regelmäßig

    6.        keine ausreichende Möglichkeit

    7.        ortsübliche fußläufige zumutbare Entfernung

    8.        ihre Wohnung

    9.        Stellplatz

 10.        Kraftfahrzeug

 

Zu 1:   Sowohl in der Kölner Straße, als auch in der Heidstraße gibt es neben den Mehrfamilienhäusern, mehrere Häuser, die über private Zufahrten, Garagen, Carports verfügen. Hier wäre im Einzelfall ein Nachweis fehlender privater Stellflächen zu erbringen

 

Zu 2:   Es handelt sich hier insoweit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch Auslegung unter Heranziehung der Maßstäbe aus Literatur und Rechtsprechung näher zu bestimmen ist. Valide Erkenntnisse über die Parksituation kann allerdings eine Untersuchung mit anonymisierter Kennzeichenerhebung erbringen. Die anonymisierte Kennzeichenerhebung an zwei Tagen (unter der Woche und samstags) mit circa Zwei-Stunden-Prüfintervallen ist zwischen 4.00 Uhr morgens und 3.00 Uhr morgens durchzuführen. Zu diesen Zeitpunkten können die Auslastung des Parkraums in Prozent und die verschiedenen Nutzergruppen-Anteile bestimmt werden. Der Parkdruck wird durch die Analyse von Struktur- und Erhebungsdaten ermittelt, die die grundsätzliche Beschaffenheit des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf Zahl und Dichte der Einwohnerinnen und Einwohner, Pkw-Besitzquote, Beschäftigte, aber auch Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) betrachten. In einfacher Definition der Stadt Stuttgart wird darunter „eine Auslastung der Parkplätze innerhalb eines bestimmten abgegrenzten Gebiets von 100 % oder mehr verstanden“. Das bedeutet, dass in der Gesamtheit aller erfassten Straßenzüge, die Anzahl der (ordnungsgemäß und ordnungswidrig) abgestellten Fahrzeuge und die Anzahl an vorhandenen Parkplatzen gleich oder höher ist.

 

Zu 3:   Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.

 

Zu 4:   Die städtischen Quartiere basieren auf räumlichen und kulturell-sozialen Gegebenheiten, sind Sozialraum. Werden jedoch auch durch die Städte selbst festgelegt (Anlage 1).

 

Zu 5:   Eine Ordnung die besonders durch gleichmäßige Wiederkehr, Aufeinanderfolge gekennzeichnet ist.

 

Zu 6:   Siehe zu 1 und zu 2

 

Zu 7:   Die ortsüblich fußläufig zumutbare Entfernung entspricht einer maximalen Gebietsausdehnung von 1000 Metern (unabhängig von der Größe der Stadt). Es ist die Distanz, die den Bewohnerinnen und Bewohnern vom gefundenen Parkplatz zu ihrer Wohnung zugemutet werden kann.

 

Zu 8:   Siehe zu 3.

 

Zu 9:   Ein Stellplatz ist eine Fläche zum Abstellen eines Fahrzeuges.

 

Zu 10: Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes (StVG, §1 Abs. 2) gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

 

Rechtliches:

 

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a: Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen: Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat

 

§ 45 Abs. 1b Satz 2: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen die Parkmöglichkeiten für Bewohner, […] im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

 

§ 6 Abs. 1 Nr. 15b StVG: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen: -die Beschränkung des Straßenverkehrs einschließlich des ruhenden Verkehrs zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

 

Delegationsverordnung durch das Land NRW an die Stadt Haan: Die Zuständigkeit über Höhe der Gebühr und Länge der Berechtigung liegt bei der Kommune. Freiburg hat die Höhe der Gebühr auf jährlich 480,00 € festgesetzt, diese wurde durch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg bestätigt. Auch durch Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird bestätigt, dass die Kosten hoch sein dürfen, losgelöst von Gebührensatzungen der jeweiligen Kommunen (BVerwG 9 CN 2.22).

 

Weiteres:

 

·         Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als     75 % der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden

·         (Die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung sollen je nach Bedarf zu einem Anteil von bis zu 5 % für Carsharingfahrzeuge reserviert werden)

·         Für die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung empfiehlt sich die Parkraumbewirtschaftung Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat

·         Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben

·         Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden)

·         Größte Zone in Haan ist die Alsenstraße mit 27 ausgegebenen Berechtigungen

·         Die gesamte Heidstraße hat 63 Bewohnerinnen und Bewohner. Hiervon sind alle unter 18 Jährigen und eine Beispielszahl für alte und kranke Leute, die nicht mehr (oder noch nie) mit ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und dort einen Parkplatz belegen, heraus zu rechnen. Des Weiteren fallen unter diese Bewohnerinnen und Bewohner auch solche, welche über eigene Stellplätze verfügen und daher nicht berechtigt wären. Ähnlich sieht die Situation auf der Kölner Straße aus. Auch hier gibt es zahlreiche Gebäude mit eigenen Zufahrten und Stellplätzen.

·         Von dem Kreuzungsbereich der Kölner Straße / Heidstraße / Grund ergibt der 1000 Meter Umkreis einen Bereich, in dem man sich im Norden (Hühnerbach, oberhalb des Gymnasiums), Osten (Bereich des Rathauses mit Parkplatz), Süden (Stadtgrenze zu Solingen) und Westen (Kreisverkehrs Ohligser Straße) bewegt.

·         Um einen vorstellbaren Begriff des Raumes zu schaffen, gibt die Stadt Köln als Definition einen Bereich von maximal einem Quadratkilometer.

·         Es bleibt zu klären, wie viele Berechtigungen ausgestellt werden, und wie viele mehr, als Parkraum tatsächlich vorhanden ist. Um hier eine greifbare Anzahl zu schaffen, kann mitgeteilt werden, dass zurzeit ist das System VOIS auf eine Maximalanzahl von 1000 Stück pro Gebiet vorprogrammiert ist. Bei dem System VOIS handelt es sich um das PC-Anwenderprogramm, mit dem die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes arbeiten und u.a. die Bewohnerparkausweise ausstellen.  

·         Es müssen mehr Berechtigungen ausgegeben werden, als Parkraum tatsächlich da ist, da nicht zeitgleich alle Berechtigten vor Ort sind und auch immer 25-50 % an Parkraum übrigbleiben muss (je nach Uhrzeit).

·         Daher gilt nicht der Grundsatz, dass mit der Berechtigung auch ein tatsächlicher Parkplatz für die Dauer eines Jahres „gekauft“ wird. Zur Vorstellung und Vergleich können hier die Luftbilder, im Vergleich der Jahre, gezeigt werden. Hier ist zu sehen, wie sich alleine die Anzahl der Kraftfahrzeuge verändert hat. (Anlage 2 - 6)

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.