hier: Ergänzungsvorlage zur Vorlage „Organisationsuntersuchung des Amtes für Gebäudemanagement“ (Vorlage: 10/150/2023)
Sachverhalt:
Im DOPA am 30.11.2023 wurde das Ergebnis der Organisationsuntersuchung des Gebäudemanagements von der BSL Managementberatungs-GmbH in einer Abschlussdokumentation vorgestellt.
Bei der Ermittlung des Personalbedarfs an Hausmeisterstellen legte die
BSL eine Bruttogeschossfläche (BGF) von insgesamt 79.346 m² zu Grunde.
Die BSL ermittelte den Personalbedarf auf der Grundlage des
Berechnungsmodells der KGSt. Die KGSt geht von einem Soll von 10.000 m² BGF
zuzüglich Außenfläche aus. Im Durchschnitt liegt die BGF in Haan pro
Hausmeisterkraft momentan bei 6.960 m² je VZÄ.
Die BSL kommt zu dem Ergebnis, dass der Personalbedarf an
Hausmeisterkräften für Schulen (inkl. Turnhallen) und Kindergärten insgesamt
bei 8,34 VZÄ liegt (siehe S. 66 Abschlussdokumentation).
Mit der nun vorliegen Ergänzungsvorlage möchte die Verwaltung die
aktuelle Hausmeistersituation darstellen und den nach ihrer Ansicht
realistischen Personalbedarf für den Hausmeisterbereich darstellen. Die
Verwaltung spricht sich gegen die Empfehlung der BSL aus, 2,56 VZÄ einzusparen
und schildert nachfolgend auch, warum eine Hausmeister-Poolbildung für die
Schulen und Kindergärten in Haan nicht zweckmäßig ist.
Begründung:
Die BSL hat zwar für die Personalbedarfsbemessung die übliche
Berechnungs-methode der KGSt, die allein auf die vorhandene BGF basiert,
angewandt, jedoch die örtlichen Besonderheiten nicht hinreichend
berücksichtigt. Die KGSt weist in ihren Gutachten jedoch immer darauf hin, dass
es sich um Berechnungsmethoden handelt, bei denen aufgrund örtlicher
Gegebenheiten (z.B. strukturelle oder personelle) andere Ergebnisse durchaus
möglich sind.
Die BSL hat richtig festgestellt, dass im Stellenplan 2022/2023 insgesamt
14,60 VZÄ für Hausmeisterkräfte ausgewiesen sind. Die BSL hat auch erkannt,
dass ein Stellenanteil von 3,7 VZÄ nicht originär den Hausmeisterdiensten
zufallen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Stellenanteile:
Platzwartin
Sportplatz Gruiten |
0,3 VZÄ |
Hausmeister /
Trinkwasserspülung (Betriebssicherheit) |
0,4 VZÄ |
2
Reservestellen nach §16 i SGB (Anmerkung:
die Stellen konnten nie besetzt werden) |
2,0 VZÄ |
Hausmeisterkraft
Amt 40 / 58 |
1,0 VZÄ |
Bei der organisatorische Betrachtung ging BSL somit von einer relevanten
Kapazität der Hausmeisterdienste nach Stellenplan in Höhe von 10,90 VZÄ aus
(siehe S. 61 der BSL-Abschlussdokumentation).
Nach der reinen Berechnungsmethode der KGSt, die sich ausschließlich auf
die BGF bezieht, kam die BSL zu einem Personalbedarf für Hausmeisterdienste von
8,34 VZÄ und somit zu einer Stellenreduzierung von 2,56 VZÄ. Rein rechnerisch
stimmt das Ergebnis der BSL.
Betrachtet man neben der reinen BGF jedoch auch und wie von der KGSt
angemerkt die örtlichen Strukturen und Abweichungen von den
Standardberechnungen, so kommt man zwangsläufig zu einem anderen Personalbedarf
für die Stadt Haan.
Wie von der BSL in ihrer Untersuchung richtig bestätigt, müssen die
weiterführenden Schulen aufgrund des langen Schulbetriebs, bis 18:15 bzw. 19:00
Uhr, mit jeweils 2 Vollzeitstellen besetzt sein.
Hiernach verbleiben für 5 Grundschulen, die VHS-Bildungsstätte sowie 3
Kindertagesstätten noch 6,9 VZÄ. Die Kindertagesstätten sind mit zwei 0,5
Stellenanteilen zur Hausmeisterbetreuung durchaus auskömmlich besetzt. Die
Grundschulen mit den verbleibenden 5,9 VZÄ sind gegenwärtig schon unterbesetzt,
wenn man bedenkt, dass in den 5,9 VZÄ schon ein Hausmeister mit
Springerfunktion
inkludiert ist, der bei krankheits- oder urlaubsbedingten Abwesenheiten
der Hausmeister_innen ebenfalls an den weiterführenden Schulen eingesetzt
werden muss.
Aufgrund der überproportionalen Schwerbehindertenquote bei den
Hausmeister-kräften im Vergleich zu anderen Organisationseinheiten müssen die
über das normale Maß hinausgehen krankheitsbedingten Ausfallzeiten und
körperlichen Einschränkungen bei der Personalbedarfsermittlung besondere
Berücksichtigung finden. Dies ist im Rahmen der Organisationsuntersuchung nicht
geschehen.
Betrachtet man den Zeitraum der letzten 10 Jahre, so kommt man im
Hausmeisterbereich durchschnittlich auf 310 krankheitsbedingte Ausfalltage pro
Jahr. Dies macht einen Stellenanteil von 1,5 VZÄ aus, um eine kontinuierliche
und verlässliche Betreuungsqualität aufrecht zu erhalten.
Diese hohen Ausfallzeiten veranlassten den Rat auf Vorschlag der
Verwaltung bereits im Stellenplan 2019 eine zusätzliche Springerkraft mit 1,0
VZÄ für Hausmeisterdienste aufzunehmen, der damals von den Schulleitungen
ausdrücklich gewünscht war (siehe hierzu auch Vorlage 65/049/2018).
Zu den oben geschilderten besonderen Gegebenheiten in der Stadt Haan
gehören ebenfalls die für die jeweiligen Schulen und Kindertagesstätten zu
leistenden Boten- bzw. Dienstgänge. Hierauf verwenden die Schul- u. Kita-Hausmeister
wöchentlich etwa 15 Stunden. Hieraus ergibt sich ein Stellenanteil von etwa
0,4.
Die BSL hat in Ihrer Abschlussdokumentation (S. 64) die Hauptaufgaben
eines Schulhausmeisters aufgeführt. Diese sind sehr grob beschrieben und
beinhalten beispielsweise nicht die Zeiten für tägliche Schulpostfahrten und
verlässliche Schließrundgänge oder Speditionsanlieferungen (z.B. Schulmöbel).
Die BSL berücksichtigt zwar pauschale Zuschläge, die nicht hinreichend
vom Aufgabenkatalog nach KGSt erfasst werden (z.B. Vandalismus, siehe S. 65
BSL-Abschlussdokumentation), diese reichen jedoch aufgrund weiterer Aufgaben
wie oben aufgeführt nicht aus.
Die Altersstruktur und damit verbundene körperliche Leistungsfähigkeit im
Bereich der Hausmeisterdienste wurde bei der Organisationsuntersuchung nicht
hinreichend berücksichtigt (immerhin 11 Beschäftigte über 58 Jahre,
Durchschnittsalter im Hausmeisterbereich 53 Jahre).
Insofern ist zusammenfassend festzustellen, dass nach Abzug der o.a.
Stellenanteile von 3,7 VZÄ der verbliebene Stellenanteil von 10,9 VZÄ nicht um
weitere (wie von BSL empfohlen) 2,56 VZÄ reduziert werden kann, wenn man die
Wahrnehmung der Pflichten aus der Betreiberverantwortung, der Erhaltung der
Gebäudesicherheit für die Nutzer und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der
Gebäude garantieren möchte. Der von BSL ermittelte Stellenanteil im Umfang von
nur 8,34 VZÄ ist nicht ausreichend.
Pool für Hausmeisterdienste
Die BSL Managementberater GmbH empfiehlt für die Hausmeisterdienste die
Einrichtung von Betreuungseinheiten (sog. „Hausmeisterpool“).
Die WHL merkte in der Sitzung des DOPA am 30.11.2023 an, dass es bereits
vor 20 Jahren den Vorschlag einer Poolbildung geben habe und der damalige
Arbeitskreis Personal einer Poolbildung zugestimmt habe. Es seien dadurch
Stellenanteile eingespart worden, aber letztlich sei man wieder auf das alte
System zurückgekommen (siehe Protokoll DOPA vom 30.11.2023, TOP 3).
Daher nimmt die Verwaltung in dieser Vorlage auch Stellung zur Bildung
eines sog. „Hausmeisterpools“.
Die BSL vertritt die Auffassung, dass durch die Schaffung von
Betreuungseinheiten der Hausmeisterdienst zielführend und effizient organsiert
werden kann (siehe S. 68 BSL-Abschlussdokumentation). Mit Ausnahme der
Gesamtschule und des städtischen Gymnasiums sollten die kleineren
Gebäudebestände gepoolt werden.
Aus Sicht der Verwaltung macht eine Poolbildung für kleinere
Gebäudebestände auf den ersten Blick Sinn. Schaut man sich jedoch die Lage der
einzelnen Objekte in Haan an (siehe S. 62 der BSL-Abschlussdokumentation), so
ist festzustellen, dass sich diese über das gesamte Stadtgebiet bis Gruiten
erstrecken und dadurch erhebliche Wegezeiten bei einer Poollösung entstehen.
Die hierdurch verbrauchten Personalressourcen stehen dann für die eigentliche
Aufgabenwahrnehmung für die Hausmeisterdienste nicht mehr zur Verfügung
(ausbleibender Synergieeffekt). Zudem entsteht ein höherer
Koordinierungsbedarf. Dies hat die BSL auch erkannt und als einen Nachteil in
ihrer Abschlussdokumentation (S. 67) benannt.
Hinzu kommt, dass die BSL bei allen Objekten mindestens einen
Stellenanteil von 0,5 VZÄ aufgrund der ermittelten BGF sieht (siehe S. 62
BSL-Abschluss-dokumentation), so dass von einer Vollzeitkraft lediglich zwei
kleinere Objekte betreut werden könnten.
In einer größeren Stadt mit mehr Objekten und erheblich höheren
Personalressourcen besteht eine wesentlich höhere Flexibilität bei Poollösungen
für Hausmeisterdienste, die in der Stadt Haan aufgrund der geringeren
Personal-ressource und des oben beschriebenen erheblichen Personalausfalls eben
nicht gegeben ist. Dies schließt grundsätzlich nicht aus, dass mehrere
Hausmeister auch für mehrere Objekte zuständig sein können. Bei einem
Personalausfall sind die Möglichkeiten bei einer Größenordnung wie die Stadt
Haan allerdings sehr begrenzt.
Als weiteren Nachteil sieht die BSL bei einer Poollösung auch, dass die
Hausmeister für die Schulleitungen oder das Sekretariat nicht dauerhaft
erreichbar sind. Ein sofortiges Eingreifen der Hausmeister bei Störfällen ist dann
nicht mehr lückenlos gegeben. Dieser Nachteil wird auch seitens der Verwaltung
gesehen und kann zur Unzufriedenheit an den Schulen und bei den Hausmeistern
führen.
Die BSL sieht den berufsspezifischen Einsatz der Hausmeister nach ihren
handwerklichen Fähigkeiten als Vorteil einer Poollösung, wenngleich sie als
Nachteil höhere Anforderungen hinsichtlich der Qualifizierung und Fortbildung
von Hausmeistern sieht. Die Altersstruktur der Hausmeister bei der Stadt Haan
ist wie oben dargestellt hoch. Die Gebäude- und Anlagentechnik hat sich seit
Beginn der Arbeitsverhältnisse lebensälterer Hausmeister rasant verändert und
sich auf einem hohen technischen Stand entwickelt. Das Fachwissen der damals
eingestellten Hausmeister kann aufgrund der damaligen Aus- und Vorbildung nicht
umfassend durch Fortbildungen erlangt werden. Dafür sind die heutigen
Gebäudeanlagen zu komplex und technisch ausgereift. Dies hat zur Folge, dass
nicht jeder Hausmeister in allen Objekten im Rahmen einer Poollösung aufgrund
seiner Aus- und Vorbildung eingesetzt werden kann. Aufgrund des
Fachkräftemangels ist es zudem schwierig freiwerdende Stellen mit ausreichendem
Fachpersonal zu besetzen, welches die erforderliche Aus- und Vorbildung für die
Gebäude- und Anlagentechnik mitbringt und einer Poollösung förderlich sein
könnte.
Die BSL hat erkannt, dass auch gerade wegen der Aus- und Vorbildung die
Poollösung der Hausmeisterdienste eine verstärkte Koordination erforderlich
macht. Die von ihr aufgezeigten Vorteile überzeugen eher für eine größere Stadt
mit erheblich größeren Personalressourcen und einem höheren Gebäudebestand.
Mit Blick auf die Stadt Haan und der oben beschriebenen Strukturen und
Personalressourcen überwiegen eher die Nachteile einer Poollösung.
Die Verwaltung kann dem Ergebnis der BSL, dass ein Stellenanteil von 8,34
VZÄ bei den Hausmeisterdiensten ausreichend erscheint, nicht folgen und
empfiehlt weiterhin einen Stellenanteil von 10,90 VZÄ im Stellenplan (zuzüglich
der 3,7 VZÄ für nicht originäre Hausmeisterdienste) zu belassen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan spricht sich gegen die von der BSL-Managementberatung GmbH empfohlene Reduzierung von Hausmeisterstellen i.H.v. 2,56 VZÄ aus.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Diese Vorlage
berührt die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan nicht.