Betreff
Bürgerantrag vom 29.02.2024
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Ohligser Straße 37 und 39
Vorlage
10/159/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag vom 29.02.2024 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) verwiesen.