Sachverhalt:
Projektplan:
Der Projektplan (s. Anlage 1) enthält alle planbaren, größeren
Maßnahmen, die aktuell in der Bearbeitung durch das Amt für Gebäudemanagement
oder hierfür angemeldet sind. Im Falle der Bearbeitung (grün markierte
Maßnahmen) durch das Amt für Gebäudemanagement sind Angaben zu Terminen, genehmigtem
Kostenbudget und eine Kostenprognose hinterlegt.
Die Priorisierung der Maßnahmen in den Stufen 1 – 3, die dann bearbeitet
werden, wenn beim Amt für Gebäudemanagement personelle Kapazitäten zur
Verfügung stehen, wurde vom Rat der Stadt Haan zuletzt in seiner Sitzung am
09.04.2024 beschlossen.
Seither haben sich gegenüber dem Projektplan mit Stand 31.01.2024 einige
unwesentliche Veränderungen ergeben, für die nach Einschätzung der Verwaltung
nicht erneut eine Entscheidung des Rates eingeholt werden muss. Entsprechend
der aktuellen Beschlusslage des Rates wurde die Teilsanierung des historischen
Rathauses (Projektnr. 1.2) von Prio 3 auf Prio 1 aufgewertet und die neue
Maßnahme „Containeraufstellung Flüchtlingsunterkunft Rheinische Str.“ als neue
Maßnahme 11.10 mit Prio 1 und dem Status „in Bearbeitung“ in den Projektplan
aufgenommen.
Zusätzlich bedarf es an vier Stellen einer
Veränderung der Priorisierung:
Erneuerung Heizungsanlage inkl.
Hydraulischer Abgleich Sportplatzgebäude Hochdahler Str.
Begründung: Die Anlage ist abgängig und
aufgrund eines Havarieschadens für die kommende Heizperiode nicht mehr nutzbar.
Der Ausbau der Heizungsanlage aus dem abzureißenden Sportlerheim Gruiten soll
die Neuanschaffung für die nächsten fünf Jahre überbrücken, sofern der
Bezirksschornsteinfeger zustimmt.
Maßnahme 1.14: Bisher Priorität 3 Zukünftig
Priorität 1
Umwandlung von Klassenräumen in
OGS-Gruppenräume GGS Bollenberg
Begründung: Gewährleistung des
Rechtsanspruchs auf die Betreuung im offenen Ganztag
Maßnahme 3.4: Bisher Priorität 3 Zukünftig
Priorität 1
Umsetzung neues Raumkonzept sowie
Küchenplanung GGS Mittelhaan
Begründung: Gewährleistung des
Rechtsanspruchs auf die Betreuung im offenen Ganztag
Maßnahme 4.7 NEU (Priorität 2)
Neuerstellung Erwachsenen-WC Kita Bachstr.
Begründung: Die Kindertagesstätte wird ab
dem kommenden Belegungsjahr mit drei Gruppen belegt. Bislang war die
Liegenschaft als zweizügige Anlage in Betrieb. Da nun auch mehr Mitarbeitende
vor Ort tätig sein werden, muss die WC-Anlage entsprechend kurzfristig
erweitert werden, um die Arbeitsstättenkonformität herzustellen
Maßnahme 10.1: Bisher Priorität 2 Zukünftig
Priorität 1
Alle weiteren Veränderungen sind an rosa
formatierten Einträgen im Projektplan zu erkennen.
Sachstandsbericht, Stand 30.04.2024:
Siehe Anlage 2.
Allgemeiner Sachstand, Stand 30.04.2024:
Die Stelle des/der technischen
Dezernatsleitung ist weiterhin vakant. Interimsmäßig ist die erste Beigeordnete
für den Bereich verantwortlich. Der neue technische Dezernent wird zum
01.09.2024 seinen Dienst aufnehmen. Die Stelle der Amtsleitung ist seit dem
01.03.2024 erneut vakant und befindet sich aktuell im Ausschreibungs- bzw.
Auswahlverfahren. Eine zeitnahe Besetzung wird angestrebt.
Die im zweiten und dritten Quartal 2023 durchgeführte
Organisationsuntersuchung im Amt für Gebäudemanagement ist abgeschlossen, die
dort vorgeschlagenen Maßnahmen aber erst teilweise umgesetzt. Das Ergebnis der
Organisationsuntersuchung ist im DOPA (Ausschuss für Digitalisierung,
Organisation und Personal) in seiner Sitzung am 30.11.2023 von dem beauftragten
Beratungsunternehmen vorgestellt worden. Auf die Vorlage 10/150/2023 sowie die
beiden Ergänzungsvorlagen hierzu wird verwiesen. Die neuen Stellen können erst
mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 ausgeschrieben
und besetzt werden. Die wichtige Stelle der Sachgebietsleitung für den
Bauunterhalt wurde schon zweimal vergeblich ausgeschrieben. Diese Funktion
liegt aktuell bei der Abteilungsleitung für das technische Gebäudemanagement.
Personelle Situation Abteilung Technisches Gebäudemanagement,
Bereich Bauherrenvertretung/Projektsteuerung.
Der Bereich Bauherrenvertretung/Projektsteuerung ist für die Bearbeitung
der planbaren Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen zuständig,
während der Bereich Bauunterhalt der Abteilung die Inspektion, Wartung/Prüfung,
Störfallbeseitigung übernimmt.
Der Bereich Bauherrenvertretung/Projektsteuerung ist gem. Stellenplan
2023 mit 8 VZÄ ausgestattet. Aktuell sind davon 6,77 Stellen besetzt. 6
Mitwirkende arbeiten in Vollzeit, eine Stelle in Teilzeit (0,77 VZÄ). Eine
Stelle des Bereiches Bauherrenvertretung/Projekt-steuerung übernimmt seit
geraumer Zeit aufgrund der im Bauunterhalt fehlenden Stellen Aufgaben im
Bereich Inspektion, Wartung/Prüfung und Störfallbeseitigung. Eine Stärkung des
Bauunterhaltes zulasten der Neubauprojekte war erforderlich, um die
Betriebssicherheit der städtischen Bestandsliegenschaften zu gewährleisten.
Eine Bauherrenvertretung ist langzeiterkrankt.
Es verbleiben 5,77 VZÄ im Bereich Bauherrenvertretung/Projektsteuerung.
Nach der Abschlussdokumentation der Organisationsuntersuchung sind für diesen
Bereich 8,89 VZÄ erforderlich (2,15 VZÄ Architektur, 2,15 VZÄ
Bauingenieurwesen, 1,43 VZÄ Versor-gungsingenieurwesen, 1,43 VZÄ
Elektroingenieurwesen, 1,73 VZÄ Bautechnik).
Vorhanden sind 2 VZÄ Innenarchitektur und 3,77 VZÄ Architektur.
Es ist festzustellen, dass der Bereich Bauherrenvertretung/Projektsteuerung hinsichtlich seiner Aufgaben weiterhin nicht ausreichend ausgestattet ist. Dies umfasst die quantitative ebenso wie die qualitative Ausstattung des Bereiches. Da der Rat dem zur Kompensation dringend erforderlicher Stellenbedarfe sowie zur Haushaltskonsolidierung vorgeschlagenen Verzicht auf eine bestehende Stelle Bauherrenvertretung/Projektsteuerung nicht gefolgt ist, kann diese Stelle zeitnah ausgeschrieben werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der
SPUBA nimmt die Vorlage – Projektplan mit Sachstandsbericht des Amtes für
Gebäudemanagement (Stand 30.04.2024 - s. Anlagen) – zur Kenntnis.
2. Der
BSA nimmt die Vorlage – Projektplan mit Sachstandsbericht des Amtes für
Gebäudemanagement (Stand 30.04.2024 – s. Anlagen) – für die schulischen
Bauprojekte zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
Vgl. Anlagen 1 und 2