Sachverhalt:
Das
Jugendamt hat den JHA im Rahmen der Mitteilungen der Verwaltung darüber in
Kenntnis gesetzt, dass das Jugendamt eine Kooperationsvereinbarung mit der
Ombudschaft NRW anstrebt, um dem gesetzlichen Auftrag zur Schaffung einer
Beschwerdestelle nachzukommen (§9a SGB VIII).
Die
Ombudschaft NRW wird sich im JHA vorstellen. Durch die Kooperation wird es ein
Monitoring geben, welches dem JHA vorgelegt wird.
Beschlussvorschlag:
Der
JHA nimmt die Ausführungen zur Ombudschaft NRW zur Kenntnis.
Der JHA
beauftragt das Jugendamt, die Kooperation mit der Ombudschaft NRW
abzuschließen.
Finanz. Auswirkung:
Die
Ombudschaft NRW erhält einen Pauschalbetrag in Höhe von 840 € jährlich. Dieser ist
bereits in die Haushaltsplanung 2025 ff. eingeflossen.
Der
Verein finanziert dadurch die für Haan zuständigen ehrenamtlichen
Ombudspersonen.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.