Sachverhalt:
1. Ausgangssituation:
Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 – 2015 der Stadt Haan ist nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich.
2. Rechtliche Bedeutung und Verpflichtung zur
Haushaltssicherung
Nach den Vorschriften des § 75 der Gemeindeordnung NRW ist die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben bei einer sparsamen, wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr der Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er gilt als ausgeglichen, wenn die Höhe der gesamten Erträge die gesamten Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Im Falle eines Fehlbetrages (negativer Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen) kann durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage der Haushalt „fiktiv“ ausgeglichen werden.
Die vorrangig zum Haushaltsausgleich in Anspruch zu nehmende Ausgleichs-rücklage ist in der Bilanz zusätzlich zu der allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Jahresüberschüsse können gemäß § 75 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, sofern diese nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Höchstbetrag erreicht hat.
Aufgrund der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und der im Haushaltsplan 2009 und 2010 sowie im mittelfristigen Finanzplan bis 2013 ausgewiesenen Fehlbedarfe in den Ergebnisplanungen der Stadt Haan ist die Ausgleichsrücklage bereits in 2010 verbraucht.
Ergebnisplanung / Fehlbedarfe
2009 |
- |
10,164 |
Mio. EUR |
2010 |
- |
12,129 |
Mio. EUR |
2011 |
- |
8,829 |
Mio. EUR |
2012 |
- |
9,343 |
Mio. EUR |
2013 |
- |
6,901 |
Mio. EUR |
Weist der Ergebnisplan oder die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag aus und kann dieser nicht durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden, ist zum Ausgleich eine Reduzierung der allgemeinen Rücklage vorzunehmen. Dieser Sachverhalt tritt bei der Stadt Haan im Jahr 2010 ff. ein.
Gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW bedarf ein Haushaltsplan mit einer vorgesehenen Reduzierung der allgemeinen Rücklage der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Gemeinde muss die Genehmigung bei der Kommunalaufsicht beantragen. Den Antrag auf Genehmigung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage wird die Gemeinde gleichzeitig mit der Anzeige der Haushaltssatzung an die Aufsichtsbehörde stellen. Die Aufsichtsbehörde prüft die Zulässigkeit des Eigenkapitalabbaus und genehmigt diesen, soweit die Ziele der Haushaltswirtschaft nicht gefährdet sind. Die Aufsichtsbehörde kann die Genehmigung auch versagen oder mit Bedingungen oder Auflagen versehen.
Wird die allgemeine Rücklage im Rahmen der Haushaltsplanung oder des
Jahresabschlusses
um mehr als ¼ gegenüber der Schlussbilanz des Vorjahres verringert oder
in zwei aufeinanderfolgenden Jahren in der mittelfristigen Planung jeweils
um mehr als 5 % gegenüber der Schlussbilanz des Vorjahres verringert oder
innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Planung vollständig verbraucht,
muss die Gemeinde nach § 76 Abs. 1 GO NRW ein Haushalts-sicherungskonzept aufstellen.
Der Tatbestand, dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren in der mittelfristigen Planung die allgemeine Rücklage um mehr als 5 % gegenüber der Schlussbilanz des Vorjahres verringert wird, tritt bei der Stadt Haan in 2012 ein. Dies hat zur Folge, dass die Aufstellung des Haushaltsicherungskonzepts pflichtig ist. Die ausgewiesenen Fehlbeträge können innerhalb des mittelfristigen Finanzplans bis 2015 nicht ausgeglichen werden. Die Stadt befindet sich deshalb ab 2010 im Nothaushaltsrecht - dauerhaft vorläufige Haushaltsführung.
Das Haushaltssicherungskonzept dient nach § 76 Abs. 2 GO NRW
der Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Es kann nur gem.
§ 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt werden, wenn spätestens im letzten Jahr
-2015- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich
durch einen ausgeglichenen Ergebnisplan wieder erreicht ist. Das Kriterium für
die Genehmigungsfähigkeit ist alleine der Ausgleich von Erträgen und
Aufwendungen gem. § 75 Abs. 2 GO NRW.
Die Gemeinde darf die Haushaltssatzung erst öffentlich bekannt machen (vgl. § 80 Abs. 5 GO NRW), wenn die Genehmigung durch die Aufsichtsbe-
hörde erteilt ist bzw. die Bedingungen oder Auflagen erfüllt sind.
3. Haushaltssicherungskonzept - Umsetzung
Die Steuerung des Haushaltssicherungsprozesses richtet sich nach dem Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums NRW vom 06.03.2009. Ausgehend vom "Ist-Zustand" ist die Aufwands- und Ertragsentwicklung darzustellen. Sodann sind detailliert die Maßnahmen zu beschreiben, die die Fehlbetragsentwicklung abbauen bzw. bis zum Ende des Planungszeitraumes den Haushaltsausgleich herbeiführen sollen.
Im Mittelpunkt der Konsolidierungsmaßnahmen stehen folgende Maßnahmen:
Kostenreduzierung bei pflichtigen Aufgaben und freiwilligen Leistungen
Verzicht von freiwilligen Aufgabenerfüllungen
Standardabsenkungen bei der Aufgabenwahrnehmung
Ausnutzung von Einsparmöglichkeiten bei den Personalausgaben
Prüfung der Hebesätze
Einbeziehung der Beteiligungen in die Haushaltssicherung
Vermeidung von Unterdeckungen in den Gebührenhaushalten
Untersuchung des Vermögens, ob es für öffentliche Zwecke noch benötigt
wird.
Der Prozess steht unter der Zielsetzung, soweit wie möglich alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuschöpfen. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind nach Art, Umfang und Ermessensausübung verstärkt zu berücksichtigen.
Daraus resultieren konkret die nachfolgenden Einschränkungen:
keine neuen freiwilligen Leistungen
Die Übernahme von neuen freiwilligen Leistungen oder die Ausweitung von bereits bestehenden freiwilligen Leistungen ist nicht mehr möglich.
keine Eigenanteile zu Fördermitteln
Kommunale Eigenanteile zu Fördermittel des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union dürfen nur noch für Maßnahmen erfolgen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist und die unaufschiebbar sind.
Vermögenserlöse zur Schuldentilgung
Vermögenserlöse sind grundsätzlich zur Schuldentilgung einzusetzen.
Kreditrahmen
Es ist der festgelegte Kreditrahmen für unrentierliche investive Maßnahmen zu beachten.
Im personalwirtschaftlichen Bereich stehen im Mittelpunkt der Prüfung
folgende Fragestellungen bzw. Vorgaben:
- Kann die Aufgabe durch organisatorische Maßnahmen mit weniger
Personalaufwand bewältigt werden?
- Ist der bisherige Stellenwert von ausgewiesenen Planstellen gerechtfertigt
oder eine Senkung des Wertes möglich?
- Können Verlängerungen von zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen
und Übernahmen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse vermieden werden?
- Neueinstellungen (extern) sind nur unter Beachtung einer konkretisierten
Wiederbesetzungssperre vorzunehmen.
- Arbeitszeitaufstockungen werden nur bei entsprechenden finanziellen
Ausgleichsmaßnahmen genehmigt.
- Altersteilzeitgenehmigungen werden nur bei Einsparung der oder einer vergleichbaren Stelle mit entsprechender Personalkosteneinsparung
gegebenenfalls auch durch Drittmittel / Bundesanstalt für Arbeit genehmigt.
Ferner gilt ein generelles Beförderungsverbot bei Beamten/innen von 2 Jahren beim Nothaushaltsrecht. Ausnahmen sind mit der Kommunalaufsicht abzustimmen. Dies ist bei der Stadt Haan ab 2010 umzusetzen.
Hieraus folgt für den tariflichen Bereich die Erforderlichkeit vor einer neuen Aufgabenübertragung zu prüfen, ob hiermit ein Höhergruppierungsanspruch mit entsprechenden finanziellen Mehraufwendungen verbunden ist. Dies ist grundsätzlich beim Nothaushaltsrecht zu vermeiden.
Die beabsichtigten Maßnahmen sind als Haushaltssicherungskonzept vom Rat zu beschließen.
Kann der Haushaltsausgleich nicht innerhalb des Planungszeitraums erreicht werden, wird das Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt und die Gemeinde befindet sich im Nothaushaltsrecht. Nach den vorliegenden Haushaltsdaten ist bei der Stadt beginnend ab 2010 von einer Nothaushaltssituation auszugehen.
4. Weiteres Verfahren
Das Haushaltssicherungskonzept wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2010 ff. am 27. April 2010 dem Rat vorgelegt. In diesem Haushaltsicherungskonzept sind „tiefgreifende“ unpopuläre Maßnahmen noch nicht aufgenommen worden. Dies betrifft u. a. die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuern sowie der Gewerbesteuer. Ferner ist die Schließung des Bürgerhauses sowie anderer städtischer Einrichtungen noch nicht Gegenstand dieses Konzepts.
Die Beteiligungen der Stadt Haan wurden mit in den Konsolidierungsprozess und das Haushaltssicherungskonzept einbezogen.
Die weitere finanzielle Entwicklung ist abzuwarten. Dies betrifft insbesondere die weitere Steuerertragsentwicklung bei der Stadt Haan. Die Konkretisierung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen wird auch auf der Basis der Steuerschätzung im November 2010 sowie den Haushaltsplanberatungen 2011 vorzunehmen sein. Weitere Felder für Handlungsmöglichkeiten für Einsparungen werden in den kommenden Monaten in Vorbereitung mit der Haushaltsplanberatung 2011 zu konkretisieren und in die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes einzuarbeiten sein.
5. Ergebnisplanung 2010 – 2015 (ohne Haushalts-
konsolodierungsmaßnahmen)
|
2010 Mio.EUR |
2011 Mio.EUR |
2012 Mio.EUR |
2013 Mio.EUR |
2014 Mio.EUR |
2015 Mio.EUR |
Jahresbezogene Fehlbedarfe |
12,129*) |
8,829*) |
9,343*) |
6,901*) |
5,700**) |
4,300**) |
*) Haushaltsplan 2010 mit Finanzplan bis 2013
**) Erweiterung des Konsolidierungszeitraumes nach § 76 Abs. 2 S.2 GO um zwei
Jahre, da die Ausgleichsfrist ab dem Jahr der Ursache für den Eintritt der
HSK – Pflicht (hier 2012) berechnet wird. Die Verwaltung hat daher die
Finanzplanung um 2014 und 2015 ergänzt.
5.1
Konsolidierungsmaßnahmen
Produkt 040200 Musikschule
Realisierung ab 01. Januar 2012 (Kürzungsquote 2 % jährlich) über eine Vertragsdauer ab 2012 von 5 Jahren. Basis ist der direkte Zuschussbetrag Stand 2011. Ferner sind Mietkosten ab 2012 (Fertigstellung Neubau der GS Mittelhaan) der Stadt Haan zu erstatten. Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt auf der Basis der Ist-Verbräuche durch den Verein. Es wird eine Kommission zur Vertragsverhandlung ab 2. Halbjahr 2010 unter Beteiligung der Politik gebildet.
Erläuterung:
Durch einen effizienteren Mitteleinsatz und höhere Einnahmen soll der Zuschussbedarf an der Musikschule reduziert werden. Das Unterrichtsangebot der Musikschule ist zukünftig überwiegend durch Honorarkräfte zu erbringen. Die Ausgaben für Honorarkräfte liegen in der Regel bis zu 40 % unter den Personalaufwendungen für festangestellte Lehrkräfte. Es sind freiwerdende bislang durch festangestellte Lehrkräfte besetzte Stellen künftig durch Honorarkräfte zu ersetzen, um auf diese Weise auf eine veränderte Marktnachfrage flexibler reagieren zu können. Die Leistungserbringungen bei öffentlichen Veranstaltungen sind auf Kostendeckung zu prüfen und gegebenenfalls zu reduzieren.
Zuschusshöhe
Haushaltsansätze Planjahre 2011 ff = 153.000 EUR
Jährliche Haushaltsentlastung in EUR
2010 EUR |
2011 EUR |
2012 EUR |
2013 EUR |
2014 EUR |
2015 EUR |
- |
- |
3.060 |
6.059 |
8.998 |
11.878 |
Die Höhe der zu erstattenden Miet- und Nebenkosten können z.Zt. noch nicht angegeben werden.
Produkt
040100 Volkshochschule
VHS Zweckverband Hilden – Haan
Die Verbandsumlage ist ab 2011 auf den Stand des Rechnungsergebnisses 2008 von 249.249 EUR einzuplanen. Die Vertreter/innen der Stadt Haan werden beauftragt, einen Antrag im 2. Halbjahr 2010 in die Verbandsversammlung einzubringen, dass der Zweckverband beauftragt wird, ein Konsolidierungskonzept zu erarbeiten. Hiermit soll die durch den Rückgang der Berufsqualifizierungsmaßnahmen entstandene Steigerung der Verbandsumlage ab 2009 ausgeglichen werden und zukünftige sonstige Kostensteigerungen. Das Konsolidierungskonzept ist für den Haushalt 2011 der Verbandsversammlung vorzulegen.
Zuschuss
VHS-Zweckverband Hilden-Haan
Haushaltsansätze Planjahre 2010 ff = 274.229 EUR
Jährliche Haushaltsentlastung in EUR
2010 EUR |
2011 EUR |
2012 EUR |
2013 EUR |
2014 EUR |
2015 EUR |
- |
24.980 |
24.980 |
24.980 |
24.980 |
24.980 |
Produkt 150400
Beteiligungen
Ausschüttung der Stadt-Sparkasse Haan
Beschreibung: Bisher wurde der Gewinn der Sparkasse der
Sicherheitsrücklage der Stadt-Sparkasse zugeführt.
Die Ausschüttung soll zukünftig unter Beachtung der städtischen Haushaltslage erfolgen. Zur Konsolidierung soll dem städtischen Haushalt jährlich jeweils der frei verwendbare Teil des Jahresüberschusses zugeführt werden. Es ist Zielsetzung, einen Mindestbetrag von 200 TEUR an die Stadt Haan abzuführen.Von der Stadt-Sparkasse wurden bisher trotz Anfragen – auch mit Hinweis auf die anstehenden Sitzungen Anfang Juni 2010 - keine Daten mitgeteilt.
Anteil am Jahresüberschuss der Stadt-Sparkasse Haan
Haushaltsansätze Planjahre 2010 ff = 0 EUR
Jährliche Haushaltsentlastung in EUR
2010 EUR |
2011 EUR |
2012 EUR |
2013 EUR |
2014 EUR |
2015 EUR |
200.000 |
200.000 |
200.000 |
200.000 |
200.000 |
200.000 |
Produkt 150400
Beteiligungen
Stadtwerke Haan GmbH
Im
Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Haan GmbH wird ein Gewinn von 703,1 TEUR ausgewiesen. Zuletzt hat
die Stadt Haan vom Jahresgewinn
60 v.H. erhalten. Die
Prozentzahl soll auf 80 v. H. erhöht werden. Die Gewinnabführung der Stadtwerke würde dann in 2011
ausgehend von dem geplanten
Gewinn 473,5 TEUR (nach Steuern) betragen. Die neue Tarif- struktur „Sondervertragskunden“ hat
erhebliche negative Auswirkungen auf die jährliche Gas-Konzessionsabgabe
an die Stadt. Dies ist
durch die erhöhte Gewinnabführung tlw. auszugleichen.
Gewinnanteil Stadtwerke Haan GmbH
Haushaltsansätze – Planjahre 2010 - 2015
2010 EUR |
2011 EUR |
2012 EUR |
2013 EUR |
2014 EUR |
2015 EUR |
413.000 |
355.200 |
358.430 |
362.200 |
365.800 |
369.500 |
Jährliche Haushaltsentlastung in EUR
2010 EUR |
2011 EUR |
2012 EUR |
2013 EUR |
2014 EUR |
2015 EUR |
- |
118.300 |
119.500 |
120.800 |
122.000 |
123.200 |
Zusammenfassung
Die bisherigen Fehlbedarfe verringern sich dadurch wie folgt:
2010 Mio.EUR |
2011 Mio.EUR |
2012 Mio.EUR |
2013 Mio.EUR |
2014 Mio.EUR |
2015 Mio.EUR |
um 0,200 |
0,343 |
0,348 |
0,352 |
0,356 |
0,360 |
auf 11,929 |
8,486 |
8,995 |
6,549 |
5,344 |
3,940 |
6. Finanzplan (Investitionen), Investitionsprogramm 2010 – 2013
Im NKF werden Investitionsmaßnahmen im Finanzplan dargestellt.
Im Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ sind auch
Regelungen zur Investitionstätigkeit und zur Kreditfinanzierung enthalten. Da-
bei werden rentierliche sowie teil- und unrentierliche I nvestitionen unter-
schieden. Rentierlich im hier gemeinten Sinn sind nur solche Investitionen,
die im Wesentlichen durch Gebühren und Beiträge refinanziert werden
( Aufgabenbereiche: Rettungsdienst, Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung,
Straßenreinigung und Friedhofs- und Bestattungswesen ). In Höhe der
jahresbezogenen Auszahlungen für Eigenanteile an investiven Maßnahmen
in den vorgenannten Bereichen kann von der Aufsichtsbehörde (Landrat als
untere staatliche Verwaltungsbehörde ) eine Kreditaufnahme genehmigt
werden.
Neue Kreditaufnahmen für unrentierliche und unaufschiebbare Investitionen
können nur genehmigt werden, wenn ihre Summe die Höhe von zwei Dritteln
der jährlichen ordentlichen Tilgung nicht übersteigt.
Bei PPP – Projekten erfolgt eine pauschalierte Anrechnung der Gesamtbau-
investitionskosten auf den jährlichen Kreditaufnahmerahmen. Die Gesamt-
bauinvestitionskosten werden ab Eintritt der Zahlungsverpflichtung mit einem
Zehntel auf den jährlichen Kreditaufnahmerahmen angerechnet.
Eine weitere Hürde ergibt sich aus der Regelung, dass Einzahlungen aus der
Veräußerung von Vermögen in erster Linie zur Rückführung vorhandener
Verbindlichkeiten zu verwenden sind. Die veranschlagten Einzahlungen für
Verkaufserlöse des Produktes Grundstücksmanagement von 5,345.Mio. EUR
stehen damit nicht mehr zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung.
Kredite für Investitionen sind von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen.
Die Stadt hat ihrem Antrag auf Genehmigung zwei Investitions- Dringlichkeitslisten, eine Dringlichkeitsliste A und eine Dringlichkeitsliste B beizufügen. In der Dringlichkeitsliste A sind die rentierlichen Investitionsmaßnahmen aufzunehmen. In die Dringlichkeitsliste B sind die teil- und unrentierlichen Investitionsmaßnahmen aufzuführen.
Der Rat hat die Dringlichkeitslisten A und B zu beschließen (siehe die entsprechenden Anlagen).
Die teil- und unrentierlichen Investitionsmaßnahmen der Dringlichkeitsliste B sind in drei Kategorien zu unterteilen und innerhalb der Unterteilung zu ordnen. Diese Kategorien geben eine Rangfolge der "Unabweisbarkeit" und "Unaufschiebbarkeit" von Investitionsauszahlungen wieder.
Für die Dringlichkeitsliste B gelten folgende Kategorien:
- Kategorie 1: Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der
Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z.B.: Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).
- Kategorie 2: Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht oder ein zeitlicher Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre.
- Kategorie 3: Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die
Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt wurden oder
sicher ist, dass sie bewilligt werden.
Unter Berücksichtigung der beiden PPP- Projekte Neubau Grundschule Mittel-
haan (einschließlich Musikschulbereich und OGS) und Um- und Erweiterungs-
bau Feuer- und Rettungswache Nordstraße (vom Rat noch nicht beschlossen)
legt die Verwaltung ein Investitionsprogramm 2010 – 2013 vor, dass sich wie
folgt zusammensetzt:
|
2010 TEUR |
2011 TEUR |
2012 TEUR |
2013 TEUR |
Rentierliche Maßnahmen (ohne PPP-Projekte) |
1.310,0 |
1.485,5 |
1.968,0 |
2.393,0 |
Einnahmen |
3,4 |
88,2 |
183,0 |
1,0 |
Kreditbedarf |
1.306,6 |
1.397,3 |
1.785,0 |
2.392,0 |
Ausgleich |
- |
- |
- |
- |
|
2010 TEUR |
2011 TEUR |
2012 TEUR |
2013 TEUR |
Unrentierliche Maßnahmen (ohne PPP-Projekte) |
3.257,1 |
3.284,7 |
1.843,1 |
1.400,0 |
Einnahmen*) |
2.274,1 |
2.912,7 |
1.778,1 |
1.214,0 |
Kredithöchstbetrag**) |
983,0 |
372,0 |
65,0 |
186,0 |
Ausgleich |
- |
- |
- |
- |
*) ohne Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögen (bebauter /
unbebauter Grundbesitz), da nicht zur Finanzierung von Investitionen
einsetzbar.
**) unter Berücksichtigung der pauschalierten Anrechnung der Gesamt-
bauinvestitionskosten der beiden PPP – Projekte (2011 = 726 TEUR,
2012 = 1.294 TEUR, 2013 = 1.294 TEUR). Kredithöchstbetrag insgesamt: Zwei Drittel der jährlichen ordentlichen Tilgung.
Beschlussvorschlag:
"Das Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2015 mit seinen Anlagen wird
beschlossen."
Finanz. Auswirkung:
siehe Vorlage