Betreff
Barrierefreier Zugang zum Hallenbad Haan
Vorlage
65/017/2010
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

In der Vergangenheit regten Haaner Bürger wiederholt an, die Nutzungsqualität des Hallenbades durch die Errichtung eines barrierefreien Zugangs zu verbessern.

Mit Datum vom 17.2.2010 legte der Senior(inn)enbeirat der Verwaltung und dem Rat folgenden Antrag (Auszug) vor:
„ … wir, der Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan, beantragen einstimmig, zu prüfen, ob und wann ein barrierefreier Zugang zum Hallenbad geschaffen werden kann. Wir bitten, entsprechende Mittel in die Haushaltsberatungen einzubeziehen und zu beschließen, um eine Lösung in 2010 zu erreichen. …“

Mit Datum vom 10.5.2010 legte die Bürgerin Frau Edelgard Ebkemeier dem Sozialausschuss der Stadt Haan eine Liste mit 200 Unterschriften vor, die um die Einrichtung eines behindertengerechten Zugangs zum Hallenbad bitten (siehe Anlage 4).

 

Bestandssituation Hallenbad

Das im Jahr 1973 erbaute Hallenbad Haan erfüllt die heute geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden (LBO NW § 55, DIN 18024/18025) nicht.

Das Fußbodenniveau des Hallenbades liegt ca. 1,25 m über dem umgebenden Gehweg- / Geländeniveau. Dieser Höhenunterschied wird im äußeren Eingangsbereich mit 8 Stufen überwunden. Eine Zugangsrampe oder andere Möglichkeit der Erreichbarkeit ist nicht gegeben. Auch im Innenbereich des Bades gibt es keine Einrichtungen, die eine barrierefreie / behindertengerechte Nutzung gewährleisten. Siehe hierzu weiter unten.

In der Vergangenheit wurde durch Hilfestellung des Hallenbadpersonals und durch die Nutzung der Gemeinschaftsumkleide oder des Wickelraumes anstelle einer behindertengerechten Umkleide versucht, Erleichterung zu verschaffen.

 

Sponsoringprojekt 2008/2009

In 2008/2009 stellte die Bürgerstiftung Haan in Aussicht, die Erstellung eines behindertengerechten Zugangs zum Haaner Hallenbad zu sponsern. Das Gebäudemangement führte daraufhin diverse konstruktive Abstimmungsgespräche mit dem Vertreter der Bürgerstiftung, mit dem damaligen Behindertenbeauftragten, Herrn Wetzel, und mit örtlichen und auswertigen Handwerkern durch. Auf diese Weise wurden zweckdienliche, praktikable Lösungsansätze für eine Zugangsrampe (s.u.) erarbeitet.

In diesem Zusammenhang reichte das Gebäudemanagement bei der Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage ein, die mit Datum vom 16.6.2009 positiv beschieden wurde (vorbehaltlich der noch zu erteilenden Zustimmung durch den Landeskonservator Rheinland, da das Hallenbadgrundstück im Denkmalbereich liegt).

Die Bürgerstiftung zog sich dann jedoch von der Unterstützung des Projektes zurück, da ihr von Seiten der Verwaltung nicht zugesichert werden konnte, dass das Hallenbad Haan zukünftig dauerhaft erhalten bleiben würde. Siehe hierzu Auszug aus dem E-Mail-Verkehr mit der Bürgerstiftung Haan, Anlage 1, Bl. 1-3.

 

Ausführungsvarianten für eine Zugangsrampe

Auf Basis der in 2009 geführten Überlegungen und Abstimmungen stellte sich folgende bauliche Lösung als sinnvoll heraus, die gleichermaßen den Belangen von Rollstuhlfahreren, Rollatorbenutzern, Gehbehinderten und Eltern mit Kinderwagen gerecht wird:

 

Zugangsrampe parallel zum Gebäudekörper an der zur Friedrichstr. gelegenen Gebäudeseite angeordnet, anschließend an den vorhandenen Umlauf.

Ausführung gemäß DIN, Steigung höchstens 6%, Zwischenpodest alle 6 m, beidseitig Radabweiser und Handläufe.

 

Siehe hierzu zeichnerische Darstellungen, Anlage 2, Bl.1-4.

Die Ausführung kann in 2 Varianten erfolgen:

 

Massiv,
mit gepflasterter Wegefläche und seitlichen Radabweisern aus Betonwinkelstein o.ä.,
ggflls. auch vorgefertigt,


Kosten: 25.000 bis 35.000 €, je nach Ausführungsqualität

Als Stahlkonstruktion,


aufgeständerte Stahlrohrkonstruktion mit Gehfläche aus Gitterrosten,
ggflls. auch vorgefertigt,


Kosten: 22.000 bis 32.000 € je nach Ausführungsqualität

 

Eine Hubplattform, Treppenlift oder stärker geneigte Rampen etc. scheiden nach Ansicht der Beteiligten aufgrund der geringeren Eignung / Nutzerakzeptanz aus.

Das Gebäudemanagement empfiehlt die Ausführung der Variante 1,

 

da diese im Bereich der Gehflächenausbildung (geschlossene Oberfläche) nutzerfreundlicher ist,

da sie aufgrund der geschlossenen Ausführung besser sauber zu halten ist,

da sie vandalismussicherer ist,

da sie sich optisch harmonischer an das vorhandene Gebäude anpasst.

 

Signet „NRW ohne Barrieren“

Mit der Schaffung einer behindertengerechten Zugangsrampe zum Hallenbad wäre jedoch nur ein erster Schritt getan. Gemäß einer aktuellen Druckschrift der Behindertenbeauftragten der Landesregierung („Signet NRW ohne Barrieren – Kriterien für die Vergabe“), sollte ein guter Standard für “barrierefreies Bewegen“ in einem Hallenbad noch weitere Anforderungen erfüllen, mindestens z.B.:

 

Ausreichend breite Türöffnungen und ausreichende Bewegungsfläche auf der Aufschlagrichtung der Türe

Mindestens eine Behindertentoilette mit ausreichend Bewegungsfläche, außen öffnender Türe, hochklappbaren Stützgriffen, unterfahrbarem Waschbecken, Notrufanlage

Ohne fremde Hilfe benutzbarer Kassenautomat

Schwimmbecken mit techn. Hilfsmitteln (Lifter, Duschrollstühle) und baulichen Anpassungen (Schrägen, flache Treppenstufen)

Schwellenfreier Duschplatz mit ausreichend Bewegungsfläche, Klappsitz, hochklappbaren Haltegriffen und entsprechenden Armaturen.

Umkleidekabine in ausreichender Größe mit Liege.

 

Mit der Erfüllung der o.g. Kriterien ist jedoch noch nicht der notwendige Mindest-Standard für „barrierefreies Hören“ und „barrierefreies Orientieren“ gegeben. Die Erfüllung der o.g. Anforderungen bedeutet ebenfalls auch nicht, dass das Gebäude 100 % barrierefrei ist.

Die Kosten für die Erfüllung von Anforderungen der Barrierefreiheit im Innenbereich des Bades können nur im Rahmen einer detaillierteren Vorplanung erfasst werden. Sie werden jedoch in jedem Falle im 6-stelligen Bereich liegen.

 

Vorhandener Instandsetzungsstau

An dieser Stelle ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass über die Problematik der Barrierefreiheit hinaus bei dem städtischen Hallenbad ein nicht unerheblicher Sanierungsstau vorhanden ist. Das Blockheizkraftwerk ist defekt und wurde schon vor einigen Jahren außer Betrieb genommen. Die Heizungsanlage wurde seit Inbetriebnahme des Bades (!) nur in Teilen erneuert. Die Abdichtung der Dusch- und Sanitärbereiche ist in der waagerechten und senkrechten Fläche unzureichend. Hierdurch bedingt kommt es immer wieder zu Wassereinbrüchen im Untergeschoß (Stadtarchiv !). Die Sanitärobjekte, Armaturen und Umkleidekabinen sind dringend erneuerungsbedürftig. Die Schwimmbadtechnik entspricht, auch energetisch, nicht mehr dem Stand der Technik. Die Dachkonstruktion ist im Bereich der Dampfsperre sanierungsbedürftig. Ein Brandschutzkonzept muss erstellt und das Gebäude brandschutztechnisch ertüchtigt werden.

Die Mitarbeiter des Hallenbades und des Gebäudemanagements halten im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten des laufenden Unterhaltungsbudgets (50.700 € jährlich) nach besten Kräften entgegen. Dies verhindert jedoch nicht das weitere Anwachsen des Instandhaltungsstaus und Betriebsausfallrisikos.

Im Rahmen der Haushaltsplanung werden für die dringendsten Instandsetzungsarbeiten folgende Haushaltsmittel im Finanzplan bereitgestellt:
- 2010, Fertigstellung Dachsanierung, 70.000 €
- 2013, Sanierung Undichtigkeiten am Schwimmbecken, 182.000 €
- 2013 Fußbodenabdichtung Erdg 70.000
- 2013 Dampfsperre fehlerhafter Dachachaufbau 103.000

Ferner stehen für eine Ersatzbeschaffung des Blockheizkraftwerkes im Sonderposten ausreichend Finanzmittel zur Verfügung.

Siehe hierzu auch Auszug aus der Vorlage zum "gebäudewirtschaftlichen Portfolio der Stadt Haan", jährliche Gesamtkosten Hallenbad Haan, Anlage 3, Bl. 1-2.

 

 

 

Fazit

Mit der Erstellung einer Zugangsrampe zum Hallenbad wäre sicherlich kurzfristig ein deutlicher Nutzungsgewinn für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit und Eltern mit Kindern gegeben. Die grundlegende Problematik betreffend den dauerhaften Erhalt des Hallenbades bleibt dennoch latent bestehen. Bei der zukünftigen Entscheidung zum Erhalt des Hallenbades ist die pflichtige Aufgabe "Schulschwimmen" sicherzustellen. Es stehen hierfür nach dem bekannten Stand keine Kapazitäten in den Nachbargemeinden zur Verfügung.