hier: Beschluss zur öffentllichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren
Mit Beschluss des PlUVA vom 25.08.2009 wurde der
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 96 neu gefasst und dabei die das
Plangebiet um die Betriebsflächen der Firma
Schüco sowie weiterer privater Flächen erweitert (siehe SV PlUVA
61/038/2009). Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Diskussionsveranstaltung
durchzuführen.
Die Diskussionsveranstaltung fand statt am Mittwoch, dem 16.12.2009,
das Ergebnis ist als Anlage 1
dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Wie aus der Niederschrift zur
Diskussionsveranstaltung hervorgeht, war die im Zuge der voran gegangenen
Betriebserweiterungen entstandene Immissionsproblematik ein
Diskussionsschwerpunkt. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung erhielt die
Verwaltung noch zwei weitere schriftliche Stellungnahmen von Anwohnern, welche
ebenfalls in der Anlage 1 enthalten sind und welche die Immissionsproblematik
beinhalten. Zu dieser Thematik
insgesamt wird wie folgt Stellung genommen:
Auf Grund der Funktion des Bebauungsplans als Rahmen für spätere Genehmigungsverfahren besteht hier ein besonderes Regelungserfordernis. Grundlage für entsprechende immissionsschutzrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan ist die bestehende Gemengelage, welche von beiden Seiten Abstriche in ihren gegenseitigen Ansprüchen erfordert. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ist unter Beteiligung der Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann zu klären, wie hoch die Lärmwerte für die festzusetzende Kontingentierung maximal liegen dürfen.
Weitere in der Diskussionsveranstaltung angesprochene Themen waren
- die Höhe der Flächenversiegelung,
- die Notwendigkeit und Sicherheit des Fuß-/Radweges,
- die Einbeziehung des Grundstücks Dieker Mühle 1/2 in das geplante Gewerbegebiet.
Stellungnahmen der Verwaltung:
Mit dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung wird zum Ausdruck gebracht, dass es zur Sicherung des Firmenstandorts innerhalb der bestehenden Gemengelage gerechtfertigt ist, die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen weitest gehend auszunutzen. Hierbei ist jedoch sicher zu stellen, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt, wie z.B. durch vermehrten Regenwasserabfluss durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.
Die Notwendigkeit eines sicheren Fuß-/ Radweges ist schon wegen der bestehenden hohen Frequentierung als Schulweg ersichtlich. Auch hat die festgesetzte Wegetrasse eine hohe Bedeutung als Verbindungselement innerhalb eines weitgehend kreuzungsfreien, innerstädtischen Wegenetzes.
Die Einbeziehung des Grundstücks Dieker Mühle 1/2 in das geplante Gewerbegebiet wird damit begründet, dass dies die einzige potenziell zur Verfügung stehende Fläche für mögliche betriebliche Erweiterungen innerhalb der gewachsenen Gemengelage ist. Die tatsächliche Verfügbarkeit liegt in der Abhängigkeit privatrechtlicher Regelungen und ist losgelöst von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zu betrachten.
Mit
Schreiben vom
19.10.2009 wurden die
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung
beteiligt, das Ergebnis ist in Form einer tabellarischen Übersicht der Anlage 2 zu entnehmen.
Entwurfserarbeitung
Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange hat das von der ansässigen Firma beauftragte Planungsbüro den
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 96
erarbeitet (siehe Anlage 4). Als ein
Ergebnis der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wurden
die im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindlichen Flurstücke aus dem Geltungsbereich
des Bebauungsplans heraus genommen und
im Beschluss zur Offenlage die Beschreibung des Plangebiets entsprechend
ergänzt (s. o.). Es wird empfohlen, dem
vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 96 „Schasiepen“ einschließlich
seiner Begründung in der Fassung vom 03.05.2010 zuzustimmen und die öffentliche
Auslegung der v. g. Bauleitplanung nach § 3 (2) BauGB zu beschließen.
Weitere Vorgehensweise
Nach erfolgtem Beschluss wird der Bebauungsplanentwurf mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Bereits vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen (Anlage 3) werden mit ausgelegt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen werden geprüft und anschließend von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 96 „Schasiepen“ mit der Begründung in der Fassung vom
03.05.2010 wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt
- im Westen von der Eisenbahntrasse einschließlich der bahnzugehörigen Flurstücke,
- im Norden von den Flächen des Landschaftsschutzgebiets Hühnerbachtal,
- im Osten von den Flächen des Gymnasiums und
- im Süden von den bebauten Grundstücken „Am Schasiepen“, Nrn. 6, 6a, 6b, 12.
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der Planentwurf mit der zugehörigen Begründung und den nach
Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.“
Finanz. Auswirkung:
keine