hier: - Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) und § 4 (2) BauGB,
§ 13a (1) Nr. 2 BauGB,
- Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB,
- Beschluss der 25. Änderung des Flächennutzungsplans
Sachverhalt:
1./ Bisheriges
Verfahren
Am 01.10.1985 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 126 „Düsselberg / Fuhr“ gefasst. Am 23.10.2007 hat der Planungs- Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 126 „Fuhr“ erneut gefasst. Anlass und Bestandteil des Beschlusses waren, die Verfahrenserleichterungen des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung in Anspruch zu nehmen.
2./ Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren
2.1/ Beteiligung
zur Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB
Mit
Schreiben vom 22.08.2007 wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur frühzeitigen Äußerung insbesondere auch zu den
Kriterien, welche sich aus der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a (1) Nr. 2
BauGB ergeben, aufgefordert.
Seitens
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine
Erkenntnisse vorgetragen, welche gegen die Durchführung des beschleunigten
Verfahrens sprechen (Anlage A).
Am 13.04.2010 hat der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, nach § 13a (2) in Verbindung mit § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und den Entwurf der Bauleitplanung öffentlich auszulegen.
2.2/ Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche
Auslegung nach § 3 (2) BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planung wurde am
23.04.2010 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht. Dabei wurde auch
bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und
sich zur Planung äußern kann. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 03.05.2010
bis zum 04.06.2010.
Seitens der Bürgerschaft wurden keine Anregungen oder
Bedenken zur Bauleitplanung vorgebracht.
2.3/ Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 20.04.2010 mit Frist zur
Abgabe der Stellungnahmen bis zum 04.06.2010.
Mit Schreiben vom 21.04.2010 wurde die
Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 32 (5) Landesplanungsgesetz um
Stellungnahme zur 25. Flächennutzungsplan-Änderung gebeten.
Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der
Prüfung sind ebenfalls der Anlage B zu entnehmen.
3./ Prüfergebnisse
der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
4./ Ergänzung
der Planzeichnung
Mit
Schreiben vom 04.06.2010 weist der Kreis Mettmann, Immissionsschutzbehörde,
darauf hin, dass die Richtungssektoren für die gemäß der zugehörigen
Schalltechnischen Untersuchung festgesetzten Zusatzkontingente noch in der
Planzeichnung zu ergänzen sind. Die zugehörenden Angaben (Bezugskoordinaten,
Gradzahlen der Richtungssektoren) sind auch Bestandteil der textlichen
Festsetzungen, so dass die zeichnerische Ergänzung des Bebauungsplans nach der
Offenlage als redaktionelle Änderung gilt und keinen Einfluss auf die
Planinhalte hat (Anlage C). Ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß §
4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich.
5./ Beschlussempfehlung
und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, den Bebauungsplan Nr. 126 „Fuhr“ in der vorliegenden Fassung gem. § 10 (1) BauGB mit seiner Begründung in der Fassung vom 25.03.2010 sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Fuhr" im Wege der Berichtigung nach § 13a (2) BauGB mit der Begründung in der Fassung vom 14.01.2010 zu beschließen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan können durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Bebauungsplan Nr. 126 „Fuhr“ zur Rechtskraft gelangen und die 25. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam werden.
Hinweis:
Die Begründung des Bebauungsplans Nr. 126 und die
Begründung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans wurden nach der Offenlage
nicht geändert; ihre jeweiligen Anlagen liegen somit den Ratsfraktionen
vor (Bestandteil der Sitzungsvorlage PlUA 61/019/2010).
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die in der Beteiligung nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 126 „Fuhr“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung vom 29.06.2010 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.03.2010 wird zugestimmt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ausschließlich den rechtskräftigen
Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 9G und wird begrenzt von dem Fahrweg zur
Ehlenbeck im Westen, der Düsselberger Straße im Norden, dem
Gewerbe-/Industriegebiet Leichtmetallstraße im Osten und dem
Landschaftsschutzgebiet des Ehlenbecker Bachtals im Süden. Die genaue
Gebietsabgrenzung erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Der
25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Fuhr" im Wege der
Berichtigung nach § 13a (2) BauGB mit der Begründung in der Fassung vom
14.01.2010 wird zugestimmt. Der Geltungsbereich liegt in Haan-Gruiten südlich
der Straße "Fuhr" zwischen dem Fahrweg "Ehlenbeck" und dem
Gewerbe-/Industriegebiet an der Leichtmetallstraße. Die genaue Gebietsabgrenzung
erfolgt durch die Planzeichnung. “
Finanz. Auswirkung:
keine