Betreff
Bebauungsplan Nr. 126 "Fuhr" als Bebauungsplan der Innenentwicklung, § 13a (1) Nr. 2 BauGB und 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung, 13a (2) BauGB
hier: - Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) und § 4 (2) BauGB,
§ 13a (1) Nr. 2 BauGB,
- Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB,
- Beschluss der 25. Änderung des Flächennutzungsplans
Vorlage
61/031/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1./              Bisheriges Verfahren

Am 01.10.1985 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 126 „Düsselberg / Fuhr“ gefasst. Am 23.10.2007 hat der Planungs- Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 126 „Fuhr“ erneut gefasst. Anlass und Bestandteil des Beschlusses waren, die Verfahrenserleichterungen des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung in Anspruch zu nehmen.

 

 

2./              Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

2.1/              Beteiligung zur Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB

Mit Schreiben vom 22.08.2007 wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Äußerung insbesondere auch zu den Kriterien, welche sich aus der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB ergeben, aufgefordert.

Seitens der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Erkenntnisse vorgetragen, welche gegen die Durchführung des beschleunigten Verfahrens sprechen (Anlage A).

 

Am 13.04.2010 hat der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan beschlossen, nach § 13a (2) in Verbindung mit § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und den Entwurf der Bauleitplanung öffentlich auszulegen.

 

 

2.2/              Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB

Die öffentliche Auslegung der Planung wurde am 23.04.2010 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht. Dabei wurde auch bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern kann. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 03.05.2010 bis zum 04.06.2010.

Seitens der Bürgerschaft wurden keine Anregungen oder Bedenken zur Bauleitplanung vorgebracht.

 

 

2.3/              Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 20.04.2010 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 04.06.2010.

Mit Schreiben vom 21.04.2010 wurde die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 32 (5) Landesplanungsgesetz um Stellungnahme zur 25. Flächennutzungsplan-Änderung gebeten.

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind ebenfalls der Anlage B zu entnehmen.

 

 

3./              Prüfergebnisse der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 

 

4./              Ergänzung der Planzeichnung

Mit Schreiben vom 04.06.2010 weist der Kreis Mettmann, Immissionsschutzbehörde, darauf hin, dass die Richtungssektoren für die gemäß der zugehörigen Schalltechnischen Untersuchung festgesetzten Zusatzkontingente noch in der Planzeichnung zu ergänzen sind. Die zugehörenden Angaben (Bezugskoordinaten, Gradzahlen der Richtungssektoren) sind auch Bestandteil der textlichen Festsetzungen, so dass die zeichnerische Ergänzung des Bebauungsplans nach der Offenlage als redaktionelle Änderung gilt und keinen Einfluss auf die Planinhalte hat (Anlage C). Ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich.

 

 

5./              Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, den Bebauungsplan Nr. 126 „Fuhr“ in der vorliegenden Fassung gem. § 10 (1) BauGB mit seiner Begründung in der Fassung vom 25.03.2010 sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Fuhr" im Wege der Berichtigung nach § 13a (2) BauGB mit der Begründung in der Fassung vom 14.01.2010 zu beschließen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan können durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Bebauungsplan Nr. 126 „Fuhr“ zur Rechtskraft gelangen und die 25. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam werden.

 

 

 

Hinweis:

Die Begründung des Bebauungsplans Nr. 126 und die Begründung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans wurden nach der Offenlage nicht geändert; ihre jeweiligen Anlagen liegen somit den Ratsfraktionen vor (Bestandteil der Sitzungsvorlage PlUA 61/019/2010).

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die in der Beteiligung nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.  Der Bebauungsplan Nr. 126 „Fuhr“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung vom 29.06.2010 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.03.2010 wird zugestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ausschließlich den rechtskräftigen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 9G und wird begrenzt von dem Fahrweg zur Ehlenbeck im Westen, der Düsselberger Straße im Norden, dem Gewerbe-/Industriegebiet Leichtmetallstraße im Osten und dem Landschaftsschutzgebiet des Ehlenbecker Bachtals im Süden. Die genaue Gebietsabgrenzung erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.  Der 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Fuhr" im Wege der Berichtigung nach § 13a (2) BauGB mit der Begründung in der Fassung vom 14.01.2010 wird zugestimmt. Der Geltungsbereich liegt in Haan-Gruiten südlich der Straße "Fuhr" zwischen dem Fahrweg "Ehlenbeck" und dem Gewerbe-/Industriegebiet an der Leichtmetallstraße. Die genaue Gebietsabgrenzung erfolgt durch die Planzeichnung. “

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine