Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder vom 22.02.2008
Vorlage
51/035/2011
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

 

Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sowie des § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kin­derbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - ist die Stadt berechtigt, Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder zu erheben.

Zur Zeit findet die Satzung vom 22.02.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.06.2009 Anwendung.

In seiner Sitzung am 23.06.2009 beschloss der Rat folgende Änderung der Beitragsstaffel nach § 4 Abs. 1 der Satzung:

-   Die unterste Einkommensgrenze wurde von 12.300 € auf  17.500 € heraufgesetzt.

-   Die Beiträge für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr wurde auf das Niveau für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr abgesenkt.

Mit Vorlage 51/033/2009 schätzte die Verwaltung die Ertragsminderung auf knapp 60.000 € ein. Gegenüber dem Planansatz betrug das Defizit in 2010 rd. 96.000 €.

Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2015 schlug die Verwaltung vor, die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen mit Beginn des Kindergartenjahres 2011 / 2012 (ab 01.08.2011) um pauschal 10 % zu erhöhen.

In seiner Sitzung am 20.03.2011 lehnte der Jugendhilfeausschuss diese Erhöhung mehrheitlich ab.

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 29.03.2011 mehrheitlich, die Elternbeiträge auf die alte Staffelung zurück zu führen. Hiermit angesprochen wurde die Beitragsstaffelung, die bis zum 31.07.2009 galt.

Unter dem 04.04.2011 beantragt die GAL-Ratsfraktion mit Hinweis auf § 71 Abs. 3 SGB VIII die Beratung des Tagesordnungspunktes „Gestaltung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen“ in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.05.2011 (Anlage 2).

 

Die Auswirkung der Rückführung auf die alte Staffelung der bis 31.07.2009 geltenden Satzung kann jetzt nur eingeschätzt werden. Die Verwaltung rechnet mit einer Ertragserhöhung um nicht mehr als rd. 50.000 €. Das in 2010 entstandene Defizit wird demnach nicht ausgeglichen.

Nachfolgend werden die Beitragsstaffelungen der bis 31.07.2009 und der ab 01.08.2009 geltenden Satzungen dargestellt.

 

 

 

 

 

 

Satzung bis 31.07.2008

Beitragsstaffel gemäß § 4 Abs. 1 für Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

Jahreseinkommen

Alle Gruppenformen

Kinder ab 3 Jahre

Kinder unter 3 Jahre

bis 25

bis 35

bis 45

bis 25

bis 35

bis 45

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

                 EUR

wöchentl.

wöchentl.

wöchentl.

wöchentl.

wöchentl.

wöchentl.

bis

12.300

0

0

0

0

0

0

bis

25.000

21

27

37

44

57

77

bis

37.000

34

45

61

71

93

126

bis

50.000

56

74

100

116

153

206

bis

62.000

87

116

157

180

239

324

bis

75.000

114

152

210

235

314

433

über

75.000

150

200

270

309

412

557

 

 

Satzung ab 01.08.2009

 

Beitragsstaffel gemäß § 4 Abs. 1 für Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

Jahreseinkommen

Alle Gruppenformen

Kinder ab 2 Jahre

Kinder unter 2 Jahre

bis 25

bis 35

bis 45

bis 25

bis 35

bis 45

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

                 EUR

wöchentlich

wöchentlich

wöchentlich

wöchentlich

wöchentlich

wöchentlich

von 0 bis 17.500

          0

          0

          0

          0

          0

          0

über 17.500 bis 25.000

        21

        27

        37

        44

        57

        77

über 25.000 bis 37.000

        34

        45

        61

        71

        93

      126

über 37.000 bis 50.000

        56

        74

      100

      116

      153

      206

über 50.000 bis 62.000

        87

      116

      157

      180

      239

      324

über 62.000 bis 75.000

      114

      152

      210

      235

      314

      433

 über 75.000

      150

      200

      270

      309

      412

      557

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in Anlage 1 beigefügte Satzung (2. Änderungssatzung) zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder vom 22.02.2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 23.06.2009  wird mit Wirkung ab 01.08.2011 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

Geschätzter Mehrertrag rd. 50.000 € / Jahr;

für 2011 (5 Monate ab 01.08.2011) rd. 20.830 €.

 

 

                                    2011 (5 Monate)            2012 ff.

Produkt 060110                 20.410 €                      49.000 €

Produkt 060120                       420 €                 1.000 €

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Satzung

Anlage 2: Antrag der GAL-Fraktion vom 04.04.2011

 

 

 


 

Anlage 1

 

Satzung vom ……….          

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen

für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Haan

vom 22.02.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.06.2009

 

 

§ 1

 

Die Beitragsstaffel gemäß § 4 Abs. 1 für Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder erhält die nachstehende Fassung:

 

 

 

 

Jahreseinkommen

Alle Gruppenformen

Kinder ab 3 Jahre

Kinder unter 3 Jahre

bis 25

bis 35

bis 45

bis 25

bis 35

bis 45

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

Stunden

EUR

wöchentl.

wöchentl.

wöchentl.

wöchentl.

wöchentl.

wöchentl.

bis 12.300

0

0

0

0

0

0

über 12.300

bis 25.000

21

27

37

44

57

77

über 25.000

bis 37.000

34

45

61

71

93

126

über 37.000

bis 50.000

56

74

100

116

153

206

über 50.000

bis 62.000

87

116

157

180

239

324

über 62.000

bis 75.000

114

152

210

235

314

433

über 75.000

150

200

270

309

412

557

 

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01. 08. 2011 in Kraft.