Betreff
Zukünftige Organisation und Gebührenregelung für die Sperrmüllabfuhr
Vorlage
60/028/2011
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

 

In der HFA-Sitzung am 22.03.2011 wurde angeregt, den gegenwärtigen Verkauf von Sperrmüllkarten gegen eine Gebühr von 10 € auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Gegebenenfalls könnten über feste Abfuhrtermine Personalkosten für die Bearbeitung des Sperrmüllkartenverkaufs eingespart und unangemeldeter Sperrmüllzuwachs über Nacht vermieden werden.

 

 

Erläuterungen

 

Derzeitige Leistung / Abwicklung

Gegen Kauf einer Sperrmüllkarte zum Preis von 10 € werden bis zu 3 m³ Sperrgut abgefahren. Bei Mehrmengen wird die Grenze von 3 m³ großzügig ausgelegt, der Rest bleibt liegen und muss vom Verursacher selbst entsorgt werden.

Pro Karte werden durchschnittlich ca. 380 kg Sperrmüll geladen. Laut Ausschreibung ist in jedem Abfuhrbezirk einmal monatlich eine Sperrmüllabfuhr anzubieten.

Die Anmeldekarte ist vom Bürger an die Entsorgungsfirma zu senden, von dort wird ihm der Abfuhrtermin mitgeteilt.

 

Im Jahr werden in Haan rd. 2.300 Sperrmüllkarten gekauft, d.h. in etwa von jedem 13. Einwohner. Die Sperrmüllkarten werden in der hauseigenen Druckerei gedruckt, der Vertrieb erfolgt über das Bauverwaltungsamt. Den Verkauf an den Endkunden übernehmen Haaner Einzelhändler, die dafür eine Provision erhalten. Die gesamten Gebühreneinnahmen belaufen sich (Gebühr 10 €/Karte x 2.300 Stck.) auf 23.000 € pro Jahr. Dem stehen an Bearbeitungskosten (interne Personalkosten für Druck der Karten, Auslieferung, Abrechnung des Vertriebs etc.) und Provisionen für die Verkaufsstellen rd. 5.000 € im Jahr gegenüber.

 

 

 

Ausblick Änderungsvorschläge

 

Logistik

Die Verwaltung geht aufgrund der Erfahrungen in anderen Städten (weitere Ausführungen dazu folgen) bei Ausgabe kostenloser Sperrmüllkarten von wesentlich mehr verwendeten Karten aus, als den derzeitigen 2.300 Stück. Damit wären übers Jahr gesehen mehr Anmeldeadressen anzufahren, die Abfuhrlogistik würde aufwendiger und dementsprechend teurer. Die Mehrkosten können nicht beziffert werden, sie müssten mit dem Abfuhrunternehmen ausgehandelt werden, weil eine derartige Leistung bisher vertraglich nicht vereinbart ist. Die Sperrmüllmenge pro Abholung dürfte niedriger sein, insgesamt wird die Menge pro Jahr leicht stiegen.

Die angeregten festen Abfuhrtermine (also ohne Anmeldesystem) sind logistisch ebenfalls aufwändig. Es müsste jeweils das gesamte Stadtgebiet nach Sperrmüll abgesucht werden mit einem großen Anteil für Leerfahrten. Zudem kann die an einem Tag abzufahrende Menge nicht abgeschätzt werden, sodass sich u.U. erst gegen Ende der Tour zeigt, dass sie nicht komplett erledigt werden kann und teilweise nachgefahren werden muss. Ein solches System wird in der Region heute nicht mehr angewendet.

 

 

 

Verwaltungsaufwand für Kartenverkauf

Der Verwaltungsaufwand und die Vertriebskosten liegen unter den erzielten Gebühreneinnahmen für den Kartenverkauf, der „Reingewinn“ liegt bei rd. 18.000 €/a. Er fließt in die Gesamt-Gebührenkalkulation Abfallwirtschaft ein.

Bei kostenloser Verteilung der Sperrmüllkarten, etwa über den Umweltkalender, würden Verwaltungsaufwand und Vertriebskosten gegen Null tendieren, ausgenommen evtl. der Abrechnungsaufwand für eine 2. oder 3. Sperrmüllkarte im Jahr für den gleichen Haushalt (vgl. Regelung in Hilden; Erläuterungen dazu im nächsten Absatz). Der jetzt verbleibende Gebührenüberschuss von 18.000 € müsste über die Gefäßgebühren mit abgedeckt werden. Sie würden um 0,9 % angehoben werden, für einen 120 l Abfallbehälter wären dann 1,65 € im Jahr mehr zu zahlen (z.Zt. rd. 195 €).

 

 

 

Vergleich mit anderen Städten im Kreis ME

Beim Vergleich mit den anderen kreisangehörigen Städten ist zunächst einmal festzustellen, dass die Handhabung beim Sperrmüll sehr unterschiedlich ist.

 

Überall ist jedoch eine Anmeldung erforderlich. In 8 von 10 Städten muss die Sperrmüllabfuhr schriftlich (per Karte, Fax oder E-Mail) angemeldet werden, lediglich in Monheim ist eine telefonische Anmeldung (über den Entsorger) möglich, in Wülfrath ist der Kauf von Sperrmüllmarken im Bürgerbüro bei gleichzeitiger Terminabsprache erforderlich.

 

Bei der Hälfte der Städte wird eine Gebühr erhoben (zwischen 2,00 € in Velbert und 20,00 € in Langenfeld), bei der anderen Hälfte fallen keine Gebühren an oder zumindest nicht bei der ersten Abfuhr (Hilden 2 Abfuhren jährlich frei, die nächste Abfuhr kostet 20 €). Die Sperrmüllmarken in Wülfrath kosten 3,00 € pro angemeldetem Sperrmüllteil.

 

Nicht angemeldete Teile oder Mehrmengen bleiben bei den meisten Städten liegen. In Mettmann werden 30 € je angefallene 3 m³ Mehrmenge erhoben, in Heiligenhaus bleibt bei Überschreitung der Höchstmenge der komplette Sperrmüll stehen. Lediglich 2 Städte haben keine Mengenbegrenzung (Erkrath und Monheim).

 

Die Wartezeit beträgt bei allen Städten je nach Zahl der Anmeldungen zwischen 3 und 6 Wochen. In einigen Städten ist eine Anlieferung auf dem Recyclinghof möglich, zum Teil mit Mengenbegrenzung (z. B. eine Kofferraumladung), zum Teil gebührenfrei, zum Teil mit Gebühren (z. B. nach Verwiegen).

 

Im Kreisvergleich zeigt sich, dass in den Städten ohne Gebühren wesentlich öfter Sperrmüll angemeldet und abgefahren wird (z. B. Hilden mit über doppelt so vielen Anmeldungen wie in Haan – dort fordert jeder 6. Einwohner einmal jährl. die Sperrmüllabfuhr an) als in den Städten, die Gebühren ab der ersten Abfuhr erheben. Aber die Abfuhrmenge pro Abholung ist dort geringer.

Beim Vergleich mit Städten ohne Mengenbegrenzung zeigt sich allerdings, das auch pro Abfuhr mehr Sperrmüll anfällt (z. B. Monheim mit fast 500 kg / Abholung).

 

 

 

Verwaltungsmeinung

Der Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass in Haan eine effiziente Sperrmüllabfuhr mit relativ wenigen Abholpunkten p. a. durchgeführt wird. Auch die Menge pro Ladevorgang ist relativ moderat. Deshalb sollte das bisherige System beibehalten werden. Erhalten bleibt allerdings der Schönheitsfehler des unangemeldeten Sperrmüllzuwachses über Nacht. Ein gravierendes Problem stellt das indes nicht dar.

Die Gebühr für die Sperrmüllkarte von 10 € sollte ebenfalls erhalten bleiben, sie bringt immerhin Einnahmen von 23.000 € pro Jahr. Die anfallenden Kosten für die Abfuhr (rd. 80.000 €) und Verbrennung (rd. 135.000 €) des Sperrmülls werden von der Gebühr folglich bei weitem nicht gedeckt, sie stellt aber eine „Schutzgebühr“ dar, damit nicht für jede Kleinstmenge Sperrmüll angemeldet wird.

 

Es ist daher sinnvoll, die bisherige Handhabung beizubehalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Organisation und Gebührenerhebung der Sperrmüllabfuhr wird nicht geändert.